Teilrechnung- & Akonto-Rechner

Leistungsstand eingeben, bereits verrechnete Beträge erfassen – und die fällige Abschlagsrechnung sofort berechnen.

Auftragswert & Leistungsstand

60%

MWST-Satz

Projektfortschritt

Verrechnet 40.0% Leistungsstand 60%

Aktuelle Teilrechnung

Nettobetrag dieser Rechnung
CHF 9’250.69
MWST (8.1%)
CHF 749.31
Bruttobetrag fällig
CHF 10’000.00
Erbrachte Leistung total
CHF 30’000.00
Verbleibender Restbetrag
CHF 20’000.00

Teilrechnungen automatisch erstellen, Leistungsstand tracken und QR-Rechnung generieren – mit Baunex.

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Teilrechnung-Rechner für Schweizer Handwerker und Bauprojekte

Bei längeren Bauprojekten ist die Abschlagsrechnung – in der Schweiz auch Teilrechnung oder Akonto-Rechnung genannt – ein unverzichtbares Instrument für einen gesunden Cashflow. Gemäss OR Art. 372 (Werkvertrag) hat der Unternehmer das Recht, Abschlagszahlungen zu verlangen, sobald Teile des Werks erbracht und abnehmbar sind. Dieser Rechner hilft Ihnen, die fällige Teilrechnung auf Basis des aktuellen Leistungsstands präzise zu berechnen.

Wann und wie oft darf ich Teilrechnungen stellen?

Der typische Akonto-Rhythmus im Schweizer Baugewerbe ist entweder monatlich oder an definierten Meilensteinen (z.B. nach Rohbau, nach Ausbau, nach Abschluss bestimmter Gewerke). Entscheidend ist, dass der verrechnete Betrag dem tatsächlich erbrachten Leistungsstand entspricht. Überhöhte Akontozahlungen können bei Insolvenz des Unternehmers zu Rückforderungsrisiken für den Bauherrn führen.

  • Vereinbaren Sie den Akonto-Rhythmus bereits im Werkvertrag schriftlich
  • Dokumentieren Sie den Leistungsstand mit Fotos und Protokollen
  • Stellen Sie jede Teilrechnung mit einer eindeutigen Rechnungsnummer aus
  • Weisen Sie auf jeder Rechnung aus, wie viel total bereits verrechnet wurde

Leistungsstand und Cashflow im Gleichgewicht halten

Ein häufiger Fehler ist, mehr zu verrechnen als tatsächlich erbracht wurde. Das führt zu Konflikten bei der Schlussrechnung und kann den Bauherr berechtigen, Zahlungen zurückzuhalten. Umgekehrt gefährdet eine zu späte oder zu tiefe Verrechnung den eigenen Liquiditätspuffer – besonders bei Material- und Lohnkosten, die laufend anfallen. Der Rechner zeigt Ihnen als Kontrollgrösse auch den Restbetrag für künftige Teilrechnungen an.

QR-Rechnung und Baunex

Seit dem 1. Oktober 2022 ist in der Schweiz ausschliesslich die QR-Rechnung zulässig. Baunex generiert für jede Teilrechnung automatisch den QR-Code mit den korrekten IBAN- und Referenznummerdaten – direkt aus dem Auftrag heraus. So entfällt manuelles Ausfüllen und das Risiko von Zahlungsfehlern sinkt auf ein Minimum. Mehr dazu im Baunex App.

Für die Kalkulation des gesamten Auftragswertes vor Projektstart empfehlen wir unseren Offerten-Rechner . Ob sich ein Projekt überhaupt lohnt, zeigt der ROI-Rechner für Handwerker .

Häufige Fragen

Was ist eine Teilrechnung und wann ist sie erlaubt?

Eine Teilrechnung (auch Akonto- oder Abschlagsrechnung) erlaubt es dem Unternehmer, für bereits erbrachte Teilleistungen Zahlung zu verlangen, bevor das Gesamtwerk abgeschlossen ist. Gemäss OR Art. 372 ist dies zulässig, sobald ein messbarer Teil des Werks abgeschlossen und abnehmbar ist. Teilrechnungen sind insbesondere bei Bau- und Renovationsprojekten, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie anderen mehrmona­tigen Aufträgen üblich und rechtlich anerkannt.

Wie berechne ich den fälligen Betrag einer Teilrechnung?

Die Formel lautet: Auftragswert × Leistungsstand (%) = erbrachte Leistung in CHF. Davon ziehen Sie alle bereits verrechneten Akontobeiträge ab – der verbleibende Betrag ist der fällige Nettobetrag. Darauf wird der vereinbarte MWST-Satz aufgeschlagen, um den Bruttobetrag dieser Teilrechnung zu erhalten. Dieser Rechner führt alle Schritte automatisch durch.

Welcher MWST-Satz gilt für Bauleistungen in der Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz der erhöhte Normalsatz von 8.1% für die meisten Bauleistungen. Gewisse Leistungen – zum Beispiel im Bereich Wärmedämmung oder Solaranlagen – können unter Umständen mit dem reduzierten Satz von 2.6% abgerechnet werden. Klären Sie die anwendbare Steuerart stets mit Ihrem Treuhänder oder Steuerberater, da Fehlklassierungen zu Nachforderungen der ESTV führen können.

Was passiert, wenn ich mehr verrechnet habe als erbracht?

Wenn die bereits verrechneten Beträge den aktuellen Leistungsstand übersteigen, liegt eine Überzahlung vor. In diesem Fall sollten Sie entweder eine Gutschrift (Kreditnote) für den überhöhten Betrag ausstellen oder sicherstellen, dass die nächste Teilrechnung nur den tatsächlichen Leistungszuwachs abbildet – ohne den Rückstand einzurechnen. Baunex trackt alle Teilrechnungen automatisch und warnt Sie, bevor eine Überzahlung entsteht.