Die Zuordnungstabelle
| Tätigkeit | Massgebender GAV | Regionale Ausnahmen |
|---|---|---|
| Hoch-/Tief-/Strassenbau, Maurer, Aushub, Abbruch | LMV | einzelne Ausnahmen GE/VD gemäss AVE |
| Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima/Kälte, Spenglerei | Gebäudetechnik | GE, VD, VS eigene Verträge |
| Elektroinstallation (Stark-/Schwachstrom) | Elektro | GE, VS eigene Verträge |
| Maler- und Gipserarbeiten, Trockenbau | Maler/Gipser | Romandie/VS: CCT-SOR; BS/BL eigene Verträge; TI nur Maler |
| Schreinerei, Innenausbau, Fenster, Möbel | Schreiner | Romandie/VS: CCT-SOR; BE ohne Berner Jura |
| Zimmerei, Holzsystembau | Holzbau | Romandie/VS/Berner Jura: CCT-SOR |
| Metallbau, Schlosserei, Stahlbau, Landtechnik | Metallbau (LGAV) | BL/BS eigener GAV; Metall-/Stahlbau VD/VS/GE eigene Verträge |
| Steildach, Flachdach, Abdichtung, Fassadenbekleidung, Solarmontage | Gebäudehülle | BS, BL, GE, VD, VS ausgenommen |
| Ausbaugewerbe in der Westschweiz | CCT-SOR | Kanton-Gewerk-Matrix beachten |
Schritt 1: Die Tätigkeit zählt, nicht der Titel
Die AVE-Beschlüsse definieren den betrieblichen Geltungsbereich über ausgeführte Arbeiten – ein Betrieb, der «Küchen montiert», fällt unter den Schreiner-GAV, auch wenn die Monteure gelernte Zimmerleute sind. Umgekehrt bleibt ein Elektriker im Werkhof eines Baumeisters LMV-unterstellt, wenn der Betriebsteil Bauhauptgewerbe ist. Prüfen Sie den Wortlaut des Geltungsbereichs auf der jeweiligen GAV-Seite – die Grenzfälle stehen meist explizit drin (Beispiel Gebäudehülle: Solarmontage ja, 230-V-Anschluss nein; Beispiel Holzbau: Parkett und Ladenbau seit 1.5.2026 ausdrücklich ausgenommen).
Schritt 2: Region prüfen
Fast jeder Deutschschweizer GAV endet an der Sprachgrenze: In FR, GE, JU, NE, VD, VS (und teils im Berner Jura) gilt für das Ausbaugewerbe die CCT-SOR, für Metall-/Stahlbau und Gebäudetechnik gelten eigene Westschweizer bzw. kantonale Verträge. Basel (BS/BL) hat beim Metall- und beim Maler-/Gipsergewerbe eigene regionale GAV. Massgebend ist der Standort des Betriebs bzw. Betriebsteils – Details und die Gegenrichtung (Baustelle in der Romandie) im Artikel Firmensitz vs. Wohnort vs. Arbeitsort.
Schritt 3: Mischbetriebe und das Gepräge
Führt ein Betrieb Tätigkeiten aus mehreren Geltungsbereichen aus, gilt:
- Echte Betriebsteile (eigene Organisation, Personal, Auftritt) werden je separat unterstellt – die Zimmerei-Abteilung dem Holzbau-GAV, die Schreinerei dem Schreiner-GAV.
- Ohne klare Trennung entscheidet das Gepräge: der Tätigkeitsbereich, der dem Betrieb wirtschaftlich und personell den Stempel aufdrückt. Im Streitfall entscheiden die paritätischen Kommissionen (so ausdrücklich GAV Gebäudehülle Art. 4.2) – bis hin zum Unterstellungsentscheid nach Kontrolle.
- Doppelunterstellung vermeiden: Wer Trockenbau (Maler/Gipser-GAV) und Deckenverkleidungen (Schreiner-GAV) mischt, sollte die Zuordnung dokumentieren, bevor es zwei Kommissionen tun.
Sonderfälle
- Personalverleih: Verliehene Mitarbeitende unterstehen dem GAV des Einsatzbetriebs (Art. 20 AVG); die grossen Bau-GAV halten das ausdrücklich fest (z. B. LGAV Metall Art. 3.3.2, Maler/Gipser Art. 1.3).
- Kaufmännisches Personal: meist ausgenommen – aber nicht überall (Gebäudetechnik per AVE eingeschlossen, Holzbau inkl. Kaufleute, Schreiner inkl. AVOR/Kalkulation). Den persönlichen Geltungsbereich je GAV prüfen.
- Kein GAV anwendbar? Dann gelten OR und ArG – plus allfällige kantonale Mindestlöhne (GE, NE, JU, TI, BS) und Normalarbeitsverträge.
- Neue Geschäftsfelder (PV-Montage, Ladestationen): Die Zuordnung folgt der Haupttätigkeit des Auftrags – Solarmontage an der Hülle → Gebäudehülle-GAV, elektrischer Anschluss → Elektro-GAV. Bei gemischten Aufträgen pro Betriebsteil trennen.
Praxis-Checkliste
- Tätigkeitsliste des Betriebs den Geltungsbereichen im GAV-Register gegenüberstellen.
- Kanton + Ausnahmen prüfen (Tabelle oben).
- Bei Mischtätigkeit: Betriebsteile definieren oder Gepräge dokumentieren (Umsatz-/Personalanteile).
- Unterstellungsbestätigung der zuständigen paritätischen Kommission einholen – das schafft Rechtssicherheit vor der ersten Kontrolle.
- Zuordnung jährlich prüfen: Geltungsbereiche ändern (Beispiel Holzbau per 1.5.2026).

