Aktualisiert: September 2026

Selber streichen oder Maler: die ehrliche Rechnung

Fast jede und jeder hat schon einmal zur Farbrolle gegriffen. Bei einem einzelnen Zimmer ist die Sache meist klar. Bei einer ganzen Wohnung, vielleicht noch kurz vor dem Umzug, lohnt sich ein genauer Blick: Was kostet der Profi wirklich, wie viel Zeit steckt im Selbermachen, und muss beim Auszug überhaupt gestrichen werden?

Dieser Artikel beantwortet genau diese drei Fragen. Die detaillierten Malerpreise nach m², Zimmerzahl und Bauteil finden Sie im Leitfaden Malerarbeiten Kosten pro m²; hier verwenden wir dieselbe Preisbasis.

Key Takeaways

  • Ein Maler verlangt für Wände und Decken innen CHF 15–28 pro m² inklusive Material, für eine 3,5-Zimmer-Wohnung rund CHF 3'050–5'000 (exkl. MWST).
  • Selber streichen lohnt sich finanziell nur, wenn Ihre Stunden weniger wert sind als die Ersparnis: Bei CHF 50 pro Stunde liegt die Grenze für eine 3,5-Zimmer-Wohnung bei rund 61–100 Stunden, noch vor Abzug des Materials.
  • Beim Auszug müssen Sie nicht automatisch streichen. Normale Abnützung ist mit der Miete bezahlt; bei übermässiger Abnützung zahlen Sie nur den Restwert des Anstrichs.
  • Decken, Farbwechsel, Altbauwände und Treppenhäuser sind die typischen Fälle für den Profi.

Was kostet der Maler?

Die Preisbasis ist für alle Maler-Artikel auf baunex.ch dieselbe: Wände und Decken innen kosten mit zwei Anstrichen Dispersion, Material und Abdecken CHF 15–28 pro m², typisch rund CHF 20. Sie stammt aus den Preisportalen daibau (07/2026), handman (2026) und ofri (05/2025). Für ganze Wohnungen ergeben sich daraus folgende Richtwerte für Wände und Decken:

  • 2,5 Zimmer: rund CHF 2'200–3'550
  • 3,5 Zimmer: rund CHF 3'050–5'000
  • 4,5 Zimmer: rund CHF 3'950–6'400

Türen, Heizkörper, Fenster, grössere Reparaturen und MWST kommen dazu. Die vollständige Tabelle von 1,5 bis 5,5 Zimmern mit Rechenweg und Stückpreisen steht im Artikel Malerarbeiten Kosten Schweiz.

Wer Regiearbeit nach Stunden bezahlt, etwa für Ausbesserungen, zahlt laut Empfehlung des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands SMGV 2026 CHF 107.35 pro Stunde für eine Malerin oder einen Maler (Details im Artikel Maler Stundensatz Schweiz 2026).

Break-even: Ab wann lohnt sich der Maler?

Beim Selberstreichen sparen Sie die Arbeitskosten des Malers, investieren aber eigene Zeit und kaufen Material und Werkzeug selbst. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie viele Stunden dürfen Sie brauchen, bis der Maler günstiger wäre?

Die Formel dafür: Break-even-Stunden = (Maler-Preis − Ihre Materialkosten) ÷ Ihr Stundenwert. Als Stundenwert setzen Sie ein, was Ihnen eine freie Stunde wert ist, zum Beispiel Ihren Nettolohn pro Stunde oder den Betrag, den Sie in der Zeit anderswo verdienen könnten.

WohnungMaler (Wände + Decken)Stundenwert CHF 30Stundenwert CHF 50Stundenwert CHF 80
2,5 ZimmerCHF 2'200–3'55073–118 h44–71 h28–44 h
3,5 ZimmerCHF 3'050–5'000102–167 h61–100 h38–63 h
4,5 ZimmerCHF 3'950–6'400132–213 h79–128 h49–80 h


Rechenbeispiel, noch ohne Abzug Ihrer Materialkosten. Maler-Preise exkl. MWST laut Preisbasis; Stundenwerte sind frei gewählte Beispiele.

So lesen Sie die Tabelle: Brauchen Sie für eine 3,5-Zimmer-Wohnung weniger Stunden als in Ihrer Spalte angegeben, lohnt sich das Selberstreichen. Ziehen Sie vorher Ihre Materialkosten ab: Kosten Farbe, Grundierung, Abdeckmaterial und Werkzeug zum Beispiel CHF 600, bleiben bei CHF 50 pro Stunde noch (3'050 − 600) ÷ 50 = 49 bis (5'000 − 600) ÷ 50 = 88 Stunden.

Schätzen Sie Ihren Zeitbedarf ehrlich. Neben den zwei Anstrichen fallen Ausräumen, Abdecken, Spachteln, Schleifen, Trocknungszeiten, Reinigung und Einräumen an. Wer das zum ersten Mal macht, sollte grosszügig planen. Den Materialbedarf berechnen Sie mit dem Farbverbrauch-Rechner, die Fläche mit dem Flächen-Rechner für Maler.

Wann sich Selberstreichen lohnt und wann nicht

Selber streichen passt, wenn:

  • nur ein Zimmer oder ein Korridor ansteht
  • die Wände glatt, intakt und schon im gleichen Farbton gestrichen sind
  • Sie Zeit haben und es Ihnen Spass macht
  • das Budget knapp ist und niemand drängt

Der Maler ist die bessere Wahl bei:

  • einer ganzen Wohnung oder einem Haus, besonders mit Decken (Überkopfarbeit ist anstrengend und fehleranfällig)
  • Farbwechseln, vor allem von dunkel nach hell
  • Altbauwänden mit Rissen, unebenem Putz oder alten Tapeten
  • Nikotinbelastung in Raucherwohnungen, die einen Isoliergrund braucht
  • Treppenhaus und Fassade: Gerüst, Höhe und Sicherheit gehören in Profihände
  • Zeitdruck vor Umzug, Mieterwechsel oder Verkauf

Selber streichen in 7 Schritten

Wenn Sie selbst streichen, entscheidet die Vorbereitung über das Ergebnis. So gehen Sie vor:

  • Messen und planen: Wand- und Deckenflächen berechnen, Fenster und Türen abziehen, Farbe und Grundierung passend zum Untergrund einkaufen. Den Farbton vorab mit der Verwaltung klären, wenn es eine Mietwohnung ist.
  • Ausräumen und abdecken: Möbel in die Raummitte oder hinaus, Böden mit reissfestem Abdeckvlies statt dünner Folie schützen, Steckdosen- und Schalterabdeckungen abschrauben.
  • Untergrund vorbereiten: Dübellöcher und Risse spachteln, nach dem Trocknen schleifen, Staub entfernen. Kreidende oder lose Stellen erkennen Sie mit einem Streifen Klebeband.
  • Grundieren, wo nötig: Neuer Putz, stark saugende Flächen, Flecken und Farbwechsel brauchen eine Grundierung. Bei Nikotin- oder Wasserflecken einen Isoliergrund verwenden.
  • Decke zuerst, dann Kanten: Immer von oben nach unten arbeiten. Ecken und Kanten mit dem Pinsel vorstreichen, bevor die Rolle kommt.
  • Zwei Anstriche rollen: In Bahnen nass in nass arbeiten, damit keine Ansätze sichtbar werden. Den zweiten Anstrich erst nach der vom Hersteller angegebenen Trocknungszeit auftragen.
  • Abkleben entfernen und aufräumen: Klebeband ziehen, solange die Farbe noch nicht ganz durchgetrocknet ist, Werkzeug reinigen, Restfarbe für Ausbesserungen beschriften und aufbewahren.

Auszug: Muss ich streichen? Wer zahlt?

Eine der häufigsten Fragen beim Wohnungswechsel. Die kurze Antwort: Nein, nicht automatisch. Mieterinnen und Mieter müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Normale Abnützung, also leicht vergilbte Wände oder Spuren von Bildern, ist mit der Miete abgegolten.

Anders sieht es bei übermässiger Abnützung aus, etwa durch starkes Rauchen, Kinderzeichnungen, grössere Löcher oder eigenmächtig dunkel gestrichene Wände. Dann zahlt die Mieterschaft, aber nicht den vollen Neuanstrich, sondern nur den Restwert. Massgebend ist die paritätische Lebensdauertabelle von Hauseigentümerverband (HEV) und Mieterinnen- und Mieterverband. Die aktuelle Fassung ist seit dem 1. Februar 2024 in Kraft.

Für Wandanstriche nennt die Wiedergabe der Tabelle beim Schweizerischen Mieterschutz folgende Lebensdauern:

AnstrichLebensdauer
Dispersions- und Leimfarben8 Jahre
Acryl-, Alkydharz- und Kunstharzfarben15 Jahre


Hinweis: Diese Wiedergabe ist nicht datiert. Verbindlich ist die Broschüre in der Fassung vom 1.2.2024, erhältlich im HEV-Shop.

Rechenbeispiel: Anteil am Neuanstrich

Dieses Beispiel zeigt nur das Rechenprinzip, es ist keine Rechtsberatung.

  • Ein Wohnzimmer (16–20 m² Boden) wurde beim Einzug mit Dispersionsfarbe gestrichen. Beim Auszug, 5 Jahre später, sind die Wände wegen starken Rauchens übermässig abgenutzt.
  • Lebensdauer laut Tabelle: 8 Jahre. Verbleibende Lebensdauer: 8 − 5 = 3 Jahre, also ein Restwert von 3 ÷ 8 = 37,5 %.
  • Ein Neuanstrich von Wänden und Decke kostet für diese Zimmergrösse laut houzy rund CHF 680 (Stand 2022).
  • Anteil der Mieterschaft: 37,5 % × CHF 680 = rund CHF 255. Den Rest trägt die Vermieterin.
  • Wäre der Anstrich beim Auszug 8 Jahre oder älter, läge der Restwert bei null.

Dasselbe Prinzip erklärt der Mieterverband am Beispiel eines Spannteppichs: 6 Jahre alt, Lebensdauer 10 Jahre, Anteil 40 %.

Praxistipps für den Auszug: Klären Sie vor dem Streichen mit der Verwaltung, ob und in welchem Farbton gestrichen werden soll; ein unsauberer Anstrich kann bei der Abnahme mehr Ärger machen als eine ungestrichene Wand. Halten Sie Mängel im Abnahmeprotokoll fest und lassen Sie sich bei Unsicherheit beim Mieterverband beraten.

Für Malerbetriebe: gegen «selber machen» gewinnen

Der grösste Konkurrent eines Malerbetriebs ist oft nicht der Mitbewerber, sondern die Kundschaft mit der eigenen Farbrolle. Drei Argumente überzeugen:

  • Transparenz: Fläche × m²-Preis, Anzahl Anstriche, Vorarbeiten und Stückpreise offen ausweisen. Dann kann die Kundschaft die Break-even-Rechnung selbst machen.
  • Zeit: Ein eingespieltes Team mit Routine und passendem Werkzeug arbeitet deutlich schneller als Laien. Das zählt vor allem bei Umzügen.
  • Abnahmesicherheit: Saubere Kanten, gleichmässige Deckkraft und keine Farbspritzer sind beim Wohnungswechsel bares Geld wert.

Mit einer Malersoftware wie Baunex erstellen Sie solche Offerten mit Aufmass, m²-Preisen und PDF-Versand in wenigen Minuten. Eine Vorlage finden Sie unter Offerte für Maler.

Quellen (Stand: September 2026)

Alle Beträge ohne MWST. Portalpreise sind Richtwerte, keine Festpreise.