Die drei Stufen im Vergleich

Festpreis-OfferteKostenvoranschlag (KV)Richtpreis
GrundlageArt. 373 OR («feste Übernahme»)Art. 375 OR («ungefährer Ansatz»)keine Preisabrede – Auskunft
BindungPreis fix, auch bei MehraufwandZielwert mit Toleranzkeine
ÜberschreitungIhr Risiko (Ausnahme: ausserordentliche, unvorhersehbare Umstände, Art. 373 Abs. 2)bei unverhältnismässiger Überschreitung: Rücktrittsrecht des Kunden; bei Bauten auf seinem Grundstück stattdessen angemessener Preisabzug (Art. 375 Abs. 2)Abrechnung nach Aufwand (Art. 374)
Typische Formulierung«Pauschalpreis CHF …» / Einheitspreise × Ausmass«Kostenvoranschlag, ±10 %»«unverbindlicher Richtpreis, Abrechnung nach Aufwand»


Ohne jede Preisabrede gilt Art. 374 OR: Vergütung nach Wert der Arbeit und Aufwendungen – faktisch Regie. Welche Vergütungsform wann sinnvoll ist: Einheitspreis, Pauschale oder Regie.

Kostenvoranschlag: die Pflichten, die oft vergessen gehen

  1. Sorgfältig schätzen: Der KV muss fachgerecht erstellt sein – grob fahrlässige Schätzfehler können haftungsbegründend sein, selbst wenn «unverbindlich» draufsteht.
  2. Toleranz benennen: Die Gerichtspraxis toleriert beim KV Überschreitungen in der Grössenordnung von rund 10 %; wer mehr Spielraum braucht, vereinbart ihn ausdrücklich («±15 %»). Alles darüber ist «unverhältnismässig» im Sinn von Art. 375 OR.
  3. Früh melden: Zeichnet sich die Überschreitung ab, müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren – wer schweigt und weiterbaut, verliert die Mehrforderung ganz oder teilweise und riskiert den Rücktritt des Kunden.
  4. Ursachen dokumentieren: Bestellungsänderungen und unvorhersehbarer Zusatzaufwand sind keine KV-Überschreitung, sondern Nachträge – sauber getrennt ausweisen.

Richtpreis: nützlich, aber heikel

Der telefonische «das kostet etwa 3’000 Franken» ist schnell gesagt – und wird vom Kunden als Verlässlichkeit verstanden. Damit er rechtlich ein Richtpreis bleibt:

  • Schriftlich als «unverbindlicher Richtpreis» deklarieren, mit Hinweis «Abrechnung nach effektivem Aufwand».
  • Bandbreite statt Punktwert angeben («CHF 2’500–3’500 je nach Befund»).
  • Bei Servicearbeiten: Richtpreis + Kostendach («maximal CHF 3’500, Mehrarbeiten nur nach Rücksprache») – das verbindet Flexibilität mit Kundenschutz und ist der beste Streitvermeider.

Praxisempfehlung nach Auftragstyp

  • Klar umrissene Arbeiten (Bad-Sanierung nach Plan, Fensterersatz): Festpreis- oder Einheitspreis-Offerte – Sie kontrollieren die Kalkulation, der Kunde die Kosten.
  • Unklarer Umfang (Sanierung im Altbau, Leckortung): Regie mit Richtpreis/Kostendach oder KV mit ausdrücklicher Toleranz – nie «Pauschale» auf unbekannten Untergrund.
  • Ausschreibungen: Das Leistungsverzeichnis bestimmt die Form (meist Einheitspreise); Lücken im LV in der Offerte ausdrücklich vorbehalten.