Offerte-Vorlagen für Ihr Gewerk: Offerte Vorlage Schweiz · Maler · Sanitär · Elektro
Fertige Musterofferten: 2-Zimmer-Wohnung streichen · 3-Zimmer-Wohnung streichen · Fassade streichen
Version française : Comment faire un devis d'artisan en Suisse
Die Offerte ist für viele Kundinnen und Kunden das erste Dokument, das sie von Ihrem Betrieb in der Hand halten. Sie zeigt, ob Sie zugehört haben, ob Sie sauber rechnen und ob man sich auf Sie verlassen kann. Gleichzeitig ist sie ein rechtlich wirksames Angebot: Wer eine Offerte mit Frist verschickt, ist daran gebunden. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine Offerte schreiben, welche Angaben hineingehören, wie sich Offerte, Richtofferte, Kostenvoranschlag, Pauschalpreis und Regie unterscheiden und welche Formulierungen Sie direkt übernehmen können.
Key Takeaways
- Das Obligationenrecht schreibt für Offerten keine Form und keine Pflichtangaben vor. Eine Offerte ist ein Antrag im Sinne von Art. 3 ff. OR.
- Mit Annahmefrist sind Sie bis zum Fristablauf gebunden (Art. 3 OR). Ohne Frist gilt bei schriftlichen Offerten Art. 5 OR – eine konkrete Frist ist deshalb die bessere Wahl.
- Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, regelt das MWST-Gesetz (Art. 26 MWSTG). Wer diese Angaben schon in der Offerte führt, hat später keine Lücken.
- Richtofferten sind in der Regel unverbindlich; als Toleranz nennt die UBS ca. 10 %. Beim Kostenvoranschlag gilt eine Überschreitung von mehr als 10 % als unverhältnismässig (Art. 375 OR).
- Pauschalpreise binden Sie an den Betrag (Art. 373 OR), Regie rechnet nach Aufwand ab (Art. 374 OR). Die Preisart muss in der Offerte klar stehen.
- MWST-Normalsatz 8,1 %. Nicht MWST-pflichtige Betriebe dürfen keine MWST ausweisen.
Wie schreibe ich eine Offerte? In 7 Schritten
Eine gute Offerte entsteht nicht am Schreibtisch, sondern beginnt beim ersten Gespräch mit der Kundschaft. Die folgenden sieben Schritte funktionieren für Maler, Sanitär, Elektro, Schreinerei oder Gartenbau gleichermassen.
Schritt 1: Anfrage klären und besichtigen
Klären Sie vor Ort, was genau gewünscht ist: Welche Räume, welche Flächen, welcher Standard, welcher Zeitraum? Notieren Sie Besonderheiten wie schlechten Untergrund, enge Zugänge, bewohnte Räume oder alte Leitungen. Machen Sie Fotos. Fragen Sie nach dem Budget und danach, ob noch andere Betriebe offerieren. Diese Informationen bestimmen später, ob Sie eine Pauschale riskieren können oder besser mit Regie oder Richtpreis arbeiten.
Schritt 2: Ausmass und Leistungsbeschrieb
Messen Sie die Mengen auf, die Sie offerieren: Quadratmeter Wand- und Deckenfläche, Laufmeter Leitungen, Anzahl Steckdosen oder Sanitärobjekte. Für Malerarbeiten hilft der Flächen-Rechner für Maler. Formulieren Sie daraus einen Leistungsbeschrieb: Was ist inbegriffen, in welcher Qualität, mit welchem Material? Je genauer der Beschrieb, desto weniger Diskussionen gibt es später über Mehrleistungen. Grössere Bauherren oder Architektinnen schicken oft ein fertiges Leistungsverzeichnis nach NPK – dann rechnen Sie deren Positionen und schreiben keine eigenen.
Schritt 3: Kalkulieren
Jede Position braucht einen Preis, der Ihre Kosten deckt: Lohn inklusive Sozialkosten, Gemeinkosten (Fahrzeug, Werkzeug, Büro, Versicherungen), Material mit Zuschlag und einen Gewinn. Wer seinen Stundensatz nicht sauber kennt, offeriert entweder zu billig oder verliert Aufträge an zu hohen Preisen. Orientierung geben die Regieansätze der Verbände, etwa CHF 107.35 pro Stunde für eine Malerin oder einen Maler laut SMGV-Empfehlung 2026 – mehr dazu in der Stundenlohn-Übersicht für Handwerker. Mit dem Offerten-Rechner können Sie Ihre Offerte kalkulieren: Material, Arbeit und Marge direkt im Browser.
Schritt 4: Preisart wählen
Entscheiden Sie bewusst, wie Sie abrechnen: nach Einheitspreisen und effektivem Ausmass, zu einem Pauschalpreis, nach Regie (Aufwand) oder als unverbindliche Richtofferte. Diese Wahl hat rechtliche Folgen, die im Abschnitt zu den Offertarten unten zusammengefasst sind. Faustregel: Je unsicherer der Umfang, desto weniger eignet sich ein Pauschalpreis.
Schritt 5: Offerte aufbauen
Übertragen Sie Kalkulation und Beschrieb in ein sauberes Dokument: Briefkopf mit UID und MWST-Nummer, Kundenadresse, Offertnummer, Datum, Betreff, Einleitung mit Bezug auf die Besichtigung, Positionstabelle, Zusammenfassung mit MWST, Konditionen und Annahmefeld. Wie das konkret aussieht, zeigt die Musterofferte weiter unten.
Schritt 6: Gültigkeit und Konditionen festhalten
Schreiben Sie ein konkretes Datum hin: «Diese Offerte ist gültig bis 26. Oktober 2026.» Dazu gehören Zahlungsbedingungen, Ausführungszeitraum, Umgang mit Mehraufwand, Ausschlüsse und der Weg, wie die Kundschaft annehmen kann. Formulierungen dafür finden Sie im Abschnitt «Musterklauseln zum Kopieren».
Schritt 7: Versenden und nachfassen
Senden Sie die Offerte als PDF, nicht als Word-Datei, und kündigen Sie sie wenn möglich schon bei der Besichtigung an («Sie erhalten die Offerte bis Donnerstag»). Tragen Sie sich einen Termin ein, um nach drei bis fünf Tagen nachzufragen: «Haben Sie unsere Offerte erhalten? Gibt es Fragen dazu?» Das ist kein aufdringliches Verkaufen, sondern Service – und manchmal liegt die Offerte schlicht im Spam-Ordner.
Was ist eine Offerte rechtlich?
Im Obligationenrecht heisst die Offerte «Antrag». Sie ist eine Willenserklärung, mit der Sie einen Vertrag anbieten. Nimmt die Kundschaft rechtzeitig an, kommt der Vertrag zustande – bei Bau- und Handwerksleistungen in aller Regel ein Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR. Die wichtigsten Regeln:
- Mit Frist (Art. 3 OR): Wer eine Annahmefrist setzt, bleibt bis zu deren Ablauf gebunden. Nach Ablauf ist er frei.
- Ohne Frist unter Anwesenden (Art. 4 OR): Wird im Gespräch oder am Telefon mündlich offeriert und nicht sofort angenommen, ist man nicht mehr gebunden.
- Ohne Frist unter Abwesenden (Art. 5 OR): Bei einer Offerte per Post oder E-Mail bleiben Sie gebunden, bis Sie bei ordnungsgemässer und rechtzeitiger Absendung mit der Antwort rechnen dürfen. Wie lange das ist, hängt vom Einzelfall ab – deshalb immer eine Frist setzen.
- Ohne Verbindlichkeit (Art. 7 OR): Mit einem Vorbehalt wie «freibleibend» oder «unverbindlich» geben Sie keinen verbindlichen Antrag ab, sondern laden die Kundschaft ein, ihrerseits einen Antrag zu machen (invitatio ad offerendum). Auch dann gelten die Regeln von Treu und Glauben.
- Widerruf (Art. 9 OR): Ein Widerruf wirkt nur, wenn er vor oder gleichzeitig mit der Offerte eintrifft oder zur Kenntnis genommen wird, bevor die Kundschaft die Offerte gelesen hat.
Eine Formvorschrift gibt es nicht. Verträge sind grundsätzlich formfrei gültig (Art. 11 OR). Eine Offerte kann also mündlich, per E-Mail oder als PDF gültig sein. Die schriftliche, übersichtliche Offerte ist trotzdem die Regel, weil sie im Streitfall beweist, was vereinbart war.
Offerte vs. Richtofferte vs. Kostenvoranschlag vs. Pauschal-/Globalpreis vs. Regie
Diese Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Für Sie als Unternehmer macht die Unterscheidung einen grossen Unterschied: Sie bestimmt, ob Sie Mehraufwand verrechnen dürfen und wie viel Spielraum die Kundschaft Ihnen lässt.
| Art | Verbindlichkeit | OR-Artikel | Toleranz | Wann einsetzen |
|---|---|---|---|---|
| Offerte mit Einheitspreisen | Einheitspreise verbindlich während der Frist, abgerechnet nach effektivem Ausmass | Art. 3, 5 OR | Mengen nach Ausmass, Einheitspreise fix | Standardfall bei klar messbaren Leistungen (m², lfm, Stk.) |
| Richtofferte / Richtpreisofferte | in der Regel unverbindlich (klar kennzeichnen) | Art. 7, 375 OR | ca. 10 % | früher Projektstand, Umfang noch unklar, Budgetgespräch |
| Kostenvoranschlag (ungefährer Ansatz) | Richtgrösse, Abrechnung nach Aufwand | Art. 374, 375 OR | Überschreitung über 10 % gilt als unverhältnismässig | Umbau, Reparatur, versteckte Mängel möglich |
| Pauschal- bzw. Globalpreis | fester Betrag für den beschriebenen Umfang | Art. 373 OR | keine – Mehraufwand ist Ihr Risiko | Umfang klar, Risiko gut einschätzbar |
| Regie (Aufwand) | Stunden- und Materialansätze verbindlich, Gesamtpreis nicht | Art. 374 OR | bei geschätztem Total: Art. 375 OR | Kleinaufträge, Service, Unvorhergesehenes |
Die UBS fasst es für Bauherren so zusammen: Eine Richtofferte ist «in der Regel unverbindlich, was klar gekennzeichnet werden sollte». Allgemein sei «von einer Toleranz in einer Grössenordnung von ca. 10 Prozent auszugehen». Bei Regie ist laut UBS «der offerierte Preis nicht bindend, der Ansatz pro Stunde, pro Laufmeter usw. hingegen schon». Und eine Pauschale muss «ausdrücklich und klar festgehalten werden».
Pauschal oder Global? Im Alltag werden beide Begriffe gleich verwendet. Haben Sie mit der Kundschaft die Norm SIA 118 vereinbart, gilt ein Unterschied: Der Globalpreis wird der Teuerung angepasst, der Pauschalpreis nicht. Wer das nicht will, schreibt ausdrücklich «Pauschalpreis, keine Teuerungsabrechnung».
Wenn der Kostenansatz nicht reicht: Wird ein ungefährer Kostenansatz ohne Zutun der Kundschaft unverhältnismässig überschritten, darf sie vom Vertrag zurücktreten; bei Bauten auf ihrem Grund kann sie stattdessen eine angemessene Herabsetzung des Werklohns verlangen (Art. 375 OR). Als übermässig gilt laut law.ch eine Überschreitung von mehr als 10 %. Die Konsequenz für Sie: Informieren Sie früh, sobald absehbar ist, dass Ihr Ansatz nicht hält, und lassen Sie sich Mehrleistungen bestätigen. Mehr zu den Begriffen im Lexikon: Regiearbeit, Pauschalpreis, Richtpreis und Kostenvoranschlag.
Aufbau einer Offerte: die Musterofferte
Die folgende Grafik zeigt eine fiktive Musterofferte einer Malerfirma. Die nummerierten Bereiche entsprechen den Bausteinen, die in keiner professionellen Offerte fehlen sollten.
1. Briefkopf: Firmenname mit Rechtsform, Adresse, Telefon, E-Mail sowie UID und – falls MWST-pflichtig – MWST-Nummer (Format CHE-123.456.789 MWST). Rechts die Adresse der Kundschaft, bei Bedarf die abweichende Objektadresse.
2. Offertnummer, Datum, Betreff: Eine eindeutige Nummer (z. B. OF-2026-042) macht spätere Bezüge in Auftragsbestätigung und Rechnung einfach. Im Betreff steht das Projekt, nicht «Offerte».
3. Gültigkeit: Ein konkretes Datum statt «30 Tage ab heute». So weiss jede Seite, bis wann die Offerte bindet.
4. Positionen: Pos.-Nr., Beschreibung, Menge, Einheit, Einheitspreis, Total. Jede Leistung und jedes relevante Material eigenständig – das schafft Vertrauen und macht Mehrleistungen später belegbar.
5. Rabatt und Skonto: Nur wenn Sie sie wirklich gewähren wollen, und dann klar: Rabatt als Betrag vor MWST, Skonto mit Frist.
6. Zwischensumme, MWST, Total: Betrag exkl. MWST, MWST mit Satz (8,1 %) und Betrag, Total inkl. MWST.
7. Konditionen: Zahlungsbedingungen, Ausführungstermin, Ausschlüsse, Umgang mit Mehraufwand, Verweis auf AGB oder SIA 118.
8. Annahme und Unterschrift: Name der verantwortlichen Person, Kontakt für Rückfragen und ein Feld für die Annahme durch die Kundschaft.
Bestandteile einer Offerte: Pflicht, empfohlen, optional
Weil das OR für Offerten nichts vorschreibt, gibt es streng genommen keine «Pflichtangaben einer Offerte». Pflicht sind dagegen die Angaben auf der späteren Rechnung, wenn Sie MWST-pflichtig sind (Art. 26 Abs. 2 MWSTG). Die Tabelle ordnet deshalb so ein: «Pflicht (MWST-rechtlich)» heisst, dass die Angabe auf der Rechnung stehen muss und sinnvollerweise schon in der Offerte steht.
| Bestandteil | Einstufung | Hinweis |
|---|---|---|
| Name und Ort des Unternehmens, MWST-Nummer | Pflicht (MWST-rechtlich) | Art. 26 Abs. 2 lit. a MWSTG |
| Name und Ort der Kundschaft | Pflicht (MWST-rechtlich) | Art. 26 Abs. 2 lit. b MWSTG |
| Datum bzw. Zeitraum der Leistung | Pflicht (MWST-rechtlich) | in der Offerte: Offertdatum und geplanter Ausführungszeitraum |
| Art, Gegenstand und Umfang der Leistung | Pflicht (MWST-rechtlich) | Positionen mit Menge und Einheit |
| Entgelt | Pflicht (MWST-rechtlich) | Preise pro Position und Total |
| Steuersatz und Steuerbetrag | Pflicht (MWST-rechtlich) | 8,1 % Normalsatz; nur wenn MWST-pflichtig |
| Gültigkeit mit Datum | dringend empfohlen | bestimmt, wie lange Sie gebunden sind (Art. 3 OR) |
| Offertnummer | dringend empfohlen | Bezug für Auftragsbestätigung und Rechnung |
| Preisart (Einheitspreis, Pauschal, Regie, Richtpreis) | dringend empfohlen | entscheidet über Mehraufwand (Art. 373–375 OR) |
| Ausschlüsse und Annahmen | dringend empfohlen | z. B. Gerüst, Entsorgung, Vorarbeiten |
| Zahlungsbedingungen | dringend empfohlen | Frist, Teilzahlungen, Skonto |
| Annahmeweg | dringend empfohlen | Unterschrift oder E-Mail |
| UID-Nummer | dringend empfohlen | bei MWST-Pflichtigen identisch mit der MWST-Nummer |
| Einleitung mit Bezug auf die Besichtigung | optional | wirkt persönlich, nicht wie Copy-Paste |
| Varianten und Optionen | optional | Option A/B, Zusatzpositionen |
| Rabatt, Skonto | optional | nur mit klarer Bedingung |
| Referenzen, Fotos, Produktblätter | optional | hilfreich bei grösseren Aufträgen |
| AGB oder Verweis auf SIA 118 | optional | gilt nur, wenn vereinbart |
Rechenbeispiel 1: Maler-Offerte (drei Zimmer, bewohnt)
Rechenbeispiel mit Annahmen: Innenanstrich von drei Zimmern (zusammen rund 32 m² Bodenfläche) in einer bewohnten Wohnung: 85 m² Wandfläche, 32 m² Deckenfläche, vier Türen mit Rahmen, zweimal Dispersion weiss. Die m²-Preise liegen im Rahmen der Portalwerte von CHF 15–28 pro m² inklusive Material (daibau, handman, ofri). Die Türpreise stützen sich auf ofri (CHF 130–170 pro Tür mit Rahmen), die Abdeckpauschale ist eine Annahme (ofri nennt CHF 350–500 für eine ganze 100-m²-Wohnung; in bewohnten Räumen mit Möbeln ist der Aufwand pro m² höher).
| Pos | Beschreibung | Menge | Einheit | Einheitspreis | Total |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Abdecken von Böden, Möbeln und Fenstern | 1 | pauschal | CHF 400.00 | CHF 400.00 |
| 2 | Wände 2× Dispersion weiss, inkl. Material | 85 | m² | CHF 20.00 | CHF 1'700.00 |
| 3 | Decken 2× Dispersion weiss, inkl. Material | 32 | m² | CHF 20.00 | CHF 640.00 |
| 4 | Türen mit Rahmen lackieren | 4 | Stk | CHF 150.00 | CHF 600.00 |
| Zwischensumme exkl. MWST | CHF 3'340.00 | ||||
| MWST 8,1 % | CHF 270.54 | ||||
| Total inkl. MWST | CHF 3'610.54 |
Kalkulationslogik: Der m²-Preis enthält Arbeit und Farbe. Weil Wand und Decke in den Portalquellen nicht getrennt ausgewiesen werden, ist beides hier gleich gerechnet; wer für Decken mehr Zeit braucht, passt den Preis an die eigene Kalkulation an. Weitere Richtwerte finden Sie im Artikel Malerarbeiten Kosten Schweiz, den Farbbedarf im Farbverbrauch-Rechner.
Rechenbeispiel 2: Sanitär-Offerte (Badezimmer, nur Sanitärteil)
Rechenbeispiel mit Annahmen: Sanitärteil einer Badrenovation mit rund 7 m². Die Einheitspreise sind Annahmen zur Veranschaulichung des Aufbaus, keine Marktpreise. Plattenleger, Elektro und Maler werden separat offeriert. Den Gesamtrahmen zeigt der Artikel Badezimmer renovieren Kosten Schweiz.
| Pos | Beschreibung | Menge | Einheit | Einheitspreis | Total |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Demontage bestehende Sanitärobjekte | 1 | pauschal | CHF 1'200.00 | CHF 1'200.00 |
| 2 | WC wandhängend inkl. Spülkasten montieren | 1 | Stk | CHF 1'850.00 | CHF 1'850.00 |
| 3 | Waschtisch mit Unterschrank montieren | 1 | Stk | CHF 1'400.00 | CHF 1'400.00 |
| 4 | Dusche bodeneben inkl. Ablauf | 1 | Stk | CHF 2'800.00 | CHF 2'800.00 |
| 5 | Warm-/Kaltwasserleitungen anpassen | 6 | lfm | CHF 180.00 | CHF 1'080.00 |
| 6 | Abwasserleitungen anpassen | 4 | lfm | CHF 150.00 | CHF 600.00 |
| 7 | Anschluss und Inbetriebnahme | 1 | pauschal | CHF 650.00 | CHF 650.00 |
| Zwischensumme exkl. MWST | CHF 9'580.00 | ||||
| MWST 8,1 % | CHF 775.98 | ||||
| Total inkl. MWST | CHF 10'355.98 |
Wichtig: Schreiben Sie ausdrücklich in die Offerte, welche Arbeiten nicht enthalten sind (Plattenarbeiten, Elektroanpassungen, Malerarbeiten, Gipser). Sonst geht die Kundschaft davon aus, dass «das Bad» komplett im Preis steckt.
Rechenbeispiel 3: Elektro-Offerte (Küche, neue Anschlüsse)
Rechenbeispiel mit Annahmen: Neue Steckdosen und Anschlüsse bei einem Küchenumbau. Die Stundenansätze sind die Empfehlung von EIT.nordwest für 2026 (Region Nordwestschweiz, netto exkl. MWST); Stundenzahl und Materialbetrag sind Annahmen.
| Pos | Beschreibung | Menge | Einheit | Einheitspreis | Total |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Elektroinstallateur/in EFZ | 16 | h | CHF 151.00 | CHF 2'416.00 |
| 2 | Montage-Elektriker/in | 16 | h | CHF 138.00 | CHF 2'208.00 |
| 3 | Kleinmaterialzuschlag | 32 | h | CHF 7.00 | CHF 224.00 |
| 4 | Material gemäss Materialliste (Annahme) | 1 | pauschal | CHF 1'350.00 | CHF 1'350.00 |
| 5 | Servicefahrzeug pro Einsatz | 4 | Einsatz | CHF 44.00 | CHF 176.00 |
| 6 | Installationsanzeige | 1 | Stk | CHF 95.00 | CHF 95.00 |
| 7 | Sicherheitsnachweis (SiNa) erstellen | 1 | Stk | CHF 95.00 | CHF 95.00 |
| Zwischensumme exkl. MWST | CHF 6'564.00 | ||||
| MWST 8,1 % | CHF 531.68 | ||||
| Total inkl. MWST | CHF 7'095.68 |
Hinweis: EIT.nordwest nennt Installationsanzeige und SiNa jeweils «ab CHF 95». Wer so offeriert, rechnet faktisch nach Aufwand – das gehört dann als Regie- oder Richtpreis-Hinweis in die Konditionen. Mehr zur Kalkulation im Artikel Stundenlohn Elektriker kalkulieren.
Rechenbeispiel 4: Regie-Offerte mit Kostenschätzung
Rechenbeispiel mit Annahmen: Ausbesserungsarbeiten nach einem kleinen Wasserschaden. Der Umfang zeigt sich erst beim Öffnen – ein typischer Fall für Regie. Die Ansätze entsprechen der SMGV-Empfehlung 2026 (Maler CHF 107.35/h, Malermeister CHF 143.15/h, Material nach Aufwand: Einkaufspreis plus 40 %). Stunden und Einkaufspreis sind Annahmen.
| Pos | Beschreibung | Menge | Einheit | Ansatz | Geschätzt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Maler/in, inkl. Werkzeug | 12 | h | CHF 107.35 | CHF 1'288.20 |
| 2 | Malermeister/in, inkl. Werkzeug | 2 | h | CHF 143.15 | CHF 286.30 |
| 3 | Material nach Aufwand (Einkauf CHF 180 + 40 %) | 1 | pauschal | CHF 252.00 | CHF 252.00 |
| Geschätztes Total exkl. MWST | CHF 1'826.50 | ||||
| MWST 8,1 % | CHF 147.95 | ||||
| Geschätztes Total inkl. MWST | CHF 1'974.45 |
So formulieren Sie es: «Abrechnung nach effektivem Aufwand gemäss Regierapport zu den oben genannten Ansätzen. Die Gesamtsumme ist eine Schätzung.» Verbindlich sind damit die Ansätze, nicht das Total. Rechtlich ist die Schätzung ein ungefährer Kostenansatz: Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, informieren Sie die Kundschaft sofort (Art. 375 OR). Die Stunden erfassen Sie am besten täglich im Regierapport.
Rechenbeispiel 5: Offerte mit Option A und Option B
Rechenbeispiel mit Annahmen: Dieselben Räume wie im Rechenbeispiel 1. Option B ergänzt das Entfernen alter Tapeten auf 30 m² (ofri: ca. CHF 25/m² inkl. Entsorgung) und das Lackieren von drei Radiatoren (ofri: CHF 90–120 pro Stück, hier CHF 100).
| Option A: Standard | Option B: mit Vorarbeiten | |
|---|---|---|
| Positionen 1–4 aus Beispiel 1 | CHF 3'340.00 | CHF 3'340.00 |
| Tapeten entfernen inkl. Entsorgung, 30 m² à CHF 25.00 | – | CHF 750.00 |
| Radiatoren lackieren, 3 Stk à CHF 100.00 | – | CHF 300.00 |
| Zwischensumme exkl. MWST | CHF 3'340.00 | CHF 4'390.00 |
| MWST 8,1 % | CHF 270.54 | CHF 355.59 |
| Total inkl. MWST | CHF 3'610.54 | CHF 4'745.59 |
Mit Varianten entscheidet die Kundschaft zwischen Ihren Angeboten statt zwischen Ihnen und der Konkurrenz. Wichtig ist, dass jede Option für sich vollständig ist und klar steht: «Bitte kreuzen Sie die gewünschte Option an.»
Musterklauseln zum Kopieren
Die folgenden Bausteine können Sie an Ihr Gewerk anpassen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, decken aber die häufigsten Streitpunkte ab.
1. Gültigkeit
«Diese Offerte ist gültig bis [Datum]. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an die Offerte gebunden.»
2. Freibleibend (für Richtofferten)
«Diese Richtofferte ist freibleibend und dient als Budgetgrundlage. Eine verbindliche Offerte erstellen wir nach der Detailaufnahme vor Ort.»
3. Preisgleitklausel Material
«Die Materialpreise basieren auf dem Stand vom [Datum]. Ändern sich die Einkaufspreise bis zur Ausführung um mehr als [x] %, passen wir die betroffenen Positionen im gleichen Umfang an und weisen die Änderung nach.»
4. Regie bei Mehraufwand
«Leistungen, die nicht in dieser Offerte beschrieben sind oder durch nicht erkennbare Mängel am Untergrund entstehen, führen wir nach Rücksprache in Regie aus: Maler/in CHF [Ansatz]/h, Material nach Aufwand. Wir informieren Sie vor der Ausführung.»
5. Zahlungsplan 30/40/30
«30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Abschluss der [Etappe], 30 % nach Abnahme. Zahlbar jeweils innert 30 Tagen netto.» Wie Sie die Teilzahlungen korrekt verrechnen, zeigt der Artikel Akonto, Teilrechnung und Schlussrechnung.
6. Ausschlüsse
«Nicht in dieser Offerte enthalten: Gerüst, Möbeltransport, Reparaturen am Untergrund, Entsorgung von Altmaterial, Arbeiten anderer Gewerke.»
7. Ausführung und Zugang
«Ausführung voraussichtlich in KW [xx]. Voraussetzung sind freier Zugang, Strom und Wasser vor Ort sowie geräumte Arbeitsflächen.»
8. AGB und SIA 118
«Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Beilage). Soweit diese nichts regeln, gilt die Norm SIA 118.» Wichtig: SIA 118 gilt nur, wenn sie vereinbart ist – ein Verweis in der angenommenen Offerte ist dafür der einfachste Weg.
9. Annahme per Unterschrift oder E-Mail
«Sie können diese Offerte annehmen, indem Sie sie unterschrieben zurücksenden oder uns per E-Mail an [Adresse] bestätigen.» Wenn Sie ausschliesslich «schriftliche» Annahme verlangen, kann eine blosse E-Mail zu Diskussionen führen – nennen Sie die E-Mail deshalb ausdrücklich.
10. Preisart
«Pauschalpreis für die oben beschriebenen Leistungen, keine Teuerungsabrechnung.» oder «Abrechnung nach Einheitspreisen und effektivem Ausmass.»
Gültigkeitsdauer nach Projekttyp
Das Gesetz nennt keine Standardfrist. Die folgenden Werte sind Empfehlungen aus der Praxis, keine Statistik. Entscheidend ist, wie schnell sich Ihre Kosten ändern können und wie lange die Kundschaft realistischerweise für den Entscheid braucht.
| Projekttyp | Empfohlene Gültigkeit | Warum |
|---|---|---|
| Reparatur, Kleinauftrag, Service | 14–30 Tage | kurzer Entscheid, Planung im laufenden Monat |
| Wohnung streichen, Badrenovation, Küchenanschlüsse | 30 Tage | übliche Entscheidungszeit für Privatkunden |
| Umbau mit Planungsphase | 60–90 Tage, mit Preisgleitklausel Material | Baubewilligung, Finanzierung, mehrere Gewerke |
| Ausschreibung durch Architekt oder Bauherrschaft | gemäss Vorgabe der Ausschreibung | Fristen sind im Ausschreibungsdokument festgelegt |
| Material mit stark schwankenden Preisen | kurze Frist oder Tagespreis-Vorbehalt | schützt vor Einkaufspreisänderungen |
Lieber eine kürzere Frist und bei Bedarf verlängern als lange gebunden sein. Eine Verlängerung ist mit einer kurzen E-Mail erledigt: «Wir verlängern die Gültigkeit unserer Offerte Nr. OF-2026-042 bis [Datum].»
Offerte ändern, zurückziehen, Kalkulationsfehler
Offerte ändern: Ist die Offerte noch nicht angenommen, können Sie jederzeit eine neue, geänderte Offerte schicken. Bis zum Fristablauf bleibt aber auch die erste verbindlich, solange Sie sie nicht wirksam widerrufen haben. Schreiben Sie deshalb in die neue Version: «Diese Offerte ersetzt unsere Offerte Nr. … vom …» und holen Sie das Einverständnis der Kundschaft ein.
Offerte zurückziehen: Nach Art. 9 OR gilt eine Offerte als nicht erfolgt, wenn der Widerruf vor oder gleichzeitig mit ihr eintrifft oder zur Kenntnis genommen wird, bevor die Kundschaft die Offerte gelesen hat. Bei E-Mail-Offerten ist dieses Zeitfenster sehr kurz. Danach sind Sie bis zum Fristablauf gebunden (Art. 3 OR) bzw. so lange, wie Art. 5 OR es vorsieht. Praktisch heisst das: Wenn Sie einen Fehler bemerken, rufen Sie sofort an und suchen eine einvernehmliche Lösung.
Rechnungsfehler: Blosse Rechnungsfehler – etwa 85 × CHF 20.00 = CHF 1'600.00 statt CHF 1'700.00 – hindern die Verbindlichkeit des Vertrags nicht, sind aber zu berichtigen (Art. 24 Abs. 3 OR). Das gilt in beide Richtungen.
Kalkulationsirrtum: Anders beim internen Kalkulationsfehler, etwa einer vergessenen Position, einer falsch geschätzten Menge oder einem zu tiefen Stundenansatz. Dieses Risiko tragen grundsätzlich Sie. Auf einen wesentlichen Irrtum (Art. 24 Abs. 1 OR) können Sie sich nur in engen Ausnahmefällen berufen, und die Anfechtung muss innert Jahresfrist erklärt werden (Art. 31 OR). Die beste Absicherung ist eine zweite Kontrolle vor dem Versand und klare Ausschlüsse in der Offerte. Im Zweifel lohnt sich eine juristische Beratung.
Von der Offerte zur Auftragsbestätigung und QR-Rechnung
Nimmt die Kundschaft an, ist der Vertrag zustande gekommen. Trotzdem lohnt sich eine Auftragsbestätigung: Sie wiederholt die Offertnummer, den vereinbarten Umfang, Termine und allfällige Änderungen aus dem Gespräch. Damit ist klar, welche Version gilt.
Während der Ausführung halten Sie Mehrleistungen fest und lassen sie bestätigen – idealerweise schriftlich, bevor Sie sie ausführen. Bei grösseren Aufträgen verrechnen Sie nach dem vereinbarten Zahlungsplan Akonto- oder Teilrechnungen; wie das geht, erklärt der Artikel Akonto, Teilrechnung und Schlussrechnung im Handwerk.
Die Schlussrechnung übernimmt die Positionen der Offerte, ergänzt um Ausmass, Mehr- und Minderleistungen und die MWST-Angaben nach Art. 26 MWSTG. Mit dem kostenlosen QR-Rechnung-Generator erstellen Sie dazu den Einzahlungsschein. Was bei Rechnungen sonst schiefgehen kann, zeigt der Artikel Fehler bei der Rechnungsstellung. Und denken Sie an die Aufbewahrung: Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR); die angenommene Offerte gehört als Grundlage zur Rechnung dazu.
Häufige Fehler bei Offerten
MWST unklar: Steht kein MWST-Hinweis in der Offerte, weiss die Kundschaft nicht, ob der Preis brutto oder netto ist. Weisen Sie immer aus: Betrag exkl. MWST, MWST 8,1 %, Total inkl. MWST. Für Bau- und Handwerksleistungen gilt der Normalsatz von 8,1 %; der reduzierte Satz von 2,6 % und der Sondersatz von 3,8 % für Beherbergung betreffen andere Leistungen. Details im MWST-Guide für Handwerker.
Zu pauschale Positionen: «Malerarbeiten pauschal CHF 5'000» sagt nicht, was enthalten ist. Im Streitfall können Sie kaum belegen, dass eine Leistung nicht dazugehört.
Keine Gültigkeit: Ohne Frist gilt Art. 5 OR, und wie lange die Bindung dauert, ist Auslegungssache. Ein Datum schafft Klarheit.
Preisart nicht genannt: Wenn nicht klar ist, ob pauschal, nach Ausmass oder nach Regie abgerechnet wird, entsteht der Streit spätestens bei der Rechnung.
Ausschlüsse vergessen: Gerüst, Entsorgung, Vorarbeiten oder Arbeiten anderer Gewerke gehören ausdrücklich ausgeschlossen, wenn sie nicht offeriert sind.
Kein Bezug zum Projekt: Eine Offerte ohne Hinweis auf die Besichtigung, das Datum und die Besonderheiten des Objekts wirkt wie ein Standardschreiben.
Offerten digital erstellen
Wer regelmässig offeriert, spart mit einer Software vor allem bei wiederkehrenden Positionen Zeit: Ein Artikelstamm mit Beschreibung, Einheit und Preis wird einmal gepflegt und in jeder Offerte wiederverwendet. Vorlagen pro Gewerk sorgen dafür, dass Sie nie mit einer leeren Seite beginnen. Aus der angenommenen Offerte entstehen mit wenigen Klicks Auftragsbestätigung, Rapporte und Rechnung, ohne dass Sie Positionen abtippen. Und Sie sehen, welche Offerten offen sind und wann Sie nachfassen sollten.
Zum Einstieg finden Sie auf baunex.ch fertige Offerte-Vorlagen für die Schweiz nach Gewerk sowie weitere Muster im Bereich Vorlagen. Wenn Sie den ganzen Ablauf von der Offerte bis zur Rechnung digital abbilden möchten, können Sie Baunex kostenlos testen.
Checkliste vor dem Versand
- ☑ Firmenname, Adresse, UID und gegebenenfalls MWST-Nummer vorhanden?
- ☑ Name und Adresse der Kundschaft sowie Objektadresse korrekt?
- ☑ Offertnummer, Datum und Betreff eingetragen?
- ☑ Alle Positionen mit Menge, Einheit und Einheitspreis?
- ☑ Preisart klar (Einheitspreis, Pauschal, Regie, Richtpreis)?
- ☑ Ausschlüsse und Annahmen genannt?
- ☑ MWST mit Satz und Betrag ausgewiesen (nur wenn MWST-pflichtig)?
- ☑ Gültigkeit mit konkretem Datum?
- ☑ Zahlungsbedingungen und Ausführungszeitraum?
- ☑ Annahmeweg (Unterschrift oder E-Mail) beschrieben?
- ☑ Rechnung nachgeprüft, Rechtschreibung kontrolliert, als PDF exportiert?
- ☑ Termin fürs Nachfassen nach 3–5 Tagen eingetragen?
Fazit
Eine gute Offerte ist präzise, verständlich und rechtlich sauber. Das OR lässt Ihnen bei der Form freie Hand, bindet Sie aber an das, was Sie offerieren. Wer Gültigkeit, Preisart, Ausschlüsse und Umgang mit Mehraufwand klar regelt, vermeidet die meisten Streitigkeiten schon vor Auftragsbeginn. Die Angaben, die das MWST-Gesetz für die Rechnung verlangt, gehören am besten schon in die Offerte – dann ist der Weg zur Rechnung kurz.
Quellen (Stand: September 2026): Obligationenrecht Art. 3, 4, 5, 7, 9, 11, 24, 31, 373–375 und 958f (Fedlex), MWSTG Art. 10, 26 und 27 (Fedlex), ESTV: MWST-Steuersätze, UBS: Sind Offerten von Handwerkern verbindlich?, law.ch: Kostenüberschreitung nach OR 375, WEKA: Invitatio ad offerendum, SMGV Regieansätze Maler 2026, EIT.nordwest Stundenansätze 2026, Maler-Richtwerte: daibau, handman, ofri. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.



