Gesamtarbeitsvertrag · GAV Elektro

GAV der Schweizerischen Elektrobranche

Der GAV der Schweizerischen Elektrobranche gilt seit 1. Januar 2026 in neuer Fassung (2026–2029) und ist per Bundesratsbeschluss allgemeinverbindlich – für alle Elektroinstallationsbetriebe der Schweiz ausser GE und VS, unabhängig von einer EIT.swiss-Mitgliedschaft. Kernpunkte: 40-Stunden-Woche mit Jahresbruttoarbeitszeit (2026: 2088 h), Divisor 174, differenzierte Zuschläge nach Tageszeit und ein 100-Stunden-Deckel auf dem Gleitstundensaldo.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026Nächste Prüfung: Januar 2027

Steckbrief

Vertragsparteien
EIT.swiss · Unia · Syna
Allgemeinverbindlich
ja
Veröffentlicht 01.01.2026 · gültig bis 31.12.2029
Kantone
ganze Schweiz
Branchen
elektro, solar
Vollzug / Kontrolle
Paritätische Landeskommission (PLK) der Elektrobranche
gültig bis
31.12.2029

Arbeitszeit

Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit: 2088 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Normale Wochenarbeitszeit 40 h zuzüglich allfälliger Vorholzeit; massgebliche Jahresbruttoarbeitszeit jährlich in Anhang 5c – 2026: 2088 h. Stundengrundlohn = Monatslohn ÷ 174 (Art. 16.3, 20). Überzeit beginnt erst über 50 Wochenstunden (Art. 22).
Pausen
Mittagspause 60 Minuten, zählt nicht als Arbeitszeit; einvernehmlich auf mindestens 30 Minuten reduzierbar, sofern die Tagesarbeitszeit 9 Stunden nicht übersteigt. Zusätzlich ist eine unbezahlte Pause pro Halbtag möglich (Art. 28).
Weg- und Reisezeit
Beginnt die Arbeit im Betrieb, zählt der Weg Betrieb–Baustelle als Arbeitszeit (der Weg Wohnort–Betrieb nicht). Beginnt oder endet die Arbeit auswärts, zählt die Zeit, die den üblichen Weg Wohnort–Betrieb übersteigt. Per Reglement kann ein Rayon definiert werden, in dem Wegzeit nicht als Arbeitszeit gilt – höchstens 15 Minuten effektiv pro Weg, ab Firmensitz gerechnet (Art. 27).
Ferien
bis zum vollendeten 50. Altersjahr (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen ab dem 50. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
Feiertage
9 eidgenössische oder kantonale Feiertage werden entschädigt, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen; massgebend ist der Firmensitz. Die paritätischen Kommissionen können lokale Feiertage festsetzen (Art. 30).
Zuschläge
Überstunden: Saldo über der Jahresbruttoarbeitszeit bis 100 h übertragbar, Kompensation/Auszahlung ohne Zuschlag; Saldo über 100 h per 31.12.: Auszahlung im Januar +25 %. Überzeit über 50 h/Woche: +25 % (Art. 21–22) Nachtarbeit: Mo–Fr 00–06 Uhr und 23–24 Uhr: 50 % (Nachtarbeit = 23–6 Uhr, Art. 23, 25) Samstag: 06–13 Uhr: 0 % · 13–23 Uhr: 25 % · 00–06 und 23–24 Uhr: 50 % Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage 00–24 Uhr) Feiertag: 100 % Pikett: kein GAV-Ansatz – firmeninternes Reglement (Mindeststandards Art. 14/15 ArGV 1; Art. 15.2 GAV)
Spesen
Mittagsentschädigung: CHF 18/Tag (Arbeitsort über 15 Min. Wegstrecke vom Firmendomizil) Kilometerentschädigung: CHF 0.60/km (Privat-PW) Privates Motorrad CHF 50/Monat, Velo CHF 20/Monat (Art. 33–34).
Krankentaggeld / Vorsorge
Krankentaggeld: 80 % des Jahreslohns, Kollektivversicherung obligatorisch; Aufschub bis 180 Tage möglich (Arbeitgeber zahlt derweil 80 %); Prämien je zur Hälfte; der erste Krankheitstag ist ein unbezahlter Karenztag; 720 Taggelder innert 900 Tagen (Art. 37–38). Unfall: Suva; Unfalltag + 2 Folgetage 80 %, NBU-Prämie zulasten der Mitarbeitenden (Art. 39). BVG: Empfehlung SPIDA Personalvorsorge (Art. 41.3).
Kündigung
Probezeit: Kündigung nach Art. 335b OR, gilt auch für befristete Verträge (Art. 44). Kündigungsfristen: Nach Art. 335c OR, schriftlich abänderbar, aber nie unter 1 Monat; Lehrzeit im gleichen Betrieb zählt. Mitglieder paritätischer bzw. betrieblicher Kommissionen: 6 Monate. Ab dem 10. Dienstjahr Kündigungsschutz während des Bezugs voller Taggelder (Art. 45, 48).
Mindestlöhne
Brutto-Monatslöhne per 1.1.2026 (AVE); Stundenlohn = Monatslohn ÷ 174. Im Kanton Neuenburg gilt der kantonale Mindestlohn, wo dieser höher liegt. Nächste Stufe (+CHF 100) per 2027. Teamleiter:in mit Prüfungszertifikat: 5’600/Mt. Elektroinstallateur:in EFZ: 4’500 → 5’000 (nach 1 Jahr Branchenerfahrung CH) Gebäudeinformatiker:in/Telematiker:in EFZ: 4’770 → 5’300 Montage-Elektriker:in EFZ: 4’300 → 4’700 Ohne Berufsabschluss: 4’200 → 4’500 (nach 2 Jahren Branchenerfahrung) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten

Änderungen

  • Neuer GAV 2026–2029 per 1.1.2026 in Kraft und gleichzeitig allgemeinverbindlich erklärt (BRB 11.12.2025) – ohne AVE-Lücke.
  • Effektivlöhne +CHF 50/Monat generell für alle Unterstellten mit Anstellungsbeginn vor dem 1.10.2025 (Lohnvereinbarung 2026).
  • Neue Lohnkategorien: u. a. Teamleiter:in mit Prüfungszertifikat (CHF 5’600) und Gebäudeinformatiker:in EFZ; nächste Mindestlohnstufe (+CHF 100) per 2027.
  • Sollstunden 2026: 2088 (Anhang 5c).
  • Künftige Lohnanpassungen nach September-LIK: Teuerung bis 1,499 % wird ausgeglichen, mindestens CHF 50 generell (Art. 17.6).

Häufige Fehler bei Kontrollen

  • Falscher Divisor: 174 gilt – nicht 173,3 (Gebäudetechnik) und nicht 176 (LMV).
  • Karenztag vergessen: Der erste Krankheitstag ist nach GAV unbezahlt (Art. 37.7) – viele Lohnprogramme zahlen ihn fälschlich durch.
  • Samstagnachmittag ohne Zuschlag abgerechnet: ab 13 Uhr gelten 25 %, ab 23 Uhr 50 %.
  • 100-h-Grenze übersehen: Gleitstunden über 100 per 31.12. müssen im Januar mit 25 % ausbezahlt werden – stillschweigender Übertrag ist nicht zulässig.
  • Rayon zu gross definiert: Das wegzeitfreie Rayon darf effektiv höchstens 15 Minuten pro Weg ab Firmensitz betragen.
  • Mindestlohn Neuenburg: Dort gilt der kantonale Mindestlohn, wenn er über dem GAV-Ansatz liegt.

So bilden Sie den GAV in Baunex ab

  1. Jahresbruttoarbeitszeit 2088 h als Kalender hinterlegen, Vorholzeit separat ausweisen.
  2. Gleitstundenkonto mit Warnung bei 100 h Saldo per Jahresende; Januar-Auszahlung +25 % automatisch berechnen.
  3. Zuschlagsmatrix nach Uhrzeit (Sa 13–23 Uhr 25 %, Nacht 50 %, So/Feiertag 100 %) als Regelwerk pro Einsatz.
  4. Wegzeit: Betrieb–Baustelle als Arbeitszeit erfassen, Rayon-Reglement (max. 15 Min.) hinterlegen.
  5. Karenztag bei Krankheit automatisch berücksichtigen; KTG-Abrechnung 80 %.
  6. Lohnkategorien 2026 (Teamleiter, EFZ-Stufen) pro Person prüfen – Baunex meldet Unterschreitungen des Mindestlohns.

Häufige Fragen

Für wen gilt der GAV Elektro?

Für alle Betriebe der Elektroinstallation (Stark- und Schwachstrom inkl. Gebäudeinformatik und vorbereitender Arbeiten) in der ganzen Schweiz ausser GE und VS – dank Allgemeinverbindlichkeit auch für Nichtmitglieder von EIT.swiss. Ausgenommen sind Kader, überwiegend administratives Personal und reine Planungsfunktionen.

Was hat sich per 1. Januar 2026 geändert?

Der neue GAV 2026–2029 trat in Kraft und wurde gleichzeitig allgemeinverbindlich erklärt. Effektivlöhne stiegen generell um CHF 50 (bei Anstellung vor 1.10.2025), es gelten neue Lohnkategorien und 2088 Sollstunden.

Wie werden Überstunden abgerechnet?

Stunden über der Jahresbruttoarbeitszeit laufen auf ein Konto: bis 100 Stunden übertragbar und zuschlagsfrei kompensier- oder auszahlbar; ein höherer Saldo per 31.12. wird im Januar mit 25 % Zuschlag ausbezahlt. Überzeit (über 50 Wochenstunden) kostet immer 25 %.

Welche Zuschläge gelten am Samstag?

Samstagvormittag (06–13 Uhr) ist zuschlagsfrei, 13–23 Uhr kosten 25 %, die Nachtstunden (00–06 und 23–24 Uhr) 50 %. Sonn- und Feiertage kosten durchgehend 100 % (Art. 25).

Was gilt beim Pikettdienst?

Der GAV verpflichtet zu Pikett nach firmeninternem Reglement, beziffert aber keinen Zuschlag – es gelten die Mindeststandards von Art. 14/15 ArGV 1. Einsätze inklusive Weg zählen als Arbeitszeit mit den üblichen Zuschlägen.

Welche Vollzugsbeiträge werden fällig?

Mitarbeitende zahlen CHF 21 pro Monat (CHF 11 Vollzug + CHF 10 Bildung), Arbeitgeber ebenfalls CHF 21 pro Monat und Person (plafoniert auf CHF 20’000/Jahr); EIT.swiss-Mitglieder und Lernende sind befreit (Art. 11).

Quellen

  1. GAV 2026–2029 der Schweizerischen Elektrobranche (Volltext, AVE-Fassung), Art. 3, 16, 20–34, 37–48, 56; Anhang 5c – PLK Elektro / EIT.swiss (abgerufen am 19.08.2026)
  2. Bundesratsbeschluss AVE-Verlängerung/Änderung vom 11. Dezember 2025, in Kraft 1.1.2026, gültig bis 31.12.2029 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 19.08.2026)
  3. Lohnvereinbarung 2026 / Anhang 5c (Mindestlöhne, Sollstunden 2088 h, +CHF 50 generell) – PLK Elektro (abgerufen am 19.08.2026)
  4. EIT.swiss: Neuer GAV 2026–2029 – EIT.swiss (abgerufen am 19.08.2026)
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Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

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