Gesamtarbeitsvertrag · GAV Isolier

GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe

Der GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe deckt Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzarbeiten ab – von Leitungsisolierungen über Kühlräume bis zu passiven Brandschutzsystemen. Er gilt in der ganzen Schweiz ausser GE, VD und VS und ist bis Ende 2028 allgemeinverbindlich. Eigenheiten: grosszügige Ferienstaffel bis 30 Tage ab 60, Samstagszuschlag erst ab 12 Uhr und ein Sparkonto für die vorzeitige Pensionierung.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026Nächste Prüfung: Januar 2027

Steckbrief

Vertragsparteien
ISOLSUISSE (Verband Schweizerischer Isolierfirmen) · Unia
Allgemeinverbindlich
ja
Veröffentlicht 01.04.2026 · gültig bis 31.12.2028
Kantone
ganze Schweiz
Branchen
allgemein
Vollzug / Kontrolle
Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Isoliergewerbe
gültig bis
31.12.2028

Arbeitszeit

Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit: 2088 Std. Wochenarbeitszeit: 40 Std. Ø 40 h/Woche, ein Werktag = 8 h; Jahresbruttoarbeitszeit 2026: 2088 Stunden. Stundenlohn-Divisor 173,3. Übertrag von höchstens 200 Überstunden per 31.12.; ab der 201. Stunde bis 30. Juni auszahlen, kompensieren oder aufs Sparkonto (Art. 19, 37).
Ferien
ab dem zurückgelegten 20. Altersjahr sowie Jugendliche bis 20 (25 Arbeitstage): 5 Wochen ab dem 50. Altersjahr (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen ab dem 60. Altersjahr (30 Arbeitstage): 6 Wochen
Feiertage
Höchstens 9 eidgenössische oder kantonale Feiertage, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen.
Zuschläge
Überstunden: primär Ausgleich durch Freizeit gleicher Dauer; bei Auszahlung 25 % Nachtarbeit: vorübergehend (23–6 Uhr, unter 25 Nächten/Jahr): 50 % · dauernd (ab 25 Nächten): 10 % Zeitzuschlag · Abendarbeit 20–23 Uhr bei über 8 h/Tag: 50 % Samstag: 50 % (Samstag 12.00–20.00 Uhr) Sonntag: 100 % (Sonn- und Feiertage, 23–23 Uhr) Feiertag: 100 %
Spesen
Mittagsentschädigung: CHF 18/Arbeitstag oder Monatspauschale CHF 340 (12×) Kilometerentschädigung: CHF 0.60/km Zusätzlich CHF 100/Monat Pauschale für Parkgebühren, Mobiltelefon und Kleinmieten; Übernachtung, Abend- und Frühstück nach effektiven Kosten (Art. 46–47).
Krankentaggeld / Vorsorge
Krankentaggeld: 80 % des ausfallenden Lohns inkl. Jahresendzulage, Kollektivversicherung obligatorisch, 720 Tage innert 900; Prämien je zur Hälfte, Arbeitnehmeranteil höchstens 1,75 % des AHV-Lohns; Leistungsaufschub bis 90 Tage pro Kalenderjahr, in dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber 80 %. Arztzeugnis ab dem 3. Krankheitstag. Zusätzlich Sparkonto für die vorzeitige Pensionierung: je 1 % des AHV-Bruttolohns von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden (total 2 %) an Spida.
Kündigung
Probezeit: Ein Monat mit sieben Tagen Kündigungsfrist (nicht allgemeinverbindlich erklärt). Kündigungsfristen: 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9., danach 3 Monate, je auf Monatsende. Achtung: Die Fristen selbst sind nicht AVE-erklärt – allgemeinverbindlich sind nur die Formvorschriften (Art. 62.3) und der Kündigungsschutz ab dem 10. Dienstjahr während des Taggeldbezugs (Art. 66.1 lit. b).
Mindestlöhne
Stand 1.4.2026 (BRB vom 5.3.2026). Kategorie A: Isolierspengler und neu ausdrücklich Isoleure EFZ mit Lehrabschluss oder anerkanntem D-A-CH-Abschluss, gestaffelt nach Jahren seit Lehrabschluss. Kategorie B: ohne Lehrabschluss sowie artverwandte Berufe, gestaffelt nach Altersjahr. Effektivlöhne 2026: +0,2 %. In Neuenburg gilt der höhere kantonale Mindestlohn. Kat. A – 1. Jahr nach Lehrabschluss: 4’609.20/Mt. (26.60/h) Kat. A – ab 5. Jahr: 5’010/Mt. (28.90/h) Kat. A – ab 10. Jahr: 5’611.20/Mt. (32.35/h) Kat. B – ab 20. Altersjahr: 4’218.40/Mt. (24.35/h) Kat. B – ab 30. Altersjahr: 5’270.50/Mt. (30.40/h) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten

Änderungen

  • Kategorie A neu gefasst (Art. 41 Abs. 6): Sie umfasst neu ausdrücklich auch Isoleure EFZ.
  • Effektivlöhne +0,2 % ab 1.1.2026 für alle Unterstellten; seit dem 1.1.2026 gewährte Erhöhungen sind anrechenbar.
  • Mindestlöhne beider Kategorien und Lehrlingsentschädigungen entsprechend angehoben (AVE ab 1.4.2026).
  • AVE bis 31.12.2028 verlängert. Hinweis: Die AVE war Ende 2024 ausgelaufen und wurde per 1.2.2025 wieder in Kraft gesetzt – für den Januar 2025 bestand eine AVE-Lücke.

Häufige Fehler bei Kontrollen

  • Samstagszuschlag zu früh angesetzt: Er gilt erst ab 12 Uhr (dann aber 50 %) – Samstagvormittag ist zuschlagsfrei.
  • Ferienstaffel unterschätzt: 27 Tage schon ab 50 und 30 Tage ab 60 – mehr als in den meisten Bau-GAV.
  • 200-Stunden-Grenze übersehen: Mehr Überstunden dürfen nicht ins Folgejahr übertragen werden; ab der 201. Stunde ist bis Ende Juni abzurechnen.
  • Sparkonto vergessen: Je 1 % von Arbeitgeber und Mitarbeitenden für die vorzeitige Pensionierung – Befreiung nur auf Antrag bei ausgebauter Vorsorge.
  • Kündigungsfristen als AVE behandelt: Sie stehen im GAV, sind aber nicht allgemeinverbindlich erklärt – für Nichtmitglieder gelten die OR-Fristen.
  • Spesenpauschale unvollständig: Neben der Verpflegung kommen CHF 100 pro Monat für Parkgebühren, Natel und Kleinmieten dazu.

So bilden Sie den GAV in Baunex ab

  1. Jahresarbeitszeit 2088 h und Divisor 173,3 hinterlegen.
  2. Überstundenkonto mit 200-Stunden-Übertragsgrenze und Stichtag 30. Juni.
  3. Zuschlagsmatrix: Samstag ab 12 Uhr 50 %, Abend ab 20 Uhr 50 %, Nacht 50 % bzw. 10 % Zeitzuschlag, Sonn-/Feiertag 100 %.
  4. Ferienstaffel 25/27/30 nach Altersjahr automatisch.
  5. Spesen: CHF 18/Tag oder 340/Monat plus 100/Monat Pauschale, 0.60/km.
  6. Beiträge: je CHF 35/Monat für Vollzug und Ausbildung plus Arbeitgeber-Grundbeitrag CHF 240/Jahr sowie 2 % Sparkonto.

Häufige Fragen

Wo gilt der GAV Isoliergewerbe?

In der ganzen Schweiz ausser den Kantonen Genf, Waadt und Wallis – dank Allgemeinverbindlichkeit auch für Betriebe ohne ISOLSUISSE-Mitgliedschaft.

Wie viele Ferientage gibt es?

25 Arbeitstage ab dem zurückgelegten 20. Altersjahr (und für Jugendliche bis 20), 27 Tage ab 50 und 30 Tage ab 60 – die Staffel ist damit grosszügiger als in den meisten anderen Bau-GAV.

Ab wann gilt der Samstagszuschlag?

Ab 12 Uhr mit 50 %; der Samstagvormittag ist zuschlagsfrei. Abendarbeit zwischen 20 und 23 Uhr kostet ebenfalls 50 %, sofern an dem Tag mehr als 8 Stunden gearbeitet wurde.

Was ist das Sparkonto für die vorzeitige Pensionierung?

Arbeitgeber und Mitarbeitende zahlen je 1 % des jährlichen AHV-Bruttolohns (zusammen 2 %) an die Spida. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich, wenn die betriebliche Personalvorsorge entsprechend ausgebaut ist.

Quellen

  1. GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe 2025–2028 (Volltext), Art. 19, 37, 41, 46–47, 62, 66; Anhang 10 – PLK Isoliergewerbe (abgerufen am 24.08.2026)
  2. Bundesratsbeschluss Änderung vom 5. März 2026, BBl 2026 578; in Kraft 1.4.2026, gültig bis 31.12.2028 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 24.08.2026)
  3. Lohnvereinbarung 2026 – PLK Isoliergewerbe (abgerufen am 24.08.2026)

Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

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