Praxis-Tipps 18. Mai 2026 8 Min.

Kontrollbericht Elektrik Schweiz — Pflicht, Inhalt & digitale Erstellung 2026

Wann ist ein Kontrollbericht (ESTI-Abnahme) Pflicht? Inhalt, Fristen und wie Elektrobetriebe den NIV digital erstellen.

Kontrollbericht Elektrik Schweiz — Pflicht, Inhalt & digitale Erstellung 2026


Key Takeaways

  • Der Kontrollbericht (NIV-Abnahme) ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben — bei Neuinstallationen, Änderungen über CHF 1'000 und periodisch je nach Anlagentyp.
  • Periodische Kontrollen erfolgen alle 20 Jahre (Wohnbauten), 10 Jahre (Gewerbe) oder 5 Jahre (Industrie, medizinische Anlagen).
  • Das Formular wird vom ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) vorgegeben; digitale Lösungen reduzieren Fehlerquote und Archivierungsaufwand massgeblich.
  • Ein vollständiger Kontrollbericht umfasst Messprotokoll, Sichtprüfung, Mängelliste und Unterschrift des konzessionierten Elektrikers.
  • Kosten einer NIV-Abnahme: CHF 280–850 je nach Anlagengrösse und Aufwand.

Was ist ein Kontrollbericht?

Der Kontrollbericht ist das offizielle Dokument, mit dem ein konzessionierter Elektriker bestätigt, dass eine elektrische Anlage den Anforderungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) entspricht. Er wird im Volksmund auch als «ESTI-Abnahme» bezeichnet, weil das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Rechtliche Grundlage:

  • Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), SR 734.27
  • Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) Art. 36 ff.
  • Zuständigkeit: ESTI (Bundesebene) und kantonale Elektrizitätswerke

Wann ist ein Kontrollbericht Pflicht?

Neuinstallationen


Bei jeder neuen elektrischen Installation (Neubauten, Umbauten) muss vor der Inbetriebnahme ein Kontrollbericht erstellt und dem Netzbetreiber eingereicht werden.

Erweiterungen und Änderungen


Erweiterungen oder Änderungen an bestehenden Anlagen ab einem Auftragswert von CHF 1'000 (Richtwert; kantonale Unterschiede möglich) lösen die Kontrollpflicht aus.

Periodische Kontrollen

AnlagentypKontrollintervallZuständigkeit
Wohnbauten (Ein- und Mehrfamilienhäuser)20 JahreKonzessionierter Elektriker
Gewerbe- und Dienstleistungsbauten10 JahreKonzessionierter Elektriker
Industrieanlagen5 JahreKonzessionierter Elektriker
Medizinische Anlagen5 JahreSpezialisierter Elektriker
Baustellen-InstallationenJährlich / nach BedarfKonzessionierter Elektriker
Bäder, Schwimmbäder10 JahreKonzessionierter Elektriker


Wichtig: Die Eigentümer sind in der Pflicht, diese Kontrollen fristgerecht zu veranlassen. Verpassen sie die Frist, haften sie im Schadensfall.

Inhalte des Kontrollberichts: Prüfpunkte

Sichtprüfung


Der Elektriker prüft visuell, ob die Installation korrekt ausgeführt ist:
  • Korrekte Leitungsverlegung (Biegeradien, Befestigung)
  • Richtiger Querschnitt der Leitungen
  • Kennzeichnung der Schaltanlage
  • Zustand der Betriebsmittel

Messungen


Folgende Messwerte werden protokolliert:

MessgrösseAnforderungPrüfgerät
Schutzleiterwiderstand< 1 Ω (oder nach Norm)Niederohmiges Messgerät
Isolationswiderstand> 0.5 MΩ / 1 MΩ je nach SpannungIsolationsmessgerät
SchleifenimpedanzAbhängig von SchutzeinrichtungSchleifenimpedanzmessgerät
Fehlerstromschutz (RCD)Auslösung < 300 ms bei I∆nRCD-Tester
DrehfeldprüfungKorrekte PhasenfolgeDrehfeldmessgerät


Fehlerstromschutz (FI/RCD)


Alle 30-mA-RCDs müssen geprüft und der Prüfnachweis dokumentiert werden. Dies ist einer der häufigsten Mängelursachen bei älteren Anlagen.

ESTI-Formular vs. digitale Lösung

Das ESTI stellt offizielle Papierformulare zur Verfügung. In der Praxis nutzen immer mehr Betriebe digitale Lösungen.

KriteriumPapier-FormularDigitale Lösung
Erstellungszeit45–90 Min.20–40 Min.
FehlerquoteHoch (Handschrift, Tipp-Fehler)Niedrig (Validierung, Vorlagen)
ArchivierungPhysisch, aufwändigAutomatisch, revisionssicher
ZugänglichkeitBüro oder AblageÜberall (Cloud)
RevisionsvergleichManuellAutomatisch
Foto-IntegrationNachträglichDirekt am Objekt
Versand an KundenPost oder ScanSofort per E-Mail/PDF


Fazit: Digitale Lösungen reduzieren den Zeitaufwand um bis zu 45 Minuten pro Anlage und eliminieren manuelle Übertragungsfehler.

Ablauf einer NIV-Abnahme: 7 Schritte

Schritt 1: Auftrag und Vorbereitung
Anlage, Eigentümer und Installationsadresse erfassen. Prüfplan erstellen, Vorgänger-Kontrollbericht (falls vorhanden) studieren.

Schritt 2: Sichtprüfung
Gesamte Installation visuell prüfen. Auffälligkeiten fotografisch dokumentieren.

Schritt 3: Messungen durchführen
Alle Messungen gemäss NIV-Anforderungen vornehmen. Messwerte sofort in digitales System eingeben.

Schritt 4: Mängel erfassen
Mängel kategorisieren (gefährlich / nicht normkonform / verbesserungswürdig) und dokumentieren.

Schritt 5: Kontrollbericht erstellen
Alle Prüfpunkte, Messwerte und Fotos zusammenführen. Bericht generieren.

Schritt 6: Unterschrift und Einreichung
Bericht vom Elektriker unterzeichnen. Exemplar dem Eigentümer aushändigen, Exemplar an Netzbetreiber einreichen.

Schritt 7: Archivierung
Bericht revisionssicher archivieren (mindestens bis zur nächsten Kontrollperiode).

Häufige Mängel und ihre Behebung

MangelHäufigkeitBehebungsaufwand
Fehlender oder defekter RCDSehr häufig (Altanlagen)CHF 180–350 inkl. Einbau
Überlastete Leitungen (falscher Querschnitt)HäufigCHF 200–800 je nach Länge
Fehlende Kennzeichnung der SchaltanlageHäufigCHF 80–200
Schlechter SchutzleiterwiderstandMittelCHF 100–400
Veraltete Steckdosen ohne SchutzleiterMittel (Altbauten)CHF 150–400 pro Raum
Unzureichende IsolierungSeltenCHF 300–2'000


Kosten einer NIV-Abnahme

Die Kosten hängen von der Anlagengrösse und dem Aufwand ab:

AnlageAufwandKosten (inkl. Bericht)
Einfamilienhaus2–4 hCHF 280–550
3-Zimmer-Wohnung1.5–2.5 hCHF 200–350
Gewerbe (bis 200 m²)3–6 hCHF 420–850
Industrie / GrossanlageNach AufwandAb CHF 800


Tipp für Elektrobetriebe: Digitale Kontrollberichte lassen sich schneller erstellen, was die Rentabilität der NIV-Einsätze deutlich verbessert — besonders bei kleinen Anlagen mit knappem Zeitbudget.

Kontrollbericht nach Gebäudealter — was Elektrobetriebe erwarten dürfen

Das Baujahr einer Liegenschaft ist der zuverlässigste Indikator dafür, welche Mängel ein Elektrobetrieb bei einer NIV-Kontrolle antreffen wird. Wer eine Anlage betritt, ohne das Gebäudealter zu kennen, verschenkt wertvolle Vorbereitungszeit. Mit dem richtigen Erwartungsmanagement lässt sich die Kontrolle effizienter planen — und die anschliessende Offerte zielgerichteter erstellen.

BaujahrTypische MängelHäufigkeitØ Behebungskosten
Vor 1970Keine FI-Schalter, Alu-Leitungen, fehlende SchutzleiterSehr häufigCHF 800–3'500
1970–1990Veraltete FI-Schalter (keine Typ-B), überlastete LeitungenHäufigCHF 400–1'500
1990–2010Fehlende Leitungsschutz im Bad, unvollständige KennzeichnungMittelCHF 200–600
Nach 2010Messabweichungen, Protokollfehler, fehlende RCD-TestsSeltenCHF 80–250


Vorkriegsbauten und Nachkriegsbauten bis 1970 sind die anspruchsvollsten Fälle. Alu-Leitungen, fehlende Schutzleiter und komplett abwesende Fehlerstrom-Schutzschalter sind hier keine Ausnahmen, sondern die Regel. Hinzu kommen häufig unstrukturierte Installationen, die über Jahrzehnte von verschiedenen Handwerkern ergänzt wurden. Für den Elektrobetrieb bedeutet das: Mehr Zeit für die Sichtprüfung einplanen, Messergebnisse sorgfältig interpretieren und die Mängelliste früh im Gespräch thematisieren.

Bauten aus den 1970er- und 1980er-Jahren weisen oft bereits einen Grundschutz auf, der jedoch nicht mehr den aktuellen NIV-Anforderungen entspricht. FI-Schalter ohne Typ-B-Klassifikation, zu klein dimensionierte Leitungsquerschnitte für heutige Lasten (Wärmepumpe, E-Auto-Lader) und mangelnde Abtrennbarkeit einzelner Stromkreise sind typische Befunde.

Anlagen aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren sind in der Regel funktionsfähig, haben aber blinde Flecken: Das Bad war damals häufig nicht vollständig in die Schutzzone eingebunden, und die Kennzeichnung in Verteilern entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Diese Mängel sind schnell behoben — eignen sich aber gut als Einstieg in ein Gespräch über eine schrittweise Modernisierung.

Nach 2010 erstellte Anlagen sind meist NIV-konform. Hier entstehen Beanstandungen meistens durch Messfehler, fehlende Dokumentation oder unvollständige RCD-Prüfprotokolle — keine strukturellen Probleme, sondern handwerkliche Sorgfaltslücken.

80 % der Mängel in Altanlagen sind bekannte Standardprobleme — mit einer gut vorbereiteten Offerte lassen sich viele direkt nach der Kontrolle beheben. Der Elektrobetrieb, der die NIV-Abnahme nicht als isolierten Pflichttermin, sondern als Ausgangspunkt für eine umfassende Sanierungsberatung betrachtet, kann aus einer 3-stündigen Kontrolle oft einen mehrtägigen Auftrag entwickeln. Gerade bei Liegenschaften vor 1970 lohnt es sich, eine Pauschalofferte für die häufigsten Standardmassnahmen bereits am Tag der Kontrolle mitzubringen.

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Häufige Protokollfehler und wie man sie vermeidet

Ein korrekt ausgeführter Kontrollbericht ist keine Selbstverständlichkeit. Selbst erfahrene Elektrobetriebe machen wiederkehrende Fehler in der Dokumentation — mit messbaren Konsequenzen: abgelehnte Berichte beim ESTI, verärgerte Kunden und Nacharbeit, die weder verrechnet noch eingeplant war. Die folgende Liste zeigt die acht häufigsten Protokollfehler bei NIV-Kontrollberichten und wie digitale Werkzeuge helfen, sie systematisch zu vermeiden.

1. Fehlende oder falsche Anlagen-Adresse
Ein klassischer Übertragungsfehler, besonders wenn Auftraggeber und Anlagenstandort nicht identisch sind. Das ESTI kann den Bericht nicht zuordnen und lehnt ihn zurück. Fehlende Adresse = ungültiger Bericht.

2. Messwerte ohne Einheiten oder mit falschen Toleranzen angegeben
Isolationswiderstand in kΩ statt MΩ, Schleifenimpedanz ohne Angabe des verwendeten Prüfverfahrens — solche Fehler lassen die Messung formal unverwertbar erscheinen, auch wenn der Elektriker das Richtige gemessen hat.

3. RCD-Prüfung nicht vollständig dokumentiert
Alle Stromkreise müssen einzeln aufgeführt sein. Ein summarischer Eintrag wie "alle FI-Schalter geprüft — OK" genügt nicht. Die NIV verlangt nachvollziehbare Einzeldokumentation pro Stromkreis.

4. Datum der Messung fehlt oder ist inkonsistent
Wenn das Prüfdatum im Protokoll nicht mit dem Besuchsdatum übereinstimmt — etwa weil Formulare vordatiert oder im Büro ausgefüllt wurden — entsteht rechtliche Unsicherheit. Im Schadensfall kann das zum Problem werden.

5. Mängel als "behoben" markiert ohne durchgeführte Nachkontrolle
Ein Mangel darf erst als behoben gelten, wenn eine tatsächliche Nachkontrolle stattgefunden hat. Wird dies nicht dokumentiert, haftet der Elektrobetrieb für den Inhalt des Berichts.

6. Fehlende Unterschrift des konzessionierten Elektrikers
Ein nicht unterzeichneter Bericht ist formal ungültig. Das klingt trivial — passiert aber häufiger als gedacht, insbesondere wenn Berichte im Büro abgeschlossen werden und die Unterschrift manuell nachgereicht werden müsste.

7. Fotos fehlen bei visuell festgestellten Mängeln
Sichtbare Schäden — offene Leitungen, verbrannte Klemmen, fehlende Verteilerdeckel — ohne Fotodokumentation sind im Streitfall schwer beweisbar. Kunden bestreiten Mängel, wenn keine visuelle Dokumentation vorliegt.

8. Anlagenbezeichnung stimmt nicht mit Schaltanlagen-Beschriftung überein
Wenn der Bericht von "Wohnung 3. OG links" spricht, der Verteiler aber als "W3L" beschriftet ist, entsteht Interpretationsspielraum — besonders in Mehrfamilienhäusern mit vielen Wohneinheiten.

Digitale Lösung vs. Papier: Bei digitalen Rapportierungslösungen werden die Fehler 1, 3, 4 und 6 erheblich reduziert: Die Adresse wird aus dem Auftrag übernommen, Stromkreise werden einzeln erfasst, der Zeitstempel ist automatisch gesetzt, und eine fehlende Unterschrift blockiert den Abschluss. Das ersetzt keine handwerkliche Sorgfalt — reduziert aber systematische Lücken erheblich.

Zeitaufwand für Nacharbeit: Ein einmal beim ESTI abgelehnter NIV-Bericht bedeutet 30–90 Minuten Korrekturaufwand, einen zweiten Versand und in vielen Fällen auch eine erklärende Kommunikation mit dem Kunden. Bei zwei abgelehnten Berichten pro Monat verliert ein Betrieb jährlich bis zu 18 Stunden produktive Zeit — die sich mit sorgfältiger Ersterfassung grösstenteils vermeiden liessen.

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Kosten, Preisgestaltung und Rentabilität der NIV-Kontrolle

Viele Elektrobetriebe behandeln die NIV-Abnahme als Randgeschäft — notwendig, aber kaum rentabel. Das ist ein Denkfehler. Wer die Kostenstruktur kennt und die Preisgestaltung professionell aufbaut, kann aus NIV-Kontrollen ein planbares, margenstarkes Standbein machen.

Kostenstruktur einer NIV-Abnahme (Einfamilienhaus, 2–3h)

PositionZeitKosten bei CHF 120/h
Anfahrt (Ø 30 Min)0.5hCHF 60
Sichtprüfung0.75hCHF 90
Messungen1.0hCHF 120
Protokoll erstellen (digital)0.5hCHF 60
Einreichung und Archivierung0.25hCHF 30
Total Arbeitszeit3.0hCHF 360
Messgeräte-Amortisation (anteilig)CHF 15
SelbstkostenCHF 375


Mit diesen Zahlen ergibt sich eine klare Preisuntergrenze. Wer eine NIV-Abnahme für CHF 280 anbietet, arbeitet unter Selbstkostenpreis — und das ohne die Fahrzeugkosten einzurechnen.

Empfohlene Marktpreise

  • Einfamilienhaus (Standard): CHF 450–550 — Marge ca. 20 % über Selbstkosten
  • 3-Zimmer-Wohnung: CHF 280–380 — geringerer Zeitaufwand, aber Skalierung durch Mehrfamilienhäuser möglich
  • Gewerbe bis 200 m²: CHF 580–850 — höhere Komplexität, mehr Messung, längeres Protokoll

Diese Preise sind in der Deutschschweiz und in den meisten Kantonen marktüblich. In städtischen Gebieten (Zürich, Genf, Basel) sind die Oberwerte der Spannen eher die Regel; in ländlichen Regionen liegt man oft näher an den Unterwerten.

