Die drei Modelle im Überblick

EinheitspreisPauschal-/GlobalpreisRegie
PreisbasisCHF pro Einheit × Ausmassein Betrag fürs WerkStunden- und Materialansätze
MengenrisikoBestellerUnternehmerBesteller
Preis-/EffizienzrisikoUnternehmerUnternehmerBesteller
Geeignet fürmessbare Leistungen, Ausschreibungen mit LVpräzis definierte Werke, schlüsselfertige Paketeunbekannter Umfang, Service, Notfälle, Zusatzarbeiten
Abrechnungsgrundlagegemeinsames AusmassFertigstellungunterschriebene Regierapporte
Typischer StreitpunktAusmass-Differenzen, Positionslücken«war das inbegriffen?»Stundenumfang, Ansätze


Einheitspreise: Präzision im Beschrieb entscheidet

  • Der Einheitspreis muss alles Anteilige enthalten (Lohn, Material, Maschinen, Gemeinkosten, Gewinn) – die Kalkulationsbasis liefert Ihre Kostenstunde.
  • Ausmass-Regeln vorab fixieren: gemessen wird gemeinsam, nach den vereinbarten Regeln (im NPK-Umfeld nach den Ausmassbestimmungen der Kataloge). Einseitige Ausmasse sind der Klassiker vor Gericht.
  • Mengenänderungen: Grosse Abweichungen vom offerierten Ausmass können die Kalkulation kippen (Einrichtungskosten verteilen sich anders) – eine Klausel «bei Mengenabweichung ±20 % werden die betroffenen Einheitspreise angepasst» schafft Fairness in beide Richtungen.

Pauschale: nur mit wasserdichtem Perimeter

Die Pauschale ist verkaufsstark («alles inklusive») und gefährlich zugleich: Sie tragen jedes Mengen-, Erschwernis- und Effizienzrisiko (Art. 373 OR – Erhöhung nur bei ausserordentlichen, unvorhersehbaren Umständen). Deshalb:

  1. Leistungsbeschrieb abschliessend formulieren – mit expliziter «Nicht enthalten»-Liste (Gerüst, Entsorgung, Notmassnahmen, Altlasten).
  2. Planbasis fixieren (Plandatum/Version) – jede spätere Änderung ist ein Nachtrag.
  3. Bausubstanz-Vorbehalt bei Sanierungen: verdeckte Schäden ausdrücklich ausklammern.
  4. Pauschale nie auf ungesehene Objekte – dafür gibt es Regie mit Kostendach.

Regie: die Rapportdisziplin zahlt den Lohn

Ohne Preisabrede gilt ohnehin Aufwand (Art. 374 OR) – professionelle Regie heisst aber mehr:

  • Ansätze vorab vereinbaren (Stundensätze je Qualifikation, Maschinenstunden, Materialzuschlag). Ohne Abrede gelten «übliche» Ansätze – Beweisthema.
  • Regierapporte täglich, detailliert, unterschreiben lassen: Datum, Personen, Stunden, Material, Arbeitsbeschrieb. Der vom Kunden visierte Rapport ist Ihr wichtigstes Beweismittel; nicht unterschriebene Rapporte zeitnah zustellen und Widerspruchsfrist setzen.
  • Informationspflicht: Auch in Regie müssen Sie den Kunden warnen, wenn der Aufwand aus dem Ruder läuft – Treuepflicht des Unternehmers.
  • Kostendach als Vertrauensbrücke: Regie mit Obergrenze («max. CHF X, darüber nur mit Freigabe») kombiniert Flexibilität und Budgetsicherheit.

Mischformen in der Praxis

Reale Aufträge kombinieren die Modelle: Einheitspreise fürs Kernwerk, Regie für Unvorhergesehenes («Regiearbeiten nach separatem Rapport»), Pauschalen für definierte Nebenpakete. Wichtig ist die saubere Trennung in Offerte und Abrechnung – Baunex führt Einheitspreis-Positionen, Regierapporte und Pauschalen im selben Auftrag getrennt und rechnet sie in einer Rechnung zusammen.