- Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit: 2164 Std. Wochenarbeitszeit: 41.5 Std. Wochenarbeitszeit: 36–45 h Jahresarbeitszeit fix 2164 h brutto (Ø 41,5 h/Woche, 180,33 h/Monat = Stundenlohn-Divisor); betriebliche Wochenarbeitszeit 36–45 h, Änderungen 2 Wochen im Voraus. Arbeitszeitkonto: Übertrag max. +120/−65 Stunden per Jahresende; Tagesarbeit 6–20 Uhr zuschlagsfrei (Art. 7–10).
- Pausen
- Im GAV nicht geregelt – es gelten die gesetzlichen Pausen nach Art. 15 ArG (unbezahlt, sofern der Arbeitsplatz verlassen werden darf).
- Weg- und Reisezeit
- Reisezeit zu Einsatzorten ausserhalb der Werkstatt gilt als Arbeitszeit; ist der Weg vom Wohnort zum Einsatzort länger als zum Geschäftsdomizil, zählt nur die Mehrzeit (Art. 11). Auf Reisezeit ist kein Überstundenzuschlag geschuldet (Art. 13.4). «Auswärts» für Spesen: mehr als 10 Autominuten von Arbeits- und Wohnort (Art. 29.2).
- Ferien
- bis zum vollendeten 20. Altersjahr (28 Arbeitstage): 5.6 Wochen 21.–49. Altersjahr (23 Arbeitstage): 4.6 Wochen ab dem vollendeten 50. Altersjahr (28 Arbeitstage): 5.6 Wochen
- Feiertage
- Höchstens 9 bezahlte Feiertage (inkl. 1. August), sofern auf einen Arbeitstag fallend; die massgebenden Tage sind je Kanton/Bezirk in Anhang II festgelegt. Im Stundenlohn (nur befristet unter 3 Monaten): Pauschale 3,58 % (Art. 37).
- Zuschläge
- Überstunden: Stunden über 45/Woche bzw. über den Saldogrenzen (+120/−65): Ausgleich 1:1 in Freizeit, i. d. R. innert 6 Monaten; sonst Auszahlung +25 % (Art. 13). Schichtarbeit: Pauschale 10 % (2-Schicht) bzw. 15 % (3-Schicht) des Grundlohns (Art. 9) Nachtarbeit: 100 % (Nachtarbeit; Abendarbeit 20–23 Uhr: 25 %) (Art. 14) Samstag: kein GAV-Zuschlag – 5-Tage-Woche Mo–Fr; Di–Sa nur mit ZPK-Bewilligung (Art. 12) Sonntag: 100 %
- Spesen
- Mittagsentschädigung: CHF 18 (auswärtiger Einsatz ab 10 Autominuten) Kilometerentschädigung: mind. CHF 0.65/km (Auto) Morgenessen CHF 10, Nachtessen CHF 18, Übernachtung CHF 75, Tagespauschale CHF 121; Motorrad CHF 0.30, Mofa CHF 0.20 (Art. 29–30).
- Krankentaggeld / Vorsorge
- Krankentaggeld: 1. Krankheitstag = unbezahlter Karenztag; ab 2. Tag 80 % des Bruttolohns, 720 Taggelder innert 900 Tagen; Aufschub bis 60 Tage (Arbeitgeber zahlt derweil 80 %); Arbeitnehmer-Prämienanteil max. 50 % der Nettoprämie, höchstens 1,5 % des Lohns (Art. 24). BVG: Verbandslösung Pensionskasse Schreinergewerbe (PKS), Anschluss nur ohne bestehende Vorsorgeeinrichtung (Art. 60, nicht AVE).
- Kündigung
- Probezeit: 3 Monate; Kündigungsfrist 7 Tage; Verlängerung um unverschuldete Absenzen (Art. 38). Kündigungsfristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–5., 3 Monate ab dem 6. Dienstjahr, je auf Monatsende; die Lehrzeit im gleichen Betrieb zählt (Art. 39).
- Mindestlöhne
- Stand 1.3.2026 (BRB 27.01.2026). Lohnrunde 2026: +CHF 20/Monat generell plus +CHF 30/Monat individuell. Staffelung nach Erfahrungsjahren ab dem 20. Altersjahr; ordentlicher Mindestlohn ab dem 24. Altersjahr. Berufsarbeiter (EFZ), ordentlich: 5’447/Mt. (30.20/h) Berufsarbeiter, Einstieg (20. Altersjahr): 4’623/Mt. (25.65/h) Fachmonteur, ordentlich: 5’765/Mt. (31.95/h) Monteur, ordentlich: 5’605/Mt. (31.10/h) Hilfskraft, ordentlich: 4’292/Mt. (23.80/h) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten