Gesamtarbeitsvertrag · GAV Gebäudetechnik

GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche

Der GAV Gebäudetechnik regelt die Arbeitsbedingungen für Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima/Kälte-, Spenglerei- und Solarbetriebe in der ganzen Schweiz (ausgenommen GE, VD, VS mit eigenen Verträgen). Anders als der LMV arbeitet er mit einer 40-Stunden-Woche, dem Divisor 173,3 und zwei Überstundenzählern statt eines Arbeitszeitkalenders. Er ist bis Ende 2029 allgemeinverbindlich – er gilt also auch für Betriebe, die nicht suissetec-Mitglied sind.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026Nächste Prüfung: Januar 2027

Steckbrief

Vertragsparteien
suissetec (Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband) · Unia · Syna
Allgemeinverbindlich
ja
Veröffentlicht 01.06.2025 · gültig bis 31.12.2029
Kantone
ganze Schweiz
Branchen
sanitaer, heizung, lueftung, solar
Vollzug / Kontrolle
Paritätische Landeskommission (PLK) Gebäudetechnik
gültig bis
31.12.2028

Arbeitszeit

Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit: 2088 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Jahresarbeitszeit ø 2080 h (40-h-Woche); massgebende Jahresbruttoarbeitszeit jährlich in Anhang 8 – 2026: 2088 h. Stundenlohn-Divisor 173,3. Grundsätzlich 5-Tage-Woche, Samstagsarbeit bleibt Ausnahme; Mehrstunden laufen über die Überstundenzähler A (41.–45. h) und B (46.–50. h) (Art. 25, 28).
Pausen
Pausen sind unbezahlt und gelten nicht als Arbeitszeit; über Mittag mindestens 30 Minuten Unterbruch. Bei Mitternachtsverpflegung 1 Stunde bezahlter Unterbruch (Art. 26.5).
Weg- und Reisezeit
Weg Wohnort–Einstellungsort: unbezahlt. Einstellungsort–Einsatzort sowie Wege zwischen Einsatzorten: bezahlt. Bei Direktfahrt Wohnort–Einsatzort wahlweise Modell «ohne Rayon» (bezahlt wird, was über die übliche Fahrzeit zum Einstellungsort hinausgeht) oder «mit Rayon» (liegt der Einsatzort mehr als 15 Minuten vom Einstellungsort entfernt, zählt die Mehrzeit als Arbeitszeit); die Modellwahl gilt mindestens 1 Jahr (Art. 25.5–25.9).
Ferien
bis zum 20. Geburtstag (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen 21.–49. Altersjahr (25 Arbeitstage): 5 Wochen 50.–54. Altersjahr (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen 55.–60. Altersjahr (28 Arbeitstage): 5.6 Wochen ab 61. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
Feiertage
Höchstens 9 eidgenössische bzw. kantonale Feiertage pro Jahr werden entschädigt, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen; weitere Feiertage sind vor- oder nachzuholen (Art. 31).
Zuschläge
Überstunden: Zähler A (41.–45. h): Kompensation/Auszahlung ohne Zuschlag · Zähler B (46.–50. h): Auszahlung +25 % (Art. 28) Nachtarbeit: vorübergehend (23–6 Uhr, unter 25 Nächten/Jahr): 50 % · dauernd: 10 % · Abendarbeit 20–23 Uhr bei über 8 h/Tag: 25 % (Art. 43) Samstag: kein genereller Zuschlag (Samstagsarbeit bleibt Ausnahme, Art. 25.1) Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage 00–24 Uhr) Feiertag: 100 % Pikett: Wochenpauschale CHF 180 (Mo–So, Art. 43.4)
Spesen
Mittagsentschädigung: CHF 17/Tag (auswärtige Arbeit) Kilometerentschädigung: CHF 0.70/km (Privat-PW) Ansätze gemäss Anhang 8.1, Stand 1.1.2025; eine separate Anpassung für 2026 wurde nicht publiziert.
Krankentaggeld / Vorsorge
Krankentaggeld: 80 % des Lohns inkl. Jahresendzulage, Kollektivversicherung obligatorisch, 720 Taggelder innert 900 Tagen; Aufschub max. 90 Tage (Arbeitgeber zahlt derweil 80 %); Prämien je zur Hälfte (Art. 49–50). Unfall: Suva; Unfalltag + 2 Folgetage 80 % durch den Arbeitgeber, NBU-Prämie zulasten der Mitarbeitenden (Art. 52–54). BVG: Empfehlung SPIDA Personalvorsorge (Art. 58.3).
Kündigung
Probezeit: Kündigung nach Art. 335b OR (Art. 60). Kündigungsfristen: Nach Art. 335c OR; die Lehrzeit im gleichen Betrieb zählt zur Dienstdauer. Ab dem 10. Dienstjahr keine Kündigung, solange volle Taggelder aus UVG/KTG bezogen werden (Art. 61, 63).
Mindestlöhne
Brutto-Monatslöhne; Stundenlohn = Monatslohn ÷ 173,3. Mindestlöhne 2026 unverändert gegenüber 2025; nächste Stufe (+CHF 100) folgt per 2027. Installateur:in EFZ, ab Lehrabschluss: 4’600/Mt. (26.54/h) EFZ, ab 3. Jahr nach Lehre: 5’100/Mt. EFZ, ab 5. Jahr nach Lehre: 5’300/Mt. EBA (ab Abschluss / 3. / 5. Jahr): 4’100 / 4’300 / 4’500 Ohne Ausbildung (ab 20 Altersjahren): 4’000 → 4’300 (ab 5. Jahr) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten

Änderungen

  • Sollstunden 2026: 2088 (Anhang 8, Jahresbruttoarbeitszeit).
  • Mindestlöhne 2026 unverändert gegenüber 2025; die nächste fixierte Stufe (+CHF 100) folgt per 2027 (Anhang 8.1).
  • AVE bis 31.12.2029 verlängert (Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 2025, BBl 2025 1537).
  • Vorruhestandsmodell (VRM): Der GAV sieht ein Rentenmodell ab 62,5 Jahren (72 % des Durchschnittslohns der letzten 3 Jahre, Finanzierung 0,85 % AG / 0,5 % AN) vor, Einführung spätestens per 1.1.2027 (Art. 33, Anhang 10). Ein AVE-Beschluss dazu ist noch nicht publiziert – Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft sind bis dahin nicht gebunden.
  • Effektivlöhne: automatische Anpassung nach August-LIK (Art. 41.1); bei Teuerung unter 0,5 % keine Erhöhung.

Häufige Fehler bei Kontrollen

  • Falscher Divisor: 173,3 gilt – nicht 176 (LMV) und nicht 174 (Elektro). Wer mischt, verrechnet jeden Zuschlag falsch.
  • Zähler A und B verwechselt: Die 41.–45. Stunde ist zuschlagsfrei; erst die 46.–50. Stunde kostet bei Auszahlung 25 %.
  • Rayon-Modell nicht fixiert: Die Wahl «mit/ohne Rayon» muss getroffen werden und gilt mindestens ein Jahr – ad hoc wechseln geht nicht.
  • Ferienstaffel übersehen: 27 Tage bereits ab 50, 28 ab 55, 30 ab 61 – nicht erst «ab 50 = 6 Wochen» wie im LMV.
  • Pikettpauschale vergessen: CHF 180 pro Woche, unabhängig vom Einsatz.
  • PLK-Beiträge nicht abgerechnet: je CHF 25/Monat für Arbeitgeber und Mitarbeitende plus CHF 240 Grundbeitrag pro Jahr (suissetec-Mitglieder befreit).

So bilden Sie den GAV in Baunex ab

  1. Sollstunden 2088 als Jahreskalender hinterlegen; 5-Tage-Woche als Standard.
  2. Überstundenzähler A/B automatisch führen: 41.–45. h auf Zähler A, 46.–50. h auf Zähler B mit 25 %-Kennzeichnung.
  3. Wegzeit-Modell (mit/ohne Rayon) pro Betrieb konfigurieren und Fahrten Einstellungsort–Einsatzort als bezahlte Zeit erfassen.
  4. Zuschläge Abend (25 %), Nacht (50/10 %), Sonn-/Feiertag (100 %) als Regelwerk pro Einsatz.
  5. Ferienstaffel nach Alter automatisch berechnen (27/25/27/28/30 Tage).
  6. Spesen (CHF 17 Mittag, CHF 0.70/km) pro Einsatztag mitführen – Baunex rechnet das im Monatsexport für PLK-Kontrollen zusammen.

Häufige Fragen

Für wen gilt der GAV Gebäudetechnik?

Für alle Installations-, Reparatur- und Servicebetriebe der Gebäudetechnik (Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima/Kälte, Spenglerei, Solar) in der ganzen Schweiz ausser GE, VD und VS – dank Allgemeinverbindlichkeit auch ohne suissetec-Mitgliedschaft. Per AVE ist auch das kaufmännische Personal unterstellt.

