Installationsanzeige (IA)

Die Installationsanzeige ist die Meldung meldepflichtiger Elektroarbeiten an den Netzbetreiber vor der Ausführung (Art. 23/25 NIV; Fälle abschliessend in ESTI-Weisung 221). Die genehmigte IA ist die Freigabe für den Baubeginn und verfällt ohne Baubeginn nach 6 Monaten.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
Art. 23/25 NIV; ESTI-Weisung 221
Auch
IA

Ausführlich im Artikel

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