Stundenlohnrechner Schweiz für Handwerker

Stundenlohn berechnen, Monatslohn umrechnen und den kostendeckenden Verrechnungssatz ermitteln – mit Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gewinn und dem Vergleich mit den Verbandsempfehlungen 2026.

Aktualisiert: 26. September 2026 · Werte exkl. MWST

Ihre Kennzahlen

Durchschnittlicher Monatslohn eines Mitarbeiters

Arbeitgeberanteil für AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, KTG und Familienzulagen – den genauen Satz liefert Ihre Lohnbuchhaltung. Voreinstellung: 20 % als Beispiel.

Nur verrechenbare Stunden: ohne Ferien, Feiertage, Krankheit, Weiterbildung, Fahrten und Büro.

Miete, Fahrzeug, Versicherung, Verwaltung — pro Mitarbeiter umgelegt

Zuschlag auf die Selbstkosten – deckt Risiko, Investitionen und Reserven.

Empfohlene Regie- bzw. Stundenansätze 2026 der Verbände, exkl. MWST. Unverbindliche Richtwerte.

Ihr Verrechnungssatz

Lohnkosten (inkl. Soziales)
CHF 48.00/h
Gemeinkostenanteil
CHF 10.00/h
Kostendeckend (Selbstkosten)
CHF 58.00/h
Empfohlener Verrechnungssatz
CHF 66.70/h
inkl. 15% Marge

In Baunex wird der Verrechnungssatz pro Mitarbeiter automatisch gepflegt und in jede Offerte übernommen.

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Stundenlohnrechner: so entsteht der Verrechnungssatz

Der Stundenlohnrechner oben rechnet vom Lohn Ihrer Mitarbeitenden auf den Preis, den Sie Ihren Kundinnen und Kunden pro Stunde verrechnen müssen. Die Formel hat nur vier Bausteine. Entscheidend ist, dass Sie jeden davon ehrlich schätzen:

Verrechnungssatz = (Lohnkosten + Gemeinkosten + Gewinn) ÷ produktive Stunden

So entsteht der VerrechnungssatzFormel: Lohnkosten plus Gemeinkosten plus Gewinn, geteilt durch die produktiven Stunden, ergibt den Verrechnungssatz. Beispiel pro Jahr: CHF 78'000 plus CHF 56'000 plus CHF 13'400, geteilt durch 1'600 Stunden, ergibt CHF 92.13 pro Stunde.So entsteht der VerrechnungssatzLohnkostenCHF 78'000GemeinkostenCHF 56'000GewinnCHF 13'400++produktive Stunden1'600 h pro Jahr= Verrechnungssatz CHF 92.13/hRechenbeispiel mit Annahmen, exkl. MWSTQuelle: Baunex, Stand 09/2026
Die Beispielwerte stammen aus dem Rechenbeispiel weiter unten und sind Annahmen, keine Branchenwerte.

Stundenlohn berechnen Schweiz: Monatslohn → Stundenlohn (brutto/netto)

Wer im Monatslohn angestellt ist, kennt seinen Stundenlohn oft gar nicht. Sie brauchen ihn aber, sobald Sie Überstunden abrechnen, Zuschläge berechnen oder einen Monatslohn mit einem Stundenlohn-Angebot vergleichen. Die Umrechnung ist einfach: Monatslohn geteilt durch einen festen Divisor. Welcher Divisor gilt, legt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fest.

Im GAV der Gebäudetechnik (suissetec) ist der Divisor 173,3 (Art. 37.2 GAV). Im GAV der Elektrobranche teilen Sie den Monatslohn durch 174 (Art. 16.3 GAV); das passt zur Jahresbruttoarbeitszeit von 2'088 Stunden im Jahr 2026 (2'088 ÷ 12 = 174). Die Beispiele unten verwenden die GAV-Mindestlöhne 2026:

Beispiel (Mindestlohn 2026)MonatslohnDivisorGrund-Stundenlohnmit 13. ML (+8,33 %)mit Ferienzuschlag 5 Wochen (+10,64 %)
Installateur:in EFZ ab Lehrabschluss (suissetec)CHF 4'600173,3CHF 26.54CHF 28.76CHF 29.37
Elektroinstallateur:in EFZ nach 1 Jahr (GAV Elektro)CHF 5'000174CHF 28.74CHF 31.13CHF 31.79
Montage-Elektriker:in EFZ nach EFZ (GAV Elektro)CHF 4'300174CHF 24.71CHF 26.77CHF 27.34

Bruttowerte, auf Rappen gerundet. Beide Zuschläge sind je auf den Grund-Stundenlohn gerechnet; ob der 13. Monatslohn auch auf der Ferienentschädigung berechnet wird, regelt Ihr GAV. Quellen: suissetec Mindestlöhne 2026, GAV Elektro 2026–2029 mit Lohnvereinbarung 2026.

13. Monatslohn und Ferienzuschlag richtig einrechnen

Sieht Ihr Arbeitsvertrag oder GAV einen 13. Monatslohn vor, verdienen Mitarbeitende im Jahr 13 statt 12 Monatslöhne. Auf die Stunde umgelegt heisst das: Stundenlohn × 13 ÷ 12, also +8,33 %. Für Ihre Kalkulation ist das kein Bonus, sondern fester Lohnbestandteil – er gehört in die Lohnkosten.

Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält die Ferien oft als prozentualen Zuschlag auf jeden Stundenlohn. Der Satz folgt aus einer einfachen Rechnung: Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen). Bei 5 Wochen sind das 5 ÷ 47 = 10,64 %, bei 4 Wochen 8,33 %, bei 6 Wochen 13,04 %. Massgebend ist der Ferienanspruch aus Vertrag oder GAV. Auch diesen Zuschlag müssen Sie im Verrechnungssatz decken, denn Ferienstunden kann niemand verrechnen.

Brutto oder netto?

Alle Werte hier sind Bruttolöhne. Den Nettolohn erhalten Mitarbeitende nach Abzug ihrer eigenen Beiträge an AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse (BVG) und Nichtberufsunfallversicherung, allenfalls auch an Krankentaggeld und Quellensteuer. Wie hoch diese Abzüge sind, zeigt die Lohnabrechnung. Für die Kalkulation eines Stundensatzes ist der Nettolohn nicht relevant: Sie rechnen immer mit dem Bruttolohn plus den Arbeitgeberbeiträgen.

Verrechnungssatz berechnen: Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Das folgende Beispiel rechnet mit Jahreswerten für eine Fachkraft. Der Bruttolohn entspricht dem GAV-Mindestlohn für Elektroinstallateur:innen EFZ nach einem Jahr Berufserfahrung (2026). Alle anderen Werte sind Annahmen – ersetzen Sie sie durch die Zahlen aus Ihrer Buchhaltung.

PositionAnnahme / RechenwegBetrag pro Jahr
BruttolohnCHF 5'000 × 13 (inkl. 13. Monatslohn)CHF 65'000
+ Lohnnebenkosten ArbeitgeberAnnahme: 20 % des BruttolohnsCHF 13'000
= LohnkostenCHF 78'000
+ GemeinkostenAnnahme: Anteil an Fahrzeug, Werkzeug, Miete, Büro, Versicherungen, SoftwareCHF 56'000
= SelbstkostenCHF 134'000
+ GewinnAnnahme: 10 % auf die SelbstkostenCHF 13'400
= benötigter UmsatzCHF 147'400
÷ produktive StundenAnnahme: 1'600 verrechenbare Stunden1'600 h
= VerrechnungssatzCHF 147'400 ÷ 1'600 hCHF 92.13/h

Die Selbstkosten liegen in diesem Beispiel bei CHF 83.75 pro Stunde. Jede verrechnete Stunde unter diesem Wert kostet Sie Geld. Mit einem Klick übernehmen Sie das Beispiel in den Rechner (umgerechnet auf Monatswerte) und können dann einzelne Annahmen verändern:

Die 1'600 produktiven Stunden sind der heikelste Wert. Der GAV Elektro rechnet 2026 mit 2'088 bezahlten Stunden pro Jahr, der Landesmantelvertrag des Bauhauptgewerbes mit 2'112 Stunden. Davon gehen Ferien, Feiertage, Krankheit, Weiterbildung, Fahrten, Materialbeschaffung, Aufräumen und Rapportieren ab. 1'600 Stunden entsprechen rund 77 % von 2'088 Stunden. Wer weniger Stunden verrechnen kann, braucht einen höheren Satz. Messen Sie deshalb Ihre eigene Quote über die Zeiterfassung, statt sie zu schätzen.

Mehr dazu im Baunex Wissen: Jahresarbeitszeit 2'112 Stunden nach LMV und LMV 2026–2031 mit Mindestlöhnen und Zuschlägen.

Richtwerte nach Gewerk: Verbandsempfehlungen 2026

Mehrere Branchenverbände veröffentlichen jedes Jahr empfohlene Regie- bzw. Stundenansätze. Das sind Verkaufspreise pro Stunde für die Kundschaft, keine Löhne. Sie enthalten Lohn, Sozialkosten, Gemeinkosten und Gewinn.

VerbandFunktionCHF/hStandMWST
SMGV (Maler)Maler:in, inkl. Werkzeug107.352026keine Angabe im PDF
SMGV (Maler)Malermeister:in, inkl. Werkzeug143.152026keine Angabe im PDF
VSSM (Schreiner)Schreiner-Berufsarbeiten112.002026exkl. MWST
VSSM (Schreiner)Montage Monteur (inkl. Handmaschinen)125.002026exkl. MWST
EIT.nordwest (Elektro)Kat. 5 Elektroinstallateur:in EFZ151.00Rev. 1, 10.12.2025exkl. 8,1 % MWST
EIT.nordwest (Elektro)Kat. 8 Montage-Elektriker:in138.00Rev. 1, 10.12.2025exkl. 8,1 % MWST

Die Ansätze sind unverbindliche Empfehlungen. Der VSSM betont selbst, dass es Richtwerte (schweizerische Mittelwerte) sind und Sektionen eigene Ansätze festlegen können. Die EIT.nordwest-Werte gelten für die Region Nordwestschweiz.

Liegt Ihr Ergebnis aus dem Stundenlohnrechner deutlich unter der Empfehlung, lohnt sich ein zweiter Blick: Sind alle Gemeinkosten erfasst? Ist die Zahl der produktiven Stunden realistisch? Liegt es darüber, sollten Sie prüfen, ob Ihre Kosten im Branchenvergleich hoch sind. Im Rechner oben können Sie Ihr Ergebnis direkt mit einer Empfehlung vergleichen.

Stundensatz für Selbständige und Einzelfirmen

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma haben Sie keinen Arbeitgeber, der Beiträge für Sie bezahlt. Deshalb gehört mehr in Ihren Stundensatz als nur der Lohn:

  • Unternehmerlohn: Setzen Sie sich einen Lohn, als wären Sie angestellt. Der GAV-Lohn einer vergleichbaren Fachkraft ist eine gute Untergrenze.
  • AHV/IV/EO: Selbständige zahlen die Beiträge auf ihrem Erwerbseinkommen vollständig selbst über die Ausgleichskasse.
  • Keine ALV: Selbständige sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Planen Sie eine Reserve für auftragsschwache Zeiten ein.
  • BVG freiwillig: Eine Pensionskasse ist für Selbständige nicht obligatorisch. Wer keiner Pensionskasse angehört, darf in der Säule 3a mehr einzahlen. Diese Vorsorge gehört als Kosten in den Stundensatz.
  • Unfall und Krankheit: Unfall- und Krankentaggeldversicherung schliessen Sie selbst ab. Die Prämien sind Gemeinkosten.
  • Produktive Stunden: Offerten, Einkauf, Buchhaltung und Kundengespräche machen Sie selbst. Rechnen Sie deshalb mit weniger verrechenbaren Stunden als bei einer angestellten Fachkraft.

Ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr werden Sie mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 MWSTG). Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz immer exkl. MWST und schlagen Sie die Steuer auf der Rechnung auf.

Übungsbeispiel: CHF 77 pro Stunde für Montage

Eine oft gesuchte Rechenaufgabe lautet: «Für Montage werden den Kunden CHF 77.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.» Was bleibt davon für den Lohn? Die ausführliche Lösung mit Rückwärtsrechnung steht in unserer Übersicht Stundenlohn Handwerker Schweiz.

Stundenlohn, Stundensatz, Regiesatz, Stundenansatz: der Unterschied

Stundenlohn
Was Mitarbeitende pro Stunde brutto verdienen. Bei Monatslohn: Monatslohn ÷ Divisor aus dem GAV.
Stundensatz / Verrechnungssatz
Was Sie der Kundschaft pro Stunde verrechnen. Er deckt Lohn, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinn. Im Alltag werden beide Begriffe meist gleich verwendet.
Regiesatz / Regieansatz
Der Verrechnungssatz für Arbeiten nach Aufwand (Regiearbeiten), die nicht pauschal offeriert sind. SMGV und VSSM veröffentlichen dafür jährliche Empfehlungen.
Stundenansatz
In der Schweiz verbreiteter Begriff, meist gleichbedeutend mit Stundensatz. EIT.nordwest nennt seine Empfehlungsliste zum Beispiel «Stundenansätze».

Weiterlesen: Stundensätze nach Gewerk

Verrechnungssätze in Baunex hinterlegen

Mit Baunex hinterlegen Sie Verrechnungssätze pro Mitarbeiter und Leistungsart. Jede Offerte greift auf die aktuellen Sätze zu, und die Zeiterfassung zeigt, wie viele Stunden tatsächlich verrechenbar waren.

Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite wurden am 26.09.2026 in den folgenden Primärquellen geprüft:

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?

Teilen Sie den Brutto-Monatslohn durch den Divisor aus Ihrem GAV: 173,3 in der Gebäudetechnik (suissetec), 174 in der Elektrobranche. Beispiel: CHF 5'000 ÷ 174 = CHF 28.74 pro Stunde. Mit 13. Monatslohn kommen 8,33 % dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn brutto und netto?

Brutto ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen. Netto ist, was nach den Arbeitnehmerbeiträgen an AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse, Nichtberufsunfall und allenfalls Quellensteuer ausbezahlt wird. Für die Kalkulation zählt immer der Bruttolohn plus die Arbeitgeberbeiträge.

Wie rechne ich den 13. Monatslohn in den Stundenlohn ein?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit 13 und teilen Sie durch 12. Das entspricht einem Zuschlag von 8,33 %. Aus CHF 26.54 pro Stunde werden so CHF 28.76.

Wie viele produktive Stunden sind realistisch?

Das hängt vom Betrieb ab. Ausgangspunkt ist die Sollarbeitszeit, zum Beispiel 2'088 Stunden pro Jahr im GAV Elektro 2026 oder 2'112 Stunden im LMV. Davon ziehen Sie Ferien, Feiertage, Krankheit, Weiterbildung und nicht verrechenbare Zeit ab. Unser Rechenbeispiel nimmt 1'600 Stunden an. Ihre eigene Zahl finden Sie am zuverlässigsten in der Zeiterfassung.

Welche Lohnnebenkosten muss ich einrechnen?

Die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse (BVG), Unfallversicherung (UVG), allenfalls Krankentaggeld sowie die Familienzulagen. Die Sätze hängen von Alter, Branche, Versicherer und Vorsorgelösung ab. Nehmen Sie den effektiven Satz aus Ihrer Lohnbuchhaltung, im Rechner ist 20 % nur als Beispiel voreingestellt.

Was ist ein guter Verrechnungssatz?

Einer, der Ihre Selbstkosten sicher deckt und einen Gewinn übrig lässt. Als Orientierung dienen die Verbandsempfehlungen 2026, zum Beispiel SMGV CHF 107.35 für Maler:innen, VSSM CHF 112.00 für Schreiner-Berufsarbeiten oder EIT.nordwest CHF 151.00 für Elektroinstallateur:innen EFZ. Das sind Empfehlungen, keine Pflichtpreise.

Wie berechne ich den Stundensatz als Selbständiger?

Gleich wie für Angestellte, aber mit Unternehmerlohn statt Mitarbeiterlohn. Dazu kommen die AHV/IV/EO-Beiträge, die Sie als Selbständige vollständig selbst zahlen, eine freiwillige Vorsorge (BVG oder Säule 3a), eigene Unfall- und Krankentaggeldversicherung und eine Reserve, weil keine Arbeitslosenversicherung besteht. Rechnen Sie zudem mit weniger verrechenbaren Stunden.

Wie hoch soll die Gewinnmarge sein?

Einen allgemein gültigen Wert gibt es nicht. Der Gewinn muss Risiken, Garantiearbeiten, Investitionen und Reserven decken. Unser Rechenbeispiel nimmt 10 % auf die Selbstkosten an; im Rechner können Sie jeden Wert einsetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Verrechnungssatz?

Der Bruttolohn ist, was Mitarbeitende verdienen. Der Verrechnungssatz ist, was Sie der Kundschaft pro Stunde verrechnen. Er muss zusätzlich Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, nicht verrechenbare Stunden und den Gewinn decken und liegt deshalb deutlich über dem Stundenlohn. Im Rechenbeispiel oben sind es CHF 92.13 bei einem Grund-Stundenlohn von CHF 28.74.

Ist dieser Rechner kostenlos?

Ja, der Stundenlohn-Rechner ist komplett kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Berechnungen erfolgen direkt im Browser — Ihre Daten werden nicht gespeichert oder übertragen.