- Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit: 2088 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Ø 40 h/Woche, ein Werktag = 8 h; Jahresbruttoarbeitszeit 2026: 2088 Stunden. Stundenlohn-Divisor 173,3. Übertrag von höchstens 200 Überstunden per 31.12.; ab der 201. Stunde bis 30. Juni auszahlen, kompensieren oder aufs Sparkonto (Art. 19, 37).
- Ferien
- ab dem zurückgelegten 20. Altersjahr sowie Jugendliche bis 20 (25 Arbeitstage): 5 Wochen ab dem 50. Altersjahr (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen ab dem 60. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
- Feiertage
- Höchstens 9 eidgenössische oder kantonale Feiertage, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen.
- Zuschläge
- Überstunden: primär Ausgleich durch Freizeit gleicher Dauer; bei Auszahlung 25 % Nachtarbeit: vorübergehend (23–6 Uhr, unter 25 Nächten/Jahr): 50 % · dauernd (ab 25 Nächten): 10 % Zeitzuschlag · Abendarbeit 20–23 Uhr bei über 8 h/Tag: 50 % Samstag: 50 % (Samstag 12.00–20.00 Uhr) Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage, 23–23 Uhr) Feiertag: 100 %
- Spesen
- Mittagsentschädigung: CHF 18/Arbeitstag oder Monatspauschale CHF 340 (12×) Kilometerentschädigung: CHF 0.60/km Zusätzlich CHF 100/Monat Pauschale für Parkgebühren, Mobiltelefon und Kleinmieten; Übernachtung, Abend- und Frühstück nach effektiven Kosten (Art. 46–47).
- Krankentaggeld / Vorsorge
- Krankentaggeld: 80 % des ausfallenden Lohns inkl. Jahresendzulage, Kollektivversicherung obligatorisch, 720 Tage innert 900; Prämien je zur Hälfte, Arbeitnehmeranteil höchstens 1,75 % des AHV-Lohns; Leistungsaufschub bis 90 Tage pro Kalenderjahr, in dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber 80 %. Arztzeugnis ab dem 3. Krankheitstag. Zusätzlich Sparkonto für die vorzeitige Pensionierung: je 1 % des AHV-Bruttolohns von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden (total 2 %) an Spida.
- Kündigung
- Probezeit: Ein Monat mit sieben Tagen Kündigungsfrist (nicht allgemeinverbindlich erklärt). Kündigungsfristen: 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9., danach 3 Monate, je auf Monatsende. Achtung: Die Fristen selbst sind nicht AVE-erklärt – allgemeinverbindlich sind nur die Formvorschriften (Art. 62.3) und der Kündigungsschutz ab dem 10. Dienstjahr während des Taggeldbezugs (Art. 66.1 lit. b).
- Mindestlöhne
- Stand 1.4.2026 (BRB vom 5.3.2026). Kategorie A: Isolierspengler und neu ausdrücklich Isoleure EFZ mit Lehrabschluss oder anerkanntem D-A-CH-Abschluss, gestaffelt nach Jahren seit Lehrabschluss. Kategorie B: ohne Lehrabschluss sowie artverwandte Berufe, gestaffelt nach Altersjahr. Effektivlöhne 2026: +0,2 %. In Neuenburg gilt der höhere kantonale Mindestlohn. Kat. A – 1. Jahr nach Lehrabschluss: 4’609.20/Mt. (26.60/h) Kat. A – ab 5. Jahr: 5’010/Mt. (28.90/h) Kat. A – ab 10. Jahr: 5’611.20/Mt. (32.35/h) Kat. B – ab 20. Altersjahr: 4’218.40/Mt. (24.35/h) Kat. B – ab 30. Altersjahr: 5’270.50/Mt. (30.40/h) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten