- Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit: 2210 Std. Wochenarbeitszeit: 42.5 Std. Wochenarbeitszeit: 40–45 h 2210 Jahresstunden bzw. 42,5 h/Woche bei Vollzeit; