Pauschalpreis

Beim Pauschal- oder Globalpreis schuldet der Besteller einen festen Betrag für das ganze Werk (Art. 373 OR) – Mengen-, Preis- und Effizienzrisiko liegen beim Unternehmer; eine Erhöhung ist nur bei ausserordentlichen, unvorhersehbaren Umständen möglich. Bestellungsänderungen bleiben als Nachträge vergütungspflichtig.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
Art. 373 OR
Auch
Globalpreis

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