Sanitär-Stundensatz 2026: Was ist realistisch?
Wer eine Sanitärrechnung prüft oder als Betrieb seinen Stundensatz festlegt, stösst auf drei verschiedene Zahlen: den Lohn des Installateurs, den Stundensatz, den Preisportale nennen, und den Regiesatz, den der eigene Betrieb braucht, um alle Kosten zu decken. Dieser Artikel ordnet alle drei ein – mit Quellen, den GAV-Mindestlöhnen 2026 und einem Rechenbeispiel, das Sie mit Ihren eigenen Zahlen nachrechnen können.
Einen Überblick über alle Gewerke finden Sie im Hub-Artikel Stundenlohn Handwerker Schweiz.
Key Takeaways
- Preisportale nennen für Sanitärarbeiten CHF 90–150 pro Stunde exkl. MWST und Material (helply.ch, 2026); ältere Werte von houzy.ch liegen bei CHF 80–140 (Preisstand 2023).
- Der GAV-Mindestlohn für Installateur:innen EFZ beträgt 2026 CHF 4'600 ab Lehrabschluss, CHF 5'100 ab dem 3. und CHF 5'300 ab dem 5. Jahr – das sind CHF 26.54 bis 30.58 pro Stunde.
- Anders als beim Malerverband SMGV oder beim Schreinerverband VSSM gibt es von suissetec keine frei zugänglichen Regieansätze. Die Kalkulationsgrundlagen des Verbands sind kostenpflichtig.
- Im Rechenbeispiel wird aus einem Monatslohn von CHF 5'500 ein Regiesatz von rund CHF 105 netto – gut das Dreifache des Stundenlohns.
- Der grösste Hebel ist die Zahl der verrechenbaren Stunden. Wer sie nicht sauber erfasst, kalkuliert seinen Satz im Blindflug.
Lohn, Stundensatz, Regiesatz: drei Begriffe
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Für die Kalkulation lohnt es sich, sie sauber zu trennen:
- Lohn ist, was der Installateur oder die Installateurin brutto verdient. Die Untergrenze legt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Gebäudetechnikbranche fest.
- Regiesatz (auch Regieansatz oder Verrechnungssatz) ist der Preis pro Stunde, den der Betrieb für Arbeiten nach Aufwand verrechnet. Er deckt neben dem Lohn auch Sozialleistungen, Fahrzeug, Werkzeug, Büro, Versicherungen, nicht verrechenbare Zeit und den Gewinn.
- Stundensatz ist der Begriff, den Kundinnen und Preisportale verwenden. Gemeint ist meist der Regiesatz, manchmal mit, manchmal ohne Fahrzeug oder Kleinmaterial.
Ein Regiesatz ist also nie ein Stundenlohn. Wer CHF 110 pro Stunde verrechnet, zahlt seinem Monteur nicht CHF 110 Lohn – im Rechenbeispiel weiter unten ist es knapp ein Drittel davon.
Die Lohnseite: GAV-Mindestlöhne 2026
Die Mindestlöhne für Installateur:innen legt der GAV der Gebäudetechnikbranche fest. Für 2026 gelten laut suissetec folgende Werte:
| Kategorie | Ab Abschluss bzw. 1. Jahr | Ab 3. Jahr | Ab 5. Jahr |
|---|---|---|---|
| Installateur:in EFZ | CHF 4'600 (26.54/h) | CHF 5'100 (29.43/h) | CHF 5'300 (30.58/h) |
| Installateur:in EBA bzw. metallverarbeitende Lehre | CHF 4'100 (23.66/h) | CHF 4'300 (24.81/h) | CHF 4'500 (25.97/h) |
| Installateur:in ohne Ausbildung (ab 20 Jahren) | CHF 4'000 (23.08/h) | CHF 4'100 (23.66/h) | CHF 4'300 (24.81/h) |
Monatslöhne brutto; die Stundenlöhne ergeben sich aus dem Divisor 173,3 (Art. 37.2 GAV). Beim «1. Jahr» nach dem Lehrabschluss gilt eine Besonderheit: Es dauert in der Regel 17 Monate, weil das Jahr immer am 1. Januar beginnt.
Zwei Dinge sollten Sie beim Lesen der Tabelle im Kopf behalten:
- Mindestlohn heisst nicht Marktlohn. Gute Fachleute verdienen oft mehr. Für die Kalkulation zählt der Lohn, den Sie tatsächlich bezahlen, nicht das Minimum.
- Geltungsbereich prüfen. Massgebend ist, ob und wie der GAV in Ihrem Kanton gilt. In der Westschweiz können andere Gesamtarbeitsverträge anwendbar sein.
Mehr zu den Lohnkategorien anderer Gewerke finden Sie im Hub-Artikel zu den Handwerker-Stundensätzen.
Warum es keine öffentlichen suissetec-Regieansätze gibt
Maler und Schreiner haben es auf den ersten Blick einfacher: Der Malerverband SMGV publiziert jedes Jahr unverbindliche Regieansätze (2026: Maler:in CHF 107.35/h), der Schreinerverband VSSM Richtwerte (2026: Schreiner-Berufsarbeiten CHF 112/h), und in der Elektrobranche veröffentlicht zum Beispiel EIT.nordwest regionale Empfehlungen (2026: Elektroinstallateur:in EFZ CHF 151/h). Für Sanitär und Heizung haben wir nichts Vergleichbares gefunden, das frei zugänglich ist (Stand September 2026).
Der Grund liegt im Angebot des Verbands: suissetec stellt seinen Betrieben stattdessen Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung – jährlich aktualisierte Daten für Sanitär, Werkleitungen, Heizung, Lüftung, Spenglerei und Gebäudehülle, mit Montagezeiten, Preisen und Rabattkonditionen, gedruckt, als E-Book oder als Datei für die Branchensoftware. Diese Unterlagen sind kostenpflichtig; Mitglieder erhalten laut suissetec hohe Preisreduktionen. Weil diese Unterlagen kostenpflichtig sind, zitieren wir daraus keine Werte.
Deshalb gilt für diesen Artikel: Wir nennen keinen «suissetec-Richtsatz». Wer im Netz einen «Verbandstarif» für Sanitärstunden findet, sollte die Quelle prüfen. Der Schreinerverband VSSM weist in seinen Richtwerten übrigens selbst darauf hin, dass allgemein gültige Ansätze dem Wettbewerbsrecht widersprechen würden – Verbandszahlen sind immer Empfehlungen, nie Pflichtpreise.
Was Kundinnen und Kunden am Markt zahlen
Wenn es keine Verbandsempfehlung gibt, bleiben die Marktspannen der Preisportale. Sie beruhen auf Offerten und Erfahrungswerten und sind Richtwerte, keine Festpreise:
| Quelle | Stundensatz Sanitär | Stand | Hinweis |
|---|---|---|---|
| helply.ch, Ratgeber Handwerkerkosten | CHF 90–150/h | 2026 | exkl. MWST und Material |
| helply.ch, Sanitär | CHF 90–140/h | undatiert | – |
| houzy.ch, Badsanierung | CHF 80–140/h | Preisstand 2023 | Richtpreise im Artikel vom 2.10.2025 |
Zusammengefasst: Für eine Sanitärstunde werden am Markt meist CHF 90–150 genannt, exklusive MWST. Innerhalb dieser Spanne entscheiden Region, Qualifikation, Fahrzeug und Art des Einsatzes. Laut neho.ch liegen die Stundensätze in Zürich, Genf, Basel und Zug oft 15–25 % über jenen ländlicher Kantone wie Jura, Glarus oder Appenzell.
Warum die Spanne so breit ist
- Unterschiedlicher Leistungsumfang. Manche Betriebe verrechnen Fahrzeug und Kleinmaterial separat, andere haben sie im Stundensatz eingerechnet.
- Unterschiedliche Qualifikation. Eine Stunde eines Lernenden, einer Monteurin mit EFZ oder eines Chefmonteurs kostet nicht dasselbe.
- Art des Einsatzes. Ein kurzer Serviceeinsatz mit Anfahrt hat mehr unproduktive Zeit als ein Tag auf der Baustelle.
- Betriebsstruktur. Ein Einmannbetrieb ohne Werkstatt hat tiefere Gemeinkosten als ein Betrieb mit Lager, Fahrzeugflotte, Büro und Lernenden.
Wichtig: Die Marktspanne sagt nichts darüber, ob Ihr Satz Ihre Kosten deckt. Das zeigt nur die eigene Kalkulation.
Was in einer Sanitärstunde steckt
Bevor wir rechnen, lohnt sich ein Blick auf die Kostenblöcke. Eine verrechnete Stunde muss im Sanitärbetrieb fünf Dinge bezahlen:
- Den Lohn der Person, die arbeitet – bei Installateur:innen EFZ mindestens CHF 26.54 pro Stunde, in der Praxis oft mehr.
- Die Lohnnebenkosten: Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO und ALV, Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, dazu Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn, sofern er bezahlt wird.
- Die nicht verrechenbare Zeit: Fahrten zwischen Lager und Kunde, Materialbeschaffung, Aufräumen, Weiterbildung, Krankheit. Diese Stunden bezahlt der Betrieb, kann sie aber keiner Kundin direkt verrechnen.
- Die Gemeinkosten: Servicefahrzeuge mit Leasing, Treibstoff und Versicherung, Werkzeug und Messgeräte, Lager und Werkstatt, Büro, Software, Offerten, die nicht zum Auftrag werden, und die Geschäftsleitung.
- Den Gewinn: Er ist kein Luxus, sondern das Polster für schwache Monate, Garantiefälle und Investitionen.
Wer nur die ersten zwei Blöcke rechnet, landet mit seinem Satz weit unter den Selbstkosten. Genau das zeigt das folgende Beispiel.
Rechenbeispiel: Vom Lohn zum Regiesatz
Wie kommt ein Sanitärbetrieb von einem Monatslohn auf einen Stundensatz? Das folgende Beispiel ist keine Verbandskalkulation, sondern eine vereinfachte Rechnung mit Annahmen, die jeder Betrieb durch eigene Werte ersetzen sollte:
| Schritt | Annahme | Ergebnis |
|---|---|---|
| Monatslohn Installateur:in EFZ | CHF 5'500 (über dem GAV-Minimum ab 3. Jahr von CHF 5'100) | CHF 31.74/h (÷ 173,3) |
| Jahreslohn | 13 Monatslöhne | CHF 71'500 |
| Lohnnebenkosten (AHV/IV/EO, ALV, BVG, Unfall, Krankentaggeld) | + 20 % | CHF 85'800 |
| Verrechenbare Stunden pro Jahr | 1'500 h (nach Ferien, Feiertagen, Krankheit, Weiterbildung, Lager- und Fahrzeit) | CHF 57.20/h |
| Gemeinkosten (Servicefahrzeug, Werkzeug, Lager, Büro, Versicherungen, Offerten) | + 70 % | CHF 97.24/h |
| Gewinn und Risiko | + 8 % | CHF 105.02/h |
Mit diesen Annahmen landet der Betrieb bei rund CHF 105 pro Stunde – mitten in der Marktspanne von helply. Der Regiesatz ist damit gut 3,3-mal so hoch wie der Stundenlohn des Monteurs. Das ist kein Wucher, sondern die Summe aller Kosten, die hinter einer verrechneten Stunde stehen.
Der grösste Hebel: verrechenbare Stunden
Sinken die verrechenbaren Stunden bei sonst gleichen Annahmen von 1'500 auf 1'400 pro Jahr, steigt der nötige Satz auf CHF 112.52 netto. Hundert Stunden weniger – etwa durch Leerfahrten, vergessene Rapportpositionen oder Wartezeit auf Material – kosten den Betrieb also rund CHF 7.50 pro verrechneter Stunde.
Im Sanitärbetrieb gehen verrechenbare Stunden vor allem an drei Stellen verloren:
- Fahrzeit und Materialbeschaffung, die nicht auf dem Rapport landet.
- Kleinstaufträge, bei denen An- und Abfahrt länger dauern als die eigentliche Arbeit.
- Rapporte, die erst Tage später geschrieben werden – dann fehlen Stunden und Material auf der Rechnung.
Die Gemeinkosten von 70 % sind ebenfalls eine Annahme. Ein Betrieb mit mehreren Servicefahrzeugen, eigenem Lager und Pikettdienst liegt womöglich darüber, ein kleiner Betrieb ohne Werkstatt darunter. Rechnen Sie mit Ihrer eigenen Buchhaltung: Summe aller Gemeinkosten eines Jahres, geteilt durch die verrechenbaren Stunden. Mit dem Stundenlohn-Rechner spielen Sie die Rechnung in wenigen Minuten durch.
Regie oder Pauschale: wann welcher Preis
Der Regiesatz ist nur eine von zwei Arten, Sanitärarbeit zu verrechnen. Die andere ist die Pauschale oder der Festpreis für eine klar umrissene Leistung, zum Beispiel den Ersatz eines WCs, einer Armatur oder eines Boilers. In der Pauschale steckt der Regiesatz ebenfalls, nur ist er für die Kundschaft nicht direkt sichtbar.
Die Faustregel für die Praxis:
- Pauschale, wenn Umfang und Material bekannt sind. Die Kundschaft erhält Kostensicherheit, und ein eingespieltes Team kann effizienter arbeiten als kalkuliert.
- Regie, wenn der Aufwand vorher nicht abschätzbar ist: Störungssuche, Leckortung, Reparaturen an alten Leitungen, Arbeiten hinter Wänden oder Zusatzwünsche während der Arbeit.
- Gemischt, bei grösseren Aufträgen wie einer Badsanierung: Pauschalen für die klar definierten Positionen, Regie für Unvorhergesehenes. Halten Sie in der Offerte fest, zu welchem Satz Regiearbeiten verrechnet werden.
Wichtig ist bei beiden Varianten dieselbe Grundlage: Eine Pauschale, die nicht auf dem eigenen Regiesatz und realistischen Zeiten beruht, ist ein geschätzter Preis mit ungewissem Ausgang. Was eine ganze Badsanierung kostet, zeigt der Artikel Badezimmer renovieren: Kosten in der Schweiz.
Vier häufige Fehler bei der Kalkulation
Fehler 1: Mit dem Bruttolohn statt mit den Lohnkosten rechnen. Der Monatslohn ist nur der Anfang. Arbeitgeberbeiträge, Versicherungen, Ferien und Feiertage kommen dazu. Wer sie weglässt, unterschätzt die Kosten jeder Stunde deutlich.
Fehler 2: Mit allen bezahlten Stunden statt mit den verrechenbaren rechnen. Ein Monteur wird für seine ganze Arbeitszeit bezahlt, verrechnen lässt sich nur ein Teil davon. Wer die Lohnkosten durch alle bezahlten Stunden teilt, rechnet sich den Satz schön.
Fehler 3: Gemeinkosten schätzen statt aus der Buchhaltung nehmen. Fahrzeuge, Lager, Büro und Software kosten jedes Jahr einen festen Betrag. Die Zahl steht in der Erfolgsrechnung und gehört in die Kalkulation, nicht ein Bauchgefühl.
Fehler 4: Den Satz jahrelang nicht anpassen. Löhne, Fahrzeugkosten und Materialpreise verändern sich. Wer seinen Regiesatz nur alle paar Jahre überprüft, verliert dazwischen still an Marge. Einmal pro Jahr, am besten im Herbst für das Folgejahr, reicht.
Zuschläge, Notdienst und Pikett
Rohrbruch am Sonntag, Heizungsausfall in der Nacht: Viele Sanitärbetriebe bieten einen Notdienst an. Auf der Lohnseite regelt der GAV, welche Zuschläge die Mitarbeitenden für Nacht-, Sonntags- oder Überstundenarbeit erhalten. Welche Zuschläge Sie der Kundschaft verrechnen, legen Sie hingegen selbst fest. Eine öffentliche Verbandsempfehlung gibt es dafür, wie beim Grundansatz, nicht.
Für die Praxis bewähren sich drei Regeln:
- Zuschläge als eigene Position. Führen Sie Notdienst- und Wochenendzuschläge in Offerte, AGB und Rechnung getrennt vom normalen Stundensatz auf. Das vermeidet Diskussionen.
- Mindesteinsatz festhalten. Wenn Sie eine Mindestverrechnungszeit oder eine Anfahrtspauschale verlangen, gehört sie schriftlich in AGB oder Auftragsbestätigung.
- Pikett mitkalkulieren. Auch wenn in einer Pikettnacht kein Einsatz anfällt, entstehen Kosten für Bereitschaft und Organisation. Sie müssen über die Notdiensteinsätze oder die Gemeinkosten gedeckt sein.
Wie Sie den Notdienst organisieren und verrechnen, lesen Sie im Artikel Rohrbruch-Notdienst: Kosten und Kalkulation.
Wartungsverträge: Pauschale statt Stunden
Wartungsverträge bringen planbare Auslastung. Statt jede Stunde einzeln abzurechnen, vereinbaren Sie mit der Kundschaft eine Jahrespauschale. Intern beruht sie trotzdem auf Ihrem Regiesatz. So gehen Sie vor:
- Aufwand pro Objekt schätzen. Zum Beispiel 2 Stunden für die Kontrolle vor Ort und 0,5 Stunden für Planung, Protokoll und Verrechnung.
- Mit dem eigenen Regiesatz multiplizieren. Mit den CHF 105 aus dem Rechenbeispiel: 2,5 h × CHF 105 = CHF 262.50.
- Puffer einrechnen. Für Unvorhergesehenes, zum Beispiel 20 %: CHF 262.50 × 1,2 = CHF 315.
- Leistungsumfang klar abgrenzen. Was ist in der Pauschale enthalten (Kontrolle, Reinigung, Protokoll), was wird extra verrechnet (Ersatzteile, Reparaturen, Notfalleinsätze)?
Die Zahlen in diesem Beispiel sind Annahmen, keine Marktpreise. Entscheidend ist die Methode: Eine Pauschale, die nicht auf dem eigenen Regiesatz beruht, ist ein Zufallspreis. Wie oft Boiler, Wärmepumpen und Heizungen gewartet werden sollten, zeigt die Übersicht der Wartungsintervalle auf unserer Seite zur Sanitär-Software, eine Checkliste für den Einsatz finden Sie unter Boiler-Wartung: die Checkliste.
Material: Zuschlag auf den Einkaufspreis
Neben der Arbeitszeit ist das Material der zweite grosse Posten auf der Sanitärrechnung. Auch hier gibt es für Sanitär keine öffentliche Verbandsempfehlung. Zum Vergleich: Der Malerverband SMGV empfiehlt für Material nach Aufwand den Einkaufspreis plus 40 % Zuschlag für Beschaffung, Lager, Verschnitt und Verlust.
Unabhängig von der Höhe gilt:
- Auf den Einkaufspreis rechnen, nicht auf den Listenpreis. Nur so wissen Sie, was der Zuschlag wirklich deckt.
- Kleinmaterial nicht vergessen. Dichtungen, Fittings und Befestigungsmaterial werden auf der Baustelle schnell verbraucht und selten einzeln erfasst. Entweder als Pauschale verrechnen oder konsequent im Rapport erfassen.
- Zuschläge im System hinterlegen. Wenn der Zuschlag in der Offertensoftware fest eingestellt ist, kalkuliert niemand aus Bequemlichkeit zu tief.
MWST: 8,1 % kommen dazu
Alle Beträge in diesem Artikel verstehen sich ohne MWST. Ist ein Sanitärbetrieb MWST-pflichtig – das ist ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr der Fall –, kommen 8,1 % dazu. Aus dem Regiesatz von CHF 105.02 im Rechenbeispiel werden so CHF 113.53 inklusive MWST.
Kleinere Betriebe können nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen. Für sanitäre Installationen sowie Heizungen und Lüftungen mit Montage beträgt der Saldosteuersatz seit dem 1. Januar 2025 3,7 % (vorher 3,0 %). Hauswartungen werden zu 6,2 % abgerechnet. Macht eine Tätigkeit mehr als 10 % des steuerbaren Umsatzes aus, wird sie zu ihrem eigenen Satz abgerechnet. Die Kundschaft zahlt in jedem Fall die vollen 8,1 %.
Stundensatz erhöhen: so kommunizieren Sie es
Wer seinen Regiesatz neu berechnet, stellt oft fest, dass er zu tief liegt. Eine Erhöhung lässt sich gut begründen, wenn sie sauber kommuniziert wird:
- Rechtzeitig informieren. Eine Anpassung auf den 1. Januar kündigen Sie am besten im Herbst an. So kann die Kundschaft sie im Budget berücksichtigen.
- Konkret begründen. Nennen Sie, was sich verändert hat: Löhne, Fahrzeugkosten, Material. Vage Formulierungen wirken schwächer als nachvollziehbare Gründe.
- Neuen Satz und Datum klar nennen. Keine Unklarheiten, kein Kleingedrucktes.
Mustertext: Sehr geehrte Frau Müller, wir danken Ihnen für die langjährige Zusammenarbeit. Aufgrund gestiegener Lohn-, Fahrzeug- und Materialkosten passen wir unsere Preise per 1. Januar 2027 an. Unser Regiesatz beträgt ab diesem Datum CHF X pro Stunde exkl. MWST. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Regierechnung prüfen: fünf Fragen
Ob Sie als Auftraggeberin eine Sanitärrechnung kontrollieren oder als Betrieb Ihre eigene Rechnung vor dem Versand prüfen – diese Punkte sorgen für Klarheit:
- Wer hat gearbeitet? Eine Stunde eines Lernenden ist nicht dasselbe wie eine Stunde einer erfahrenen Monteurin. Auf der Rechnung sollte stehen, welche Kategorie verrechnet wurde.
- Wie wird die Anfahrt verrechnet? Als Pauschale, nach Zeit oder im Stundensatz enthalten? Doppelt verrechnet darf sie nicht werden.
- Ist das Material einzeln aufgeführt? Mit Artikel, Menge und Preis. Kleinmaterial entweder pauschal oder einzeln, aber nicht beides.
- Sind die Stunden belegt? Ein unterschriebener Rapport mit Datum, Arbeitszeit, Tätigkeit und Material verhindert Diskussionen, bevor sie entstehen.
- Mit oder ohne MWST? Offerte und Rechnung sollten auf derselben Basis stehen, sonst wirkt die Rechnung 8,1 % teurer als erwartet.
Regiestunden sauber erfassen und verrechnen
Der beste Regiesatz nützt nichts, wenn Stunden und Material zwischen Einsatz und Rechnung verloren gehen. Mit einer Sanitär-Software wie Baunex erfassen Ihre Monteure Arbeitszeit, Material und Fotos direkt beim Kunden; der Rapport wird zur Rechnungsposition, ohne Abtippen im Büro. Ihren Regiesatz, die Zuschläge und die Materialaufschläge hinterlegen Sie einmal, und jede Offerte rechnet damit. Eine fertige Vorlage für Ihre nächste Offerte finden Sie unter Offerte für Sanitär erstellen.
Weiterführende Artikel: Stundenlohn Handwerker Schweiz: alle Gewerke – Boiler-Wartung: die Checkliste – KI für Sanitärbetriebe – Rohrbruch-Notdienst
Quellen (Stand: September 2026)
- suissetec: Mindestlöhne 2026 (PDF) – GAV Gebäudetechnik, Divisor 173,3 (Art. 37.2)
- suissetec: Kalkulationsgrundlagen – Angebot und Konditionen für Mitglieder
- SMGV: Regieansätze Maler 2026 (PDF), VSSM: Regieansätze 2026, EIT.nordwest: Stundenansätze 2026 (PDF) – zum Vergleich
- Marktpreise: helply.ch (2026), helply.ch Sanitär, houzy.ch (Preisstand 2023), neho.ch (2026)
- ESTV: MWST-Steuersätze und Saldosteuersätze
Alle Beträge ohne MWST, sofern nicht anders vermerkt. Marktpreise sind Richtwerte aus Preisportalen, keine Festpreise.



