Gemeinkosten

Gemeinkosten sind Betriebskosten, die keinem einzelnen Auftrag direkt zurechenbar sind – Fahrzeuge, Werkstatt, Lager, Administration, Versicherungen, Führung, unbezahlte Offertarbeit. In der Kalkulation werden sie als Zuschlag (im Bau meist 50–70 %) auf die Kostenstunde verteilt.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026

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