LexikonOfferten & Kalkulation
Pauschalpreis
Beim Pauschal- oder Globalpreis schuldet der Besteller einen festen Betrag für das ganze Werk (Art. 373 OR) – Mengen-, Preis- und Effizienzrisiko liegen beim Unternehmer; eine Erhöhung ist nur bei ausserordentlichen, unvorhersehbaren Umständen möglich. Bestellungsänderungen bleiben als Nachträge vergütungspflichtig.
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 373 OR
- Auch
- Globalpreis
Ausführlich im Artikel
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