Upsell-Potenzial nach der Kontrolle

Der eigentliche Wert der NIV-Abnahme liegt nicht im Kontrollbericht selbst, sondern in dem, was danach kommt. Jeder identifizierte Mangel ist eine potenzielle Zusatzofferte. Wer dem Kunden direkt nach der Kontrolle eine strukturierte Mängelliste mit entsprechenden Behebungskosten übergibt, hat eine deutlich höhere Konversionsrate als ein Betrieb, der auf die Fertigstellung des offiziellen Berichts wartet.

Praktischer Tipp: NIV-Kontrollen bündeln sich gut mit anderen Arbeiten. Wer nach einer Photovoltaik-Installation oder einer Smarthome-Nachrüstung ohnehin schon auf dem Objekt ist, kann die NIV-Abnahme mit einem Rabatt von 10–15 % anbieten und trotzdem positiv wirtschaften — weil die Anfahrt bereits verrechnet ist. Gleichzeitig bindet man den Kunden für die Folgeaufträge.

Bedeutung im Betriebsumsatz

In einem durchschnittlichen Schweizer Elektrobetrieb machen NIV-Abnahmen 8–15 % des Gesamtumsatzes aus. Das ist ein unterschätzter, aber planbarer Umsatzanteil: NIV-Termine sind terminierbar, standardisierbar und gut kalkulierbar. Betriebe, die diesen Bereich aktiv entwickeln — mit digitalen Prozessen, klaren Preislisten und strukturierten Nachofferten — erzielen hier überdurchschnittliche Margen.

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FAQ: Kontrollbericht Elektrik Schweiz

Wer trägt die Kosten für den Kontrollbericht — Eigentümer oder Mieter?

Grundsätzlich der Eigentümer. Die Pflicht zur periodischen Kontrolle nach NIV liegt beim Eigentümer der Anlage — und damit auch die Kostenpflicht. Das gilt sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Mietobjekte. Bei Renovierungen im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel vereinbaren manche Vermieter eine anteilige Kostenbeteiligung des neuen Mieters — das ist jedoch eine Frage der Vertragsgestaltung und kein gesetzlicher Anspruch. Mieter haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die Kontrollkosten dem Vermieter aufzuzwingen, und umgekehrt kann der Vermieter diese Kosten nicht auf die Nebenkosten umlegen, sofern kein entsprechender Mietvertragszusatz besteht.

Was passiert, wenn ich die periodische Kontrolle verpasse?

Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sind erheblich. Im Schadensfall — etwa bei einem elektrisch verursachten Brand oder einem Stromschlag — haftet der Eigentümer persönlich, wenn er seiner Kontrollpflicht nach NIV nicht nachgekommen ist. Versicherungsgesellschaften können ihre Leistungen bei nachgewiesener Verletzung der Unterhaltspflicht kürzen oder gar verweigern. Das ESTI ist zudem befugt, Bussen auszusprechen und Zwangskontrollen anzuordnen. Die Faustregel ist einfach: Eine NIV-Kontrolle kostet zwischen CHF 300 und 550. Ein Brand oder ein ernsthafter Personenschaden kostet Millionen — und schlimmstenfalls die Haftbarkeit des Eigentümers.

Kann ich als Hauseigentümer selbst einen Kontrollbericht erstellen?

Nein. Das NIV-Kontrollverfahren ist an eine Konzession gebunden. Nur konzessionierte Elektroinstallationsbetriebe oder vom ESTI ausdrücklich anerkannte Kontrollorgane sind berechtigt, NIV-Kontrollberichte zu erstellen, zu unterzeichnen und beim ESTI einzureichen. Eine Selbstkontrolle durch den Eigentümer ist nicht zulässig — auch dann nicht, wenn der Eigentümer selbst Elektriker von Beruf ist. Ausnahme: wenn der Eigentümer einen eigenen konzessionierten Installationsbetrieb führt und dieser die Anlage kontrolliert. In diesem Fall handelt es sich jedoch formal um eine betriebliche Kontrolle, nicht um eine private Selbstkontrolle.

Wie lange muss ich den Kontrollbericht aufbewahren?

Mindestens bis zur nächsten Pflichtprüfung — je nach Anlagentyp also 20, 10 oder 5 Jahre. Empfehlenswert ist jedoch eine dauerhafte Aufbewahrung, da der aktuelle Kontrollbericht beim Liegenschaftsverkauf zu den Pflichtunterlagen gehört und fehlendes oder lückenhaftes Kontrollhistorium den Verkaufspreis negativ beeinflussen kann. Im Schadensfall können ältere Berichte als Nachweis einer korrekt unterhaltenen Anlage dienen und helfen, die Haftung des Eigentümers zu beschränken. Die digitale Archivierung bietet sich an: unverlierbar, durchsuchbar und bei Bedarf sofort verfügbar — auch Jahrzehnte später.

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Weiterführende Artikel: NIV-Kontrollbericht digital erstellenElektriker Stundensatz SchweizPV-Anlage Elektriker Kosten

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Digitaler Kontrollbericht-Workflow — 6 Schritte von Auftrag bis ESTI

Mit einer digitalen Lösung dauert der gesamte Prozess weniger als 30 Minuten pro Bericht — statt 60–90 Minuten mit Papierformular.

SchrittWas tunZeit (digital)Zeit (Papier)
1. Auftrag anlegenKundenadresse, Installationsort, Anlagentyp2 Min.5 Min.
2. SichtprüfungCheckliste auf Tablet abarbeiten, Fotos aufnehmen10–15 Min.15–20 Min.
3. Messungen erfassenSchleifenimpedanz, FI-Test, Isolationswiderstand direkt eingeben5–10 Min.10–15 Min.
4. Mängel dokumentierenKategorie K1/K2/K3 zuordnen, Fotobeleg3–5 Min.10 Min.
5. UnterschriftenTechniker und Kunde direkt auf Gerät1 Min.5 Min.
6. ESTI-EinreichungPDF generieren, automatisch ans EVU/ESTI senden1 Min.15 Min. (Post/Email manuell)


Mängelkategorien nach ESTI-Standard:

  • K1 (sofort beheben): Unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen — offene Leitungen, fehlende FI-Schutzschalter, Überlastung. Anlage darf nicht in Betrieb genommen werden.
  • K2 (innert 6 Monaten): Erhebliche Sicherheitsmängel ohne unmittelbare Gefahr — veraltete Schalter ohne Schutzabdeckung, fehlende Kennzeichnung, unzureichende Sicherheitsabstände.
  • K3 (bei nächster Renovation): Geringe Sicherheitsrelevanz — veraltete aber noch zulässige Komponenten.

Diese Kategorisierung schützt den Elektriker: Wer K1-Mängel explizit dokumentiert und den Kunden schriftlich darauf hinweist, hat seine Informationspflicht erfüllt — auch wenn der Kunde den Mangel zunächst nicht behebt.

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Häufige Fragen

Wann ist ein NIV-Kontrollbericht Pflicht?

Ein Kontrollbericht ist Pflicht bei jeder Neuinstallation (vor Inbetriebnahme), bei Erweiterungen ab ca. CHF 1'000 Auftragswert sowie periodisch: Wohnbauten alle 20 Jahre, Gewerbe alle 10 Jahre, Industrie und medizinische Anlagen alle 5 Jahre.

Was kostet eine ESTI-Abnahme (NIV-Kontrollbericht)?

Die Kosten für eine NIV-Abnahme liegen je nach Anlagengrösse und Aufwand zwischen CHF 280 (kleine Anlage) und CHF 850 (grössere Gewerbe- oder Industrieanlage). Darin enthalten sind Messung, Protokollierung und ESTI-Einreichung.

Was sind die häufigsten Mängel beim Kontrollbericht?

Kategorie K1 (sofort beheben): offene Leitungen, fehlende FI-Schutzschalter, Überlastung. Kategorie K2 (innert 6 Monaten): veraltete Schalter, fehlende Kennzeichnung, unzureichende Sicherheitsabstände. K2-Mängel sind bei der Abnahme zu dokumentieren und beim Eigentümer zu deponieren.

Wie lange muss ein Kontrollbericht aufbewahrt werden?

Es gibt keine explizite gesetzliche Aufbewahrungsfrist für den Kontrollbericht selbst. Für die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen (5 Jahre nach OR) ist eine mindestens 5-jährige Aufbewahrung empfohlen. Bei periodischen Kontrollen sollte der letzte Bericht immer verfügbar sein.

Wer darf einen NIV-Kontrollbericht erstellen?

Nur konzessionierte Elektriker (mit Installationskontrolleur-Ausweis ESTI oder entsprechender Konzession) dürfen NIV-Kontrollberichte erstellen und unterzeichnen. Subunternehmer ohne Konzession dürfen Installationsarbeiten ausführen, aber nicht kontrollieren.

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