Die Zuordnungstabelle

TätigkeitMassgebender GAVRegionale Ausnahmen
Hoch-/Tief-/Strassenbau, Maurer, Aushub, AbbruchLMVeinzelne Ausnahmen GE/VD gemäss AVE
Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima/Kälte, SpenglereiGebäudetechnikGE, VD, VS eigene Verträge
Elektroinstallation (Stark-/Schwachstrom)ElektroGE, VS eigene Verträge
Maler- und Gipserarbeiten, TrockenbauMaler/GipserRomandie/VS: CCT-SOR; BS/BL eigene Verträge; TI nur Maler
Schreinerei, Innenausbau, Fenster, MöbelSchreinerRomandie/VS: CCT-SOR; BE ohne Berner Jura
Zimmerei, HolzsystembauHolzbauRomandie/VS/Berner Jura: CCT-SOR
Metallbau, Schlosserei, Stahlbau, LandtechnikMetallbau (LGAV)BL/BS eigener GAV; Metall-/Stahlbau VD/VS/GE eigene Verträge
Steildach, Flachdach, Abdichtung, Fassadenbekleidung, SolarmontageGebäudehülleBS, BL, GE, VD, VS ausgenommen
Ausbaugewerbe in der WestschweizCCT-SORKanton-Gewerk-Matrix beachten


Schritt 1: Die Tätigkeit zählt, nicht der Titel

Die AVE-Beschlüsse definieren den betrieblichen Geltungsbereich über ausgeführte Arbeiten – ein Betrieb, der «Küchen montiert», fällt unter den Schreiner-GAV, auch wenn die Monteure gelernte Zimmerleute sind. Umgekehrt bleibt ein Elektriker im Werkhof eines Baumeisters LMV-unterstellt, wenn der Betriebsteil Bauhauptgewerbe ist. Prüfen Sie den Wortlaut des Geltungsbereichs auf der jeweiligen GAV-Seite – die Grenzfälle stehen meist explizit drin (Beispiel Gebäudehülle: Solarmontage ja, 230-V-Anschluss nein; Beispiel Holzbau: Parkett und Ladenbau seit 1.5.2026 ausdrücklich ausgenommen).

Schritt 2: Region prüfen

Fast jeder Deutschschweizer GAV endet an der Sprachgrenze: In FR, GE, JU, NE, VD, VS (und teils im Berner Jura) gilt für das Ausbaugewerbe die CCT-SOR, für Metall-/Stahlbau und Gebäudetechnik gelten eigene Westschweizer bzw. kantonale Verträge. Basel (BS/BL) hat beim Metall- und beim Maler-/Gipsergewerbe eigene regionale GAV. Massgebend ist der Standort des Betriebs bzw. Betriebsteils – Details und die Gegenrichtung (Baustelle in der Romandie) im Artikel Firmensitz vs. Wohnort vs. Arbeitsort.

Schritt 3: Mischbetriebe und das Gepräge

Führt ein Betrieb Tätigkeiten aus mehreren Geltungsbereichen aus, gilt:

  • Echte Betriebsteile (eigene Organisation, Personal, Auftritt) werden je separat unterstellt – die Zimmerei-Abteilung dem Holzbau-GAV, die Schreinerei dem Schreiner-GAV.
  • Ohne klare Trennung entscheidet das Gepräge: der Tätigkeitsbereich, der dem Betrieb wirtschaftlich und personell den Stempel aufdrückt. Im Streitfall entscheiden die paritätischen Kommissionen (so ausdrücklich GAV Gebäudehülle Art. 4.2) – bis hin zum Unterstellungsentscheid nach Kontrolle.
  • Doppelunterstellung vermeiden: Wer Trockenbau (Maler/Gipser-GAV) und Deckenverkleidungen (Schreiner-GAV) mischt, sollte die Zuordnung dokumentieren, bevor es zwei Kommissionen tun.

Sonderfälle

  • Personalverleih: Verliehene Mitarbeitende unterstehen dem GAV des Einsatzbetriebs (Art. 20 AVG); die grossen Bau-GAV halten das ausdrücklich fest (z. B. LGAV Metall Art. 3.3.2, Maler/Gipser Art. 1.3).
  • Kaufmännisches Personal: meist ausgenommen – aber nicht überall (Gebäudetechnik per AVE eingeschlossen, Holzbau inkl. Kaufleute, Schreiner inkl. AVOR/Kalkulation). Den persönlichen Geltungsbereich je GAV prüfen.
  • Kein GAV anwendbar? Dann gelten OR und ArG – plus allfällige kantonale Mindestlöhne (GE, NE, JU, TI, BS) und Normalarbeitsverträge.
  • Neue Geschäftsfelder (PV-Montage, Ladestationen): Die Zuordnung folgt der Haupttätigkeit des Auftrags – Solarmontage an der Hülle → Gebäudehülle-GAV, elektrischer Anschluss → Elektro-GAV. Bei gemischten Aufträgen pro Betriebsteil trennen.

Praxis-Checkliste

  1. Tätigkeitsliste des Betriebs den Geltungsbereichen im GAV-Register gegenüberstellen.
  2. Kanton + Ausnahmen prüfen (Tabelle oben).
  3. Bei Mischtätigkeit: Betriebsteile definieren oder Gepräge dokumentieren (Umsatz-/Personalanteile).
  4. Unterstellungsbestätigung der zuständigen paritätischen Kommission einholen – das schafft Rechtssicherheit vor der ersten Kontrolle.
  5. Zuordnung jährlich prüfen: Geltungsbereiche ändern (Beispiel Holzbau per 1.5.2026).