Ferienplanung im Handwerk Schweiz — ArG-konform und ohne Chaos
OR Art. 329a, GAV-Ansprüche, Saisonbetriebe: So verwalten Schweizer Handwerksbetriebe Ferien gesetzeskonform und ohne Planungslücken.

August. Stefan, Inhaber eines Sanitärbetriebs in Aarau, öffnet den Ferienplan für September — und sieht das Problem sofort: Drei Mitarbeitende haben gleichzeitig die letzten zwei September-Wochen für Ferien eingereicht. Einer hat bereits gebucht, die anderen zwei haben mündlich abgesprochen. Gleichzeitig läuft ein Grossprojekt in dieser Zeit, das zwei Monteure braucht.
Ferienplanung im Handwerk ist gesetzlich vorgeschrieben — und logistisch anspruchsvoll.
Key Takeaways
- OR Art. 329a: Mindestens 4 Wochen Ferien pro Mitarbeitenden und Jahr, 5 Wochen bis 20 Jahre
- Ferienanspruch verfällt ohne Digitalsystem — gesetzlich fragwürdig und teuer
- In 35% der Handwerksbetriebe ohne digitales System entstehen Ferienplanungskonflikte
- GAV Baugewerbe und suissetec können mehr als 4 Wochen vorschreiben
- Digitale Ferienplanung synchronisiert Abwesenheiten automatisch mit der Einsatzplanung
Gesetzlicher Ferienanspruch im Handwerk Schweiz
OR Art. 329a regelt den Mindestanspruch auf Ferien:
- Arbeitnehmende bis 20 Jahre: 5 Wochen (25 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)
- Arbeitnehmende ab 20 Jahre: 4 Wochen (20 Arbeitstage)
- Kündigung: Ferien müssen zeitanteilig ausbezahlt oder bezogen werden
Dieser gesetzliche Mindestanspruch gilt für alle — unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Wer 60% arbeitet, hat 60% des Ferienanspruchs in Stunden, aber dieselbe Anzahl Wochen.
Wichtig: Ferien dürfen grundsätzlich nicht in Geld abgegolten werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Ausnahme: Beim Austritt aus dem Betrieb werden restliche Ferienansprüche ausbezahlt.
Was GAV Baugewerbe und suissetec zur Ferienplanung sagen
Branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) gehen oft über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus:
LMV Baugewerbe (Landesmantelvertrag): Je nach Alter und Dienstzugehörigkeit bis zu 25 Arbeitstage (5 Wochen) Ferien. Für Mitarbeitende über 50 oder nach 10 Dienstjahren teils mehr.
suissetec (Sanitär, Heizung, Klima): Mindestens 5 Wochen Ferien ab einem bestimmten Dienstalter. Genaue Regelungen im jeweils aktuellen GAV prüfen.
Maler und Gipserbetriebe: Gemäss GAV mindestens 4 Wochen, Übergangsregelungen je nach Altersgruppe. Feiertage werden kantonal angerechnet oder nicht — je nach Betriebsstandort.
Typische Ferienplanungs-Probleme im Handwerk
Problem 1: Zu viele Mitarbeitende gleichzeitig auf Ferien
Besonders in Schulferienzeiten (Juli, Oktober, Frühjahrsferien) kommt es zu Engpässen. Ohne digitales System sieht der Betriebsleiter das erst, wenn alle Gesuche schon eingereicht sind.
Problem 2: Vergessene Ferienansprüche
Ohne laufende Tracking-Funktion wissen Betrieb und Mitarbeitende am Jahresende nicht genau, wie viele Ferientage noch offen sind. Resturlaub führt zu Streitigkeiten und — wenn er verfällt — zu Rechtsproblemen.
Problem 3: Kollisionen mit Grossprojekten
Ein Projekt startet im September, zwei Schlüsselpersonen sind auf Ferien. Ohne Früherkennung wird das im August zum Notfall.
Problem 4: Mündliche Absprachen ohne Dokumentation
"Du hast mir gesagt, ich kann die letzte Augustwoche Ferien nehmen" — ohne schriftliche Genehmigung ist das im Streitfall nicht zu beweisen.
Ferienplanung Schritt für Schritt
Schritt 1: Jahresplan erstellen (Januar)
Starten Sie das Jahr mit einem leeren Ferienplan für alle 12 Monate. Markieren Sie Hochlastzeiten (bekannte Grossprojekte, Saisonpeaks), wo Feriengesuche eingeschränkt werden.
Schritt 2: Feriengesuche sammeln (bis Ende Februar)
Alle Mitarbeitenden reichen ihre Wunschferien für das laufende Jahr ein. Reihenfolge der Priorität für Überschneidungen: Dienstalter, erstes Gesuch, familienrechtliche Situation.
Schritt 3: Gesuche prüfen und genehmigen (März)
Prüfen Sie Konflikte (zu viele gleichzeitig) und genehmigen oder passen Sie an. Kommunizieren Sie die Entscheidungen schriftlich — im digitalen System mit einem Klick.
Schritt 4: Unterjährig aktualisieren
Neue Gesuche (z.B. für Schulferien, die erst spät publiziert werden) werden laufend eingereicht und geprüft. Das System zeigt sofort, ob Konflikte entstehen.
Schritt 5: Saldo laufend tracken
Jeder Mitarbeitende sieht in der App, wie viele Ferientage er noch hat. Der Betriebsleiter sieht, wo Saldi zu gross werden (Übertragungsproblem) und kann gezielt Ferien einfordern.
Saisonal planen: Branchenspezifische Besonderheiten
Gartenbau: Kaum Ferienfreigabe März–Oktober (Hochsaison). Winter ist Haupt-Ferienzeit — was wiederum zu Klumpenrisiken führt, wenn alle gleichzeitig im Januar auf Ferien wollen.
Sanitär: Notfalleinsätze können ganzjährig auftreten. Pikettplanung und Ferienplanung müssen koordiniert sein — es braucht immer jemanden, der für Notfälle erreichbar ist.
Elektro: Revisions- und Wartungsverträge erzwingen ganzjährige Verfügbarkeit. Ferienblöcke müssen um Revisionsrhythmen herumgeplant werden.
Maler: Wetterbedingte Schwankungen machen Jahresplanung schwierig. Sommer-Ferien im Juli kollidieren mit Hoch-Saison. Kompromiss: Staffelung der Ferienblöcke über zwei Sommer-Wellen.
Ferienansprüche nach Branche und GAV
| Branche / GAV | Grundanspruch | Dienstalter-Bonus | Jugendliche |
|---|---|---|---|
| OR Minimum | 4 Wochen | Kein gesetzlicher | 5 Wochen (bis 20) |
| LMV Baugewerbe | 5 Wochen (ab best. Alter) | Ja, ab 10 Jahren | 5 Wochen |
| suissetec | 5 Wochen | Ja | 5 Wochen |
| Maler GAV | 4–5 Wochen | Nach Vereinbarung | 5 Wochen |
| Gartenbau | 4 Wochen + ind. | Vereinbarung | 5 Wochen |
Digitale Ferienplanung: Was die App macht und was der Chef entscheidet
Das digitale System übernimmt:
- Tracking: Wie viele Tage hat jeder Mitarbeitende beantragt, genehmigt, bezogen?
- Konflikt-Erkennung: Sofortiger Alert wenn zu viele gleichzeitig Ferien haben
- Synchronisation: Genehmigte Ferien erscheinen automatisch im Einsatzplan
- Erinnerungen: Wer hat noch grossen Saldo, der bis Jahresende bezogen werden muss?
Der Chef entscheidet:
- Welche Perioden sind feriengesperrt (Hochlast)
- Wer bei Überschneidungen Priorität hat
- Ob Übertrag auf Folgejahr genehmigt wird
Lesen Sie dazu: Abwesenheitsmanagement im Handwerk und Mitarbeiterplanung digital.
Mit Baunex Einsatzplanung reichen Mitarbeitende Feriengesuche direkt in der App ein — der Chef genehmigt mit einem Klick, der Einsatzplan wird automatisch aktualisiert.
Fazit
Ferienplanung im Handwerk ist mehr als ein Kalender — sie ist ein gesetzliches, betriebliches und menschliches Thema. Betriebe, die früh im Jahr planen und digital tracken, vermeiden 90% der Konflikte. Und zufriedene Mitarbeitende, die ihre Ferienplanung ernst genommen sehen, bleiben länger im Betrieb — ein entscheidender Faktor beim Fachkräftemangel von 6.6% in 2025. Starten Sie mit Baunex Einsatzplanung.
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Häufige Fragen
Kann ein Arbeitgeber im Handwerk Ferien einseitig festlegen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Der Arbeitgeber darf betriebliche Ferienzeiten (z.B. Betriebsferien im August) einseitig festlegen, muss dies aber mindestens 3 Monate im Voraus ankündigen. Individuelle Feriengesuche müssen berücksichtigt werden — sie können nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
Was passiert wenn ein Mitarbeitender nicht alle Ferien bezieht?
Restferien können gemäss OR auf das Folgejahr übertragen werden, verfallen aber nach 5 Jahren. Im Streitfall schuldet der Arbeitgeber die Ferien als Geld. Um das zu vermeiden: digitales Tracking und rechtzeitige Erinnerungen, wenn der Saldo zu gross wird.
Wie werden Ferien bei Krankheit behandelt?
Wird ein Mitarbeitender während der Ferien krank (Arztzeugnis vorhanden), können die Krankheitstage als Krankheit (KTG) und nicht als Ferien verbucht werden. Die Ferientage werden zurückgegeben. Digitale Systeme können diese Nachbuchung automatisch verwalten.
Wie funktioniert die Ferienplanung bei Teilzeit-Mitarbeitenden?
Der Ferienanspruch berechnet sich anteilig nach Beschäftigungsgrad. Ein 80%-Mitarbeitender hat 80% des Ferienanspruchs in Stunden, aber dieselbe Anzahl Ferienwochen. Bei unregelmässigen Arbeitstagen werden Ferientage nach Arbeitstagen (nicht Wochentagen) berechnet.
Muss ich Feriengesuche schriftlich genehmigen?
Das Gesetz schreibt keine Form vor, aber schriftliche (oder digitale) Genehmigungen schützen beide Seiten. Bei Streitigkeiten ist eine dokumentierte Genehmigung eindeutig — eine mündliche Absprache ist es nicht. Digitale Systeme lösen dieses Problem automatisch.

