Richtpreis

Der Richtpreis ist eine unverbindliche Kostenorientierung ohne Bindungswirkung – abgerechnet wird nach Aufwand (Art. 374 OR). Damit er nicht als Kostenvoranschlag mit Toleranz gilt, muss er ausdrücklich als «unverbindlicher Richtpreis» deklariert werden; ideal kombiniert mit einem Kostendach.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026

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