Gesamtarbeitsvertrag · GAV Metallbau

GAV für das Metallgewerbe

Der Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) für das Metallgewerbe deckt Schlosser-, Metallbau-, Landtechnik-, Schmiede- und Stahlbaubetriebe in der ganzen Schweiz ab – ausser BL/BS (eigener GAV) und dem Metall-/Stahlbau in VD/VS/GE. Eigenheiten: Jahresarbeitszeit 2086 h mit Saldierung per Geschäftsjahr und 100 zuschlagsfreien Auszahlungsstunden, nur 23 Ferientage ab 20 sowie Krankentaggeld ohne Karenztag. Allgemeinverbindlich bis 30.6.2028.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026Nächste Prüfung: Januar 2027

Steckbrief

Vertragsparteien
AM Suisse · Unia · Syna
Allgemeinverbindlich
ja
Veröffentlicht 01.03.2024 · gültig bis 30.06.2028
Kantone
ganze Schweiz
Branchen
metallbau
Vollzug / Kontrolle
Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM)
gültig bis
31.12.2027

Arbeitszeit

Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit: 2086 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Jahresarbeitszeit Ø 2086 h (40 h/Woche, 174 h/Monat = Divisor) für Metallbau/Schlosser/Schmiede/Stahlbau; Erhöhung auf 2138 h nur mit 2,5 % Reallohnerhöhung; Landtechnik und Hufschmiede 2190 h (42 h/Woche, Divisor 182,5). Einteilung durch den Arbeitgeber im ArG-Rahmen, auch objektbezogen; Saldierung am Ende des Geschäftsjahres mit Übertrag (Art. 24, 36, 40).
Pausen
Mittagsverpflegung mindestens 30 Minuten, unbezahlt; Nachtverpflegung bei Nachtarbeit 1 Stunde, bezahlt; weitere Pausen unbezahlt (Art. 25.6–25.8).
Weg- und Reisezeit
Weg Wohnort–Werkstatt ist keine Arbeitszeit. Bei betriebsansässiger Arbeit zählt Reisezeit zu auswärtigen Einsätzen, soweit sie den üblichen Arbeitsweg übersteigt; bei mehrheitlich auswärtiger Arbeit ist der Weg bis 15 Wegkilometer keine Arbeitszeit (Art. 25.1–25.3).
Ferien
bis zum vollendeten 20. Altersjahr (5 Wochen): 5 Wochen ab vollendetem 20. Altersjahr (23 Arbeitstage): 4.6 Wochen ab vollendetem 50. Altersjahr (25 Arbeitstage): 5 Wochen ab vollendetem 60. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
Feiertage
Vergütet werden 8 kantonale Feiertage plus der 1. August, sofern auf einen Arbeitstag fallend; kein Nachbezug bei Feiertagen am Wochenende, Kompensation bei Feiertagen in den Ferien (Art. 30–31). Stundenlohn: 3,59 % (Anhang 14).
Zuschläge
Überstunden: Saldierung per Geschäftsjahresende: Kompensation 1:1 im Folgejahr; Auszahlung bis 100 h/Jahr ohne Zuschlag, darüber mind. 25 % (Art. 40) Nachtarbeit: 50 % (23–6 Uhr, unter 25 Nächten/Jahr) · dauernde Nachtarbeit: +10 % Zeitzuschlag (Art. 41) Samstag: kein Zuschlag im LGAV (Samstag ist ordentlicher Werktag im Jahresarbeitszeitmodell) Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage 00–24 Uhr; Messen/Ausstellungen 50 %) Feiertag: 100 % Pikett: Bereitschaft ausserhalb des Betriebs keine Arbeitszeit; beim Einsatz ArG-Zuschläge, Wegzeit zählt als Arbeitszeit (Art. 41.3, Anhang 13)
Spesen
Mittagsentschädigung: CHF 18 (auswärtige Arbeit über 15 Wegkilometer von der Werkstatt) Kilometerentschädigung: CHF 0.70/km (Privatauto) Motorrad CHF 0.30/0.35 je nach Hubraum; Übernachtung: Kostenvergütung nach Vereinbarung (Art. 42–43).
Krankentaggeld / Vorsorge
Krankentaggeld: 80 % des Normallohns ab dem 1. Tag (alternativ 100 % mit 20 % Zeitgutschrift-Abzug), Kollektivversicherung obligatorisch, 720 Taggelder innert 900 Tagen; Prämien je zur Hälfte; grundsätzlich kein Karenztag (nur nach Abmahnung bei Missbrauchsverdacht) (Art. 47–49). BVG: paritätische Beiträge; Verbandslösung PROMEA Pensionskasse (Art. 58).
Kündigung
Probezeit: 1 Monat (schriftlich auf max. 3 Monate verlängerbar); Kündigungsfrist 7 Tage (Art. 60). Kündigungsfristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9., 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, je auf Monatsende; ab Alter 55 obligatorisches Gespräch vor einer Kündigung (Art. 61).
Mindestlöhne
Stand 1.3.2025 – die Lohnverhandlungen 2026 endeten ergebnislos, per 1.1.2026 keine Änderung (PLKM-Mitteilung Nov. 2025). Staffelung nach Branchenerfahrung; Monatslöhne 13× jährlich; in NE/GE geht der höhere kantonale Mindestlohn vor. Metallbauer:in EFZ (1.–2. Jahr → ab 5. Jahr): 4’500 → 4’900/Mt. (25.30 → 27.55/h) Metallbaupraktiker:in EBA: 4’000 → 4’200/Mt. Landmaschinen-/Motorgerätemechaniker:in, Hufschmied:in EFZ: 4’400 → 4’800/Mt. Angelernte (Metallbau/Stahlbau): 3’700 → 4’000/Mt. Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten

Änderungen

  • Keine Lohnrunde 2026: Die Verhandlungen vom 20.10.2025 endeten ergebnislos – Mindestlöhne bleiben auf dem Stand vom 1.3.2025 (PLKM-Mitteilung Nov. 2025).
  • Letzte materielle Änderung: AVE-Lohnrunde 2025 (BRB 24.01.2025, in Kraft 1.3.2025).
  • AVE läuft bis 30.6.2028; LGAV-Grundlaufzeit bis 31.12.2027 mit stillschweigender Verlängerung.

Häufige Fehler bei Kontrollen

  • Falsche Jahresarbeitszeit: 2086 h für Metall-/Stahlbau (Divisor 174) – aber 2190 h für Landtechnik und Hufschmiede (182,5); 2138 h nur mit 2,5 % Reallohnerhöhung.
  • Ferien zu hoch budgetiert: Ab 20 gelten nur 23 Arbeitstage (9,70 % im Stundenlohn); 25 erst ab 50, 30 ab 60.
  • Karenztag abgezogen: Der LGAV kennt keinen – Lohnfortzahlung 80 % ab dem 1. Krankheitstag.
  • 100-h-Grenze übersehen: Nur bis 100 Überstunden pro Jahr ist die Auszahlung zuschlagsfrei; darüber mind. 25 %.
  • 15-km-Regel falsch angewendet: Bei mehrheitlich auswärtiger Arbeit ist erst der Weg über 15 Wegkilometer Arbeitszeit.
  • BL/BS-Betriebe unter dem Landes-GAV abgerechnet – dort gilt der eigene regionale GAV.

So bilden Sie den GAV in Baunex ab

  1. Jahresarbeitszeit je Gewerbe (2086/2190 h) mit passendem Divisor hinterlegen.
  2. Geschäftsjahres-Saldierung mit Überstundenkonto und 100-h-Auszahlungsgrenze.
  3. Wegzeit-Regeln (Mehrzeit- bzw. 15-km-Modell) als eigene Zeittypen.
  4. Zuschlagsmatrix Nacht 50 %, Sonntag/Feiertag 100 %; Pikett-Einsätze nach ArG.
  5. Ferienstaffel 25/23/25/30 nach Stichtag 1. Januar automatisch.
  6. Kategorien und Erfahrungsjahre pflegen – Baunex prüft gegen die AVE-Mindestlöhne und rechnet die PLKM-Beiträge (je CHF 20/Monat) mit.

Häufige Fragen

Gilt der Metall-LGAV auch für Stahlbau?

Ja – das Stahlbaugewerbe ist ausdrücklich unterstellt (zusammen mit Schlosser-, Metallbau-, Landtechnik- und Schmiedegewerbe). Regional ausgenommen sind BL/BS sowie der Metall-/Stahlbau in VD, VS und GE mit eigenen Verträgen.

Wie viele Ferientage gelten im Metallbau?

23 Arbeitstage ab dem vollendeten 20. Altersjahr, 25 ab 50, 30 ab 60; Jugendliche bis 20 haben 5 Wochen. Massgebend sind die per 1. Januar vollendeten Altersjahre (Art. 28).

Was gilt bei Krankheit?

Lohnfortzahlung bzw. Krankentaggeld von 80 % ab dem ersten Tag – der LGAV kennt keinen Karenztag (nur nach schriftlicher Abmahnung bei Missbrauchsverdacht). Die KTG-Prämien tragen Arbeitgeber und Mitarbeitende je zur Hälfte (Art. 47–48).

Wie hoch sind die Mindestlöhne 2026?

Unverändert auf dem Stand 1.3.2025, da die Lohnrunde 2026 ergebnislos blieb: Metallbauer EFZ CHF 4’500–4’900 (25.30–27.55/h) nach Branchenerfahrung, EBA 4’000–4’200, Angelernte 3’700–4’000, Landtechnik EFZ 4’400–4’800.

Gibt es einen Samstagszuschlag?

Nein – der LGAV sieht keinen vor; der Samstag ist im Jahresarbeitszeitmodell ein ordentlicher Werktag. Zuschläge gibt es für Nacht (50 %), Sonn- und Feiertage (100 %) sowie Überstunden über der 100-h-Grenze (25 %).

Quellen

  1. LGAV für das Schweizerische Schlosser-, Metallbau-, Landtechnik-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe 2024 (Volltext), Art. 1–3, 18–19, 24–31, 36, 40–43, 47–50, 58–61; Anhänge 10, 13–15 – PLKM / AM Suisse (abgerufen am 22.08.2026)
  2. Bundesratsbeschluss AVE-Verlängerung/Änderung vom 5. Februar 2024, BBl 2024 316; in Kraft 1.3.2024, AVE bis 30.6.2028 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 22.08.2026)
  3. Bundesratsbeschluss Änderung vom 24. Januar 2025 (Mindestlöhne), BBl 2025 333; in Kraft 1.3.2025 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 22.08.2026)
  4. PLKM-Mitteilung «Lohnanpassung 2026» (keine Erhöhung) – PLKM (abgerufen am 22.08.2026)
ArbeitszeitÜberstunden vs. Überzeit: Unterschied, Zuschläge und Kompensation im BauÜberstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, Überzeit sind Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Für Baubetriebe kommen die Jahresarbeitszeit-Regeln des LMV und der GAV dazu.3 Min. LesezeitFerien & FeiertageFerienanspruch im Bau: Was Gesetz und GAV den Mitarbeitenden garantierenDas Gesetz garantiert vier Wochen, der LMV fünf bis sechs – abhängig vom Alter. Wer wann wie viel Ferien bekommt, wann gekürzt werden darf und warum Ferien nicht ausbezahlt werden dürfen.2 Min. LesezeitFerien & FeiertageBezahlte Feiertage im Bau: Wer zahlt, wie viel und nach welcher ListeDas Gesetz macht Feiertage arbeitsfrei – bezahlt macht sie erst der GAV oder der Monatslohn. Im Bauhauptgewerbe garantiert der LMV mindestens acht entschädigte Feiertage; die Liste bestimmt die paritätische Berufskommission.2 Min. LesezeitGAVFirma in Kanton A, Mitarbeiter wohnt in Kanton B: Was gilt wo?Betrieb in Aarau, Baustelle in Zürich, Monteur wohnt in Solothurn: Für jede Frage gilt ein anderer Anknüpfungspunkt. Die Übersicht, was sich nach Betriebssitz, Arbeitsort oder Wohnsitz richtet.3 Min. LesezeitFerien & FeiertageAbsenzen im Bau: Ferien, Feiertage und Krankheit – die fünf grossen GAV im VergleichEin kranker Monteur kostet je nach GAV ab dem ersten oder erst ab dem dritten Tag Taggeld, hat 22 oder 30 Ferientage und zwischen 8 und 9 bezahlte Feiertage. Die Absenz-Eckwerte aller fünf grossen Verträge nebeneinander.2 Min. Lesezeit

Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

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  • Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
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