- Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit: 2088 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Jahresarbeitszeit ø 2080 h (40-h-Woche); massgebende Jahresbruttoarbeitszeit jährlich in Anhang 8 – 2026: 2088 h. Stundenlohn-Divisor 173,3. Grundsätzlich 5-Tage-Woche, Samstagsarbeit bleibt Ausnahme; Mehrstunden laufen über die Überstundenzähler A (41.–45. h) und B (46.–50. h) (Art. 25, 28).
- Pausen
- Pausen sind unbezahlt und gelten nicht als Arbeitszeit; über Mittag mindestens 30 Minuten Unterbruch. Bei Mitternachtsverpflegung 1 Stunde bezahlter Unterbruch (Art. 26.5).
- Weg- und Reisezeit
- Weg Wohnort–Einstellungsort: unbezahlt. Einstellungsort–Einsatzort sowie Wege zwischen Einsatzorten: bezahlt. Bei Direktfahrt Wohnort–Einsatzort wahlweise Modell «ohne Rayon» (bezahlt wird, was über die übliche Fahrzeit zum Einstellungsort hinausgeht) oder «mit Rayon» (liegt der Einsatzort mehr als 15 Minuten vom Einstellungsort entfernt, zählt die Mehrzeit als Arbeitszeit); die Modellwahl gilt mindestens 1 Jahr (Art. 25.5–25.9).
- Ferien
- bis zum 20. Geburtstag (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen 21.–49. Altersjahr (25 Arbeitstage): 5 Wochen 50.–54. Altersjahr (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen 55.–60. Altersjahr (28 Arbeitstage): 5.6 Wochen ab 61. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
- Feiertage
- Höchstens 9 eidgenössische bzw. kantonale Feiertage pro Jahr werden entschädigt, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen; weitere Feiertage sind vor- oder nachzuholen (Art. 31).
- Zuschläge
- Überstunden: Zähler A (41.–45. h): Kompensation/Auszahlung ohne Zuschlag · Zähler B (46.–50. h): Auszahlung +25 % (Art. 28) Nachtarbeit: vorübergehend (23–6 Uhr, unter 25 Nächten/Jahr): 50 % · dauernd: 10 % · Abendarbeit 20–23 Uhr bei über 8 h/Tag: 25 % (Art. 43) Samstag: kein genereller Zuschlag (Samstagsarbeit bleibt Ausnahme, Art. 25.1) Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage 00–24 Uhr) Feiertag: 100 % Pikett: Wochenpauschale CHF 180 (Mo–So, Art. 43.4)
- Spesen
- Mittagsentschädigung: CHF 17/Tag (auswärtige Arbeit) Kilometerentschädigung: CHF 0.70/km (Privat-PW) Ansätze gemäss Anhang 8.1, Stand 1.1.2025; eine separate Anpassung für 2026 wurde nicht publiziert.
- Krankentaggeld / Vorsorge
- Krankentaggeld: 80 % des Lohns inkl. Jahresendzulage, Kollektivversicherung obligatorisch, 720 Taggelder innert 900 Tagen; Aufschub max. 90 Tage (Arbeitgeber zahlt derweil 80 %); Prämien je zur Hälfte (Art. 49–50). Unfall: Suva; Unfalltag + 2 Folgetage 80 % durch den Arbeitgeber, NBU-Prämie zulasten der Mitarbeitenden (Art. 52–54). BVG: Empfehlung SPIDA Personalvorsorge (Art. 58.3).
- Kündigung
- Probezeit: Kündigung nach Art. 335b OR (Art. 60). Kündigungsfristen: Nach Art. 335c OR; die Lehrzeit im gleichen Betrieb zählt zur Dienstdauer. Ab dem 10. Dienstjahr keine Kündigung, solange volle Taggelder aus UVG/KTG bezogen werden (Art. 61, 63).
- Mindestlöhne
- Brutto-Monatslöhne; Stundenlohn = Monatslohn ÷ 173,3. Mindestlöhne 2026 unverändert gegenüber 2025; nächste Stufe (+CHF 100) folgt per 2027. Installateur:in EFZ, ab Lehrabschluss: 4’600/Mt. (26.54/h) EFZ, ab 3. Jahr nach Lehre: 5’100/Mt. EFZ, ab 5. Jahr nach Lehre: 5’300/Mt. EBA (ab Abschluss / 3. / 5. Jahr): 4’100 / 4’300 / 4’500 Ohne Ausbildung (ab 20 Altersjahren): 4’000 → 4’300 (ab 5. Jahr) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten