Akonto, Teilrechnung & Schlussrechnung — vollständiger Leitfaden für Schweizer Handwerksbetriebe 2026
Was ist der Unterschied zwischen Akonto und Teilrechnung? Wie erstellt man eine Schlussrechnung korrekt? Mit Zahlungsplan-Modellen, MwSt-Tipps und Mustervorlagen.

Key Takeaways
- Akonto = Vorauszahlung vor Leistungsbeginn; durch OR Art. 372 Abs. 2 rechtlich gedeckt
- Teilrechnung = Rechnung für bereits erbrachte Teilleistungen; MwSt auf jeder Teilrechnung separat ausweisen
- Schlussrechnung = Endabrechnung mit Abzug aller Akonti und Teilrechnungen — MwSt nur auf den Restbetrag
- Bewährtes Zahlungsmodell für CH-Handwerk: 30 % / 30 % / 30 % / 10 %
- Akonto-Vereinbarung gehört in die Offerte — nicht erst mündlich nach Auftragserteilung
Was ist der Unterschied? Definitionen im Überblick
Drei Begriffe begegnen Ihnen in jedem grösseren Handwerksprojekt — und werden trotzdem ständig verwechselt. Hier die klare Abgrenzung:
Akonto (Vorauszahlung)
Ein Akonto ist eine Zahlung des Kunden, bevor die entsprechende Leistung erbracht wurde. Es handelt sich um eine Anzahlung bei Auftragserteilung oder zu einem vereinbarten Projektzeitpunkt — noch bevor der erste Handgriff getan ist.
Typischer Einsatz: Der Kunde zahlt 30 % des Auftragswertes bei Unterschrift der Offerte. Das sichert Ihnen die Materialkosten und schützt vor Zahlungsausfall bei langen Projekten.
Rechtliche Grundlage: OR Art. 372 Abs. 2 erlaubt es, die Fälligkeit des Werklohns frei zu vereinbaren. Akonto-Zahlungen müssen explizit in der Offerte oder im Werkvertrag festgehalten werden.
Abschlagsrechnung / Teilrechnung
Eine Teilrechnung stellt bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung. Im Gegensatz zum Akonto haben Sie eine abgrenzbare Leistung tatsächlich ausgeführt — z.B. die Rohinstallation fertiggestellt, aber noch nicht die Endinstallation.
Teilrechnungen sind typisch für:
- Projekte über mehrere Monate
- Grossprojekte mit klar definierten Leistungsphasen
- Aufträge, bei denen umfangreiches Material zu Projektbeginn beschafft wurde
Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist die finale Gesamtabrechnung nach Projektabschluss. Sie enthält den Gesamtbetrag aller erbrachten Leistungen — abzüglich aller bisher geleisteten Akonti und Teilrechnungen. Nur die verbleibende Differenz ist fällig.
Fälligkeit: Nach OR Art. 372 Abs. 1 wird der Werklohn erst nach Abnahme des Werkes fällig. Die Schlussrechnung stellen Sie nach der Abnahme durch den Kunden aus.
Gegenüberstellung aller drei Rechnungstypen
| Merkmal | Akonto | Teilrechnung | Schlussrechnung |
|---|---|---|---|
| Wann? | Vor Leistungsbeginn | Während des Projekts | Nach Abnahme |
| Basis | Vereinbarung | Erbrachte Teilleistung | Gesamtwerk minus Abzüge |
| MwSt-Ausweis | Ja (auf Vorauszahlung) | Ja (auf Teilleistung) | Ja (nur auf Restbetrag) |
| Fälligkeit | Vereinbarte Fälligkeit | Vereinbarte Fälligkeit | Nach Abnahme |
| Typische Höhe | 20–40 % | 20–35 % je Phase | Rest, oft 10–20 % |
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Wann darf ich als Handwerker Akonto verlangen?
Immer — wenn es vereinbart wurde. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, die Vorauszahlungen im Werkvertrag verbietet.
OR Art. 372 Abs. 1 legt die gesetzliche Grundregel fest: Zahlung nach Abnahme. Durch Abs. 2 und die allgemeine Vertragsfreiheit können Sie abweichend vereinbaren: Akonto im Voraus ist zulässig, solange es schriftlich festgehalten ist.
SIA Norm 118 Art. 154 regelt für Bauprojekte unter SIA-Vertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Bei grösseren Bauprojekten mit Ingenieurvertrag empfiehlt sich die SIA-Regelung als Referenz.
Akonto-Vereinbarung in der Offerte verankern
Fügen Sie die Zahlungsbedingungen direkt in die Offerte ein — nicht erst mündlich nach Auftragserteilung. Empfohlene Formulierung:
> "Zahlungskonditionen: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Abschluss der Vorinstallation, 30 % bei Fertigstellung, 10 % nach Abnahme und Mängelfreiheit."
Mit Unterschrift der Offerte akzeptiert der Kunde diese Bedingungen — das ist Ihre rechtliche Absicherung.
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Zahlungsplan-Modelle für Handwerksprojekte
Modell 30/30/30/10 — Schweizer Standard
Das verbreitetste Modell im Schweizer Handwerk für Projekte ab CHF 10'000:
| Zeitpunkt | Anteil | Betrag bei CHF 50'000 Auftrag |
|---|---|---|
| Auftragserteilung | 30 % | CHF 15'000 |
| Hälfte der Ausführung | 30 % | CHF 15'000 |
| Fertigstellung | 30 % | CHF 15'000 |
| Nach Abnahme | 10 % | CHF 5'000 |
Das letzte 10 % dient als informeller Sicherheitsbehalt und gibt dem Kunden Sicherheit bei der Abnahme.
Modell 50/40/10 — Kleinprojekte
Für Aufträge zwischen CHF 3'000 und CHF 10'000:
| Zeitpunkt | Anteil |
|---|---|
| Auftragserteilung | 50 % |
| Fertigstellung | 40 % |
| Nach Abnahme | 10 % |
Weniger Rechnungsaufwand, trotzdem gute Absicherung. Das 50 %-Akonto deckt Material- und Lohnkosten.
Modell nach Baufortschritt — Grossprojekte
Bei Projekten über CHF 100'000 unter SIA Norm 118 werden Teilrechnungen nach dokumentiertem Baufortschritt gestellt. Monatliche Fortschrittsberichte bilden die Grundlage für jede Teilrechnung.
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Mustervorlage: Akonto-Rechnung
Die Akonto-Rechnung folgt denselben formalen Anforderungen wie eine normale Rechnung — plus dem klaren Vermerk "Akonto" oder "Vorauszahlung":
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Rechnungstitel | "Akonto-Rechnung Nr. 2026-001" |
| Akonto-Vermerk | "Akonto gemäss Vereinbarung vom [Datum], 30 % des Auftragswertes CHF 50'000" |
| Betrag exkl. MwSt | CHF 13'855.00 |
| MwSt 8.1 % | CHF 1'122.26 |
| Total inkl. MwSt | CHF 15'000.00 |
| Hinweis | "Dieser Betrag wird in der Schlussrechnung angerechnet." |
Vermerken Sie immer, auf welchen Auftrag sich das Akonto bezieht und dass es in der Schlussrechnung in Abzug gebracht wird.
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Mustervorlage: Teilrechnung mit Fortschrittsnachweis
Teilrechnung für die erste Phase eines Sanitärprojekts (Rohinstallation abgeschlossen):
| Position | Details | Betrag |
|---|---|---|
| Rohinstallation Wasser | 8 Std. à CHF 120.00 | CHF 960.00 |
| Rohinstallation Abwasser | 6 Std. à CHF 120.00 | CHF 720.00 |
| Material Rohrleitungen | Diverse Pos. | CHF 1'840.00 |
| Zwischensumme exkl. MwSt | CHF 3'520.00 | |
| MwSt 8.1 % | CHF 285.12 | |
| Total Teilrechnung 1 | CHF 3'805.12 |
Legen Sie immer einen kurzen Fortschrittsnachweis (Foto, Protokoll) bei, der belegt, dass die fakturierte Leistung erbracht wurde.
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Mustervorlage: Schlussrechnung
Die Schlussrechnung listet alle Vorleistungen als Abzüge auf:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtleistung inkl. MwSt | CHF 54'000.00 |
| ./. Akonto vom 15.02.2026 | – CHF 15'000.00 |
| ./. Teilrechnung 1 vom 10.03.2026 | – CHF 12'000.00 |
| ./. Teilrechnung 2 vom 05.04.2026 | – CHF 10'000.00 |
| Zu zahlender Saldo | CHF 17'000.00 |
Führen Sie alle bisherigen Rechnungen mit Datum und Betrag einzeln auf — das verhindert Unklarheiten und erleichtert die Buchführung des Kunden.
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MwSt bei Teilrechnungen — die häufigsten Fehler
Fehler 1: MwSt in der Schlussrechnung doppelt ausweisen
In der Schlussrechnung weisen Sie MwSt nur auf den Restbetrag aus — nicht nochmals auf den Gesamtbetrag. Die MwSt auf den Akonto- und Teilrechnungen wurde bereits abgerechnet.
Falsch: MwSt auf CHF 54'000 in der Schlussrechnung berechnen
Richtig: MwSt nur auf CHF 17'000 (Saldo) berechnen
Fehler 2: Verschiedene Steuersätze nicht trennen
Enthält Ihr Auftrag Leistungen mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen (z.B. 8.1 % Standardsatz und 2.6 % für Renovationen an Wohngebäuden), müssen diese auf jeder Teilrechnung separat ausgewiesen werden.
Fehler 3: Keine MWST-Nummer auf der Rechnung
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 sind Sie steuerpflichtig und müssen Ihre MWST-Nummer auf jeder Rechnung angeben — auch auf Akonto-Rechnungen.
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Garantiebehalt / Depot — was ist das?
Der Garantiebehalt ist nicht mit dem Akonto zu verwechseln: Statt dass der Kunde vorauszahlt, behält der Auftraggeber einen Teil des Werklohns ein — als Sicherheit für Mängelbeseitigung nach der Abnahme.
Typische Praxis: Der Handwerker fakturiert 100 % der Leistung, der Kunde zahlt 95 %, die restlichen 5 % werden auf einem Sperrkonto hinterlegt (Laufzeit: 2 Jahre).
SIA 118 Art. 149 ff. regelt den Garantiebehalt für Bauprojekte. Ausserhalb der SIA muss er vertraglich vereinbart werden.
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Wie Software Akonto/Teilrechnungs-Workflows automatisiert
Ohne Software erstellen Sie jede Rechnung manuell, rechnen Vorleistungen per Hand ab und riskieren MwSt-Fehler. Mit Baunex Rechnungen & Finanzen:
- Offerte mit Zahlungsplan (30/30/30/10) erstellen
- Akonto-Rechnung per Klick generieren — Betrag aus dem Zahlungsplan übernommen
- Teilrechnungen mit dem Auftrag verknüpfen — Fortschritt dokumentiert
- Schlussrechnung erstellt automatisch alle Abzüge — kein manuelles Abgleichen
- QR-Code auf jeder Rechnung automatisch generiert — SPS-konform, sofort zahlbar
Das spart 30–45 Minuten Verwaltungsaufwand pro Projekt.
Weiterführende Artikel: QR-Rechnung für Handwerker Schweiz — MwSt für Handwerker — Offerte schreiben Handwerker
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Häufige Fragen
Darf ich als Handwerker Akonto verlangen?
Ja, ohne gesetzliche Einschränkung. Der Werkvertrag nach OR erlaubt freie Vereinbarung der Fälligkeit (OR Art. 372 Abs. 2). Akonto bei Auftragserteilung ist branchenüblich und schützt vor Zahlungsausfall bei langen Projekten. Wichtig: Die Vereinbarung muss schriftlich in der Offerte oder im Vertrag festgehalten werden.
Wie weise ich MwSt bei Teilrechnungen korrekt aus?
Jede Teilrechnung muss den MwSt-Betrag und -Satz separat ausweisen. Die Schlussrechnung rechnet die Gesamtsumme ab und zieht alle bisher bezahlten Teilrechnungen inklusive MwSt ab. Nur auf den verbleibenden Restbetrag wird die MwSt in der Schlussrechnung nochmals ausgewiesen.
Was passiert mit Akonti in der Schlussrechnung?
Alle geleisteten Akonti werden in der Schlussrechnung als einzelne Abzüge aufgeführt — mit Datum und Betrag. Zum Beispiel: "./. Akonto vom 15.02.2026 CHF 15'000". Der Restbetrag ist der fällige Saldo. Diese transparente Auflistung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber Standard-Praxis.
Welchen Zahlungsplan empfiehlt sich für ein CHF 50'000 Projekt?
Das bewährte Modell im Schweizer Handwerk: 30 % bei Auftragserteilung (CHF 15'000), 30 % nach halber Ausführung (CHF 15'000), 30 % bei Fertigstellung (CHF 15'000), 10 % nach Abnahme (CHF 5'000). Das letzte 10 % gibt dem Kunden Sicherheit und schützt Sie vor endlosen Nachbesserungen ohne Zahlung.
Was ist der Unterschied zwischen Akonto und Garantiebehalt?
Akonto ist eine Vorauszahlung des Kunden an den Handwerker vor Leistungsbeginn. Garantiebehalt ist umgekehrt: Der Auftraggeber behält nach Fertigstellung einen Teil des Werklohns ein (typisch 5 %) als Sicherheit für Mängelbeseitigung. SIA 118 Art. 149 ff. regelt den Garantiebehalt im Baubereich.