Wie viele Sollstunden gelten 2026?

2088 Stunden (Anhang 8) bei durchschnittlich 40 Stunden pro Woche; der Stundenlohn-Divisor beträgt 173,3.

Wie funktionieren die Überstundenzähler?

Stunden 41–45 pro Woche laufen auf Zähler A und werden ohne Zuschlag kompensiert oder ausbezahlt; Stunden 46–50 laufen auf Zähler B und kosten bei Auszahlung 25 % (Kompensation mit Zuschlag nur auf Wunsch der Mitarbeitenden). Ab 50 Wochenstunden beginnt Überzeit nach Arbeitsgesetz.

Welche Ferien sieht der GAV vor?

Gestaffelt nach Alter: 27 Arbeitstage bis 20, 25 Tage von 21–49, 27 Tage ab 50, 28 ab 55 und 30 ab 61 – Anspruch jeweils ab dem Kalenderjahr, in das der Geburtstag fällt (Art. 29).

Was gilt bei Wegzeiten?

Der Weg zum vertraglichen Einstellungsort ist Privatsache; ab dort ist die Fahrt zum Einsatzort bezahlt. Bei Direktfahrten von zu Hause gilt wahlweise das Modell ohne Rayon (Mehrzeit gegenüber dem üblichen Arbeitsweg bezahlt) oder mit Rayon (ab 15 Minuten Distanz zählt die Mehrzeit als Arbeitszeit).

Welche Vollzugsbeiträge werden fällig?

Mitarbeitende zahlen CHF 25 pro Monat (CHF 20 Vollzug + CHF 5 Weiterbildung), Arbeitgeber ebenfalls CHF 25 pro Monat und Person plus CHF 240 Grundbeitrag pro Jahr an die PLK; suissetec-Mitglieder sind befreit (Art. 20).

Quellen

  1. GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche 2025–2028 (Volltext), Art. 3, 19, 25–31, 43, 49–58; Anhang 8 – suissetec (abgerufen am 19.08.2026)
  2. Bundesratsbeschluss AVE-Verlängerung/Änderung vom 9. Mai 2025, BBl 2025 1537; AVE bis 31.12.2029 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 19.08.2026)
  3. Mindestlöhne 2026 Gebäudetechnik – suissetec (abgerufen am 19.08.2026)
  4. Stundenberechnung 2026 (Jahresbruttoarbeitszeit 2088 h) – suissetec (abgerufen am 19.08.2026)
  5. Paritätische Landeskommission Gebäudetechnik (Vollzug, AVE-Status) – PLK Gebäudetechnik (abgerufen am 19.08.2026)
ArbeitszeitÜberstunden vs. Überzeit: Unterschied, Zuschläge und Kompensation im BauÜberstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, Überzeit sind Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Für Baubetriebe kommen die Jahresarbeitszeit-Regeln des LMV und der GAV dazu.3 Min. LesezeitFerien & FeiertageFerienanspruch im Bau: Was Gesetz und GAV den Mitarbeitenden garantierenDas Gesetz garantiert vier Wochen, der LMV fünf bis sechs – abhängig vom Alter. Wer wann wie viel Ferien bekommt, wann gekürzt werden darf und warum Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.2 Min. LesezeitFerien & FeiertageBezahlte Feiertage im Bau: Wer zahlt, wie viel und nach welcher ListeDas Gesetz macht Feiertage arbeitsfrei – bezahlt macht sie erst der GAV oder der Monatslohn. Im Bauhauptgewerbe garantiert der LMV mindestens acht entschädigte Feiertage; die Liste bestimmt die paritätische Berufskommission.2 Min. LesezeitGAVFirma in Kanton A, Mitarbeiter wohnt in Kanton B: Was gilt wo?Betrieb in Aarau, Baustelle in Zürich, Monteur wohnt in Solothurn: Für jede Frage gilt ein anderer Anknüpfungspunkt. Die Übersicht, was sich nach Betriebssitz, Arbeitsort oder Wohnsitz richtet.3 Min. LesezeitArbeitszeitPikettdienst im Handwerk: Was Arbeitszeit ist, was entschädigt wird und welche Grenzen geltenWer nachts den Boiler-Notruf entgegennimmt, leistet Pikett. Bereitschaft zu Hause ist keine Arbeitszeit, der Einsatz mit Anfahrt schon – und die ArGV 1 begrenzt, wie oft jemand Pikett haben darf.2 Min. Lesezeit

Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

  • Erfassung per App, auch offline
  • Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
  • Auswertungen für paritätische Kontrollen
Zeiterfassung testen