- Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit: 2086 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Jahresarbeitszeit Ø 2086 h (40 h/Woche, 174 h/Monat = Divisor) für Metallbau/Schlosser/Schmiede/Stahlbau; Erhöhung auf 2138 h nur mit 2,5 % Reallohnerhöhung; Landtechnik und Hufschmiede 2190 h (42 h/Woche, Divisor 182,5). Einteilung durch den Arbeitgeber im ArG-Rahmen, auch objektbezogen; Saldierung am Ende des Geschäftsjahres mit Übertrag (Art. 24, 36, 40).
- Pausen
- Mittagsverpflegung mindestens 30 Minuten, unbezahlt; Nachtverpflegung bei Nachtarbeit 1 Stunde, bezahlt; weitere Pausen unbezahlt (Art. 25.6–25.8).
- Weg- und Reisezeit
- Weg Wohnort–Werkstatt ist keine Arbeitszeit. Bei betriebsansässiger Arbeit zählt Reisezeit zu auswärtigen Einsätzen, soweit sie den üblichen Arbeitsweg übersteigt; bei mehrheitlich auswärtiger Arbeit ist der Weg bis 15 Wegkilometer keine Arbeitszeit (Art. 25.1–25.3).
- Ferien
- bis zum vollendeten 20. Altersjahr (5 Wochen): 5 Wochen ab vollendetem 20. Altersjahr (23 Arbeitstage): 4.6 Wochen ab vollendetem 50. Altersjahr (25 Arbeitstage): 5 Wochen ab vollendetem 60. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
- Feiertage
- Vergütet werden 8 kantonale Feiertage plus der 1. August, sofern auf einen Arbeitstag fallend; kein Nachbezug bei Feiertagen am Wochenende, Kompensation bei Feiertagen in den Ferien (Art. 30–31). Stundenlohn: 3,59 % (Anhang 14).
- Zuschläge
- Überstunden: Saldierung per Geschäftsjahresende: Kompensation 1:1 im Folgejahr; Auszahlung bis 100 h/Jahr ohne Zuschlag, darüber mind. 25 % (Art. 40) Nachtarbeit: 50 % (23–6 Uhr, unter 25 Nächten/Jahr) · dauernde Nachtarbeit: +10 % Zeitzuschlag (Art. 41) Samstag: kein Zuschlag im LGAV (Samstag ist ordentlicher Werktag im Jahresarbeitszeitmodell) Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage 00–24 Uhr; Messen/Ausstellungen 50 %) Feiertag: 100 % Pikett: Bereitschaft ausserhalb des Betriebs keine Arbeitszeit; beim Einsatz ArG-Zuschläge, Wegzeit zählt als Arbeitszeit (Art. 41.3, Anhang 13)
- Spesen
- Mittagsentschädigung: CHF 18 (auswärtige Arbeit über 15 Wegkilometer von der Werkstatt) Kilometerentschädigung: CHF 0.70/km (Privatauto) Motorrad CHF 0.30/0.35 je nach Hubraum; Übernachtung: Kostenvergütung nach Vereinbarung (Art. 42–43).
- Krankentaggeld / Vorsorge
- Krankentaggeld: 80 % des Normallohns ab dem 1. Tag (alternativ 100 % mit 20 % Zeitgutschrift-Abzug), Kollektivversicherung obligatorisch, 720 Taggelder innert 900 Tagen; Prämien je zur Hälfte; grundsätzlich kein Karenztag (nur nach Abmahnung bei Missbrauchsverdacht) (Art. 47–49). BVG: paritätische Beiträge; Verbandslösung PROMEA Pensionskasse (Art. 58).
- Kündigung
- Probezeit: 1 Monat (schriftlich auf max. 3 Monate verlängerbar); Kündigungsfrist 7 Tage (Art. 60). Kündigungsfristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9., 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, je auf Monatsende; ab Alter 55 obligatorisches Gespräch vor einer Kündigung (Art. 61).
- Mindestlöhne
- Stand 1.3.2025 – die Lohnverhandlungen 2026 endeten ergebnislos, per 1.1.2026 keine Änderung (PLKM-Mitteilung Nov. 2025). Staffelung nach Branchenerfahrung; Monatslöhne 13× jährlich; in NE/GE geht der höhere kantonale Mindestlohn vor. Metallbauer:in EFZ (1.–2. Jahr → ab 5. Jahr): 4’500 → 4’900/Mt. (25.30 → 27.55/h) Metallbaupraktiker:in EBA: 4’000 → 4’200/Mt. Landmaschinen-/Motorgerätemechaniker:in, Hufschmied:in EFZ: 4’400 → 4’800/Mt. Angelernte (Metallbau/Stahlbau): 3’700 → 4’000/Mt. Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten