LexikonFerien & Feiertage
Karenztag
Ein Karenztag ist ein unbezahlter Wartetag zu Beginn einer Krankheitsabsenz, bevor Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld einsetzt; zulässig nur mit Grundlage im GAV bzw. in einer gleichwertigen Versicherungslösung (Art. 324a Abs. 4 OR) – im Elektro-GAV 1 Tag, im Maler/Gipser-GAV 1–2, in der CCT-SOR 2 Tage.
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Auch
- Wartetag
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