Die Absenz-Matrix (Stand 2026)

LMVGebäudetechnikElektroMaler/GipserCCT-SOR
Ferien (Haupt-Staffel)25 Tage (20–50), 30 bis 20 und ab 5025 Tage (21–49); 27/28/30 ab 50/55/61; 27 bis 2027 Tage bis 50; 30 ab 5022 Tage (20–50); 27 bis 20 und ab 5025 Werktage bis 50; 30 ab 50
Ferienlohn Stundenlohn10,6 % / 13,0 %÷173,3-Basis, Auszahlung gem. GAV÷174-Basis, Auszahlung gem. GAVStundenlohn-Zuschläge gem. Art. 910,64 % / 13,04 %
Bezahlte Feiertagemind. 8 (Art. 34)max. 9max. 9 (Firmensitz massgebend)max. 9 (Mo–Fr; RPBK legt fest; +3,59 % im Stundenlohn)max. 9 (je Kanton fix in Anhang III)
KTG-Leistung80 %, Kollektiv obligatorisch80 %, 720 Tage in 90080 %, 720 Tage in 90080 % (inkl. 13.), 730 Tage80 %, 720 Tage in 900
Karenz-/Wartetagegemäss Police (Aufschub möglich)Aufschub bis 90 Tage (AG zahlt 80 %)1 Karenztag unbezahlt; Aufschub bis 180 Tage2 Karenztage (<4 Dienstjahre) bzw. 12 Karenztage; Aufschub max. 30 Tage
KTG-Prämiehälftighälftighälftighälftig1/3 AN / 2/3 AG
UnfallSuva: Taggeld 80 % ab 3. Tag; Unfalltag + 2 Folgetage 80 % durch AG; NBU-Prämie AN – in allen fünf Verträgen gleich (UVG)


Was auffällt

  • Die Maler-Lücke: 22 Ferientage zwischen 20 und 50 sind der tiefste Wert aller Verträge – und 5–10 davon sind zwingend in den Wintermonaten zu beziehen. Wer vom LMV her «25» gewohnt ist, budgetiert falsch.
  • Der Karenztag im Elektro-GAV ist eine Abrechnungsfalle: Der erste Krankheitstag ist unbezahlt – Lohnprogramme, die pauschal ab Tag 1 zahlen, verschenken systematisch Geld (oder verstossen bei Abzug ohne Grundlage gegen den Vertrag).
  • Feiertage zählen unterschiedlich: Der LMV garantiert ein Minimum (8), die übrigen Verträge deckeln (9). Welche Tage konkret gelten, bestimmen Kanton bzw. paritätische Kommission – die Listen stehen auf den Kanton-Seiten, die CCT-SOR fixiert sie je Kanton in Anhang III.
  • Ferienkürzung bei Krankheit folgt überall dem OR: Kürzung erst ab dem zweiten vollen Absenzmonat pro Dienstjahr (Details).
  • Kurzabsenzen (Heirat, Todesfall, Umzug, Militär) regelt jeder GAV mit eigenen bezahlten Tagesansätzen – massgebend ist der jeweilige GAV-Text; die Registerseiten verlinken die Volltexte.

Praxis: Absenzen sauber führen

  1. Absenzarten trennen (Ferien, Feiertag, Krankheit, Unfall, unbezahlt) – je eigener Zeittyp mit eigener Bewertung.
  2. Staffeln automatisieren: Ferienanspruch aus Geburtsdatum und GAV ableiten, nicht von Hand nachführen.
  3. Karenztage im Lohnlauf abbilden (Elektro 1, Maler 1–2, CCT-SOR 2).
  4. Feiertagslisten je Kanton/Einsatzort pflegen – bei überkantonalen Einsätzen zählt der Arbeitsort.
  5. KTG-Meldefristen der Police einhalten; verspätete Meldungen kosten Taggelder. Baunex führt Absenzen pro Person GAV-konform und meldet Saldi und Staffelwechsel automatisch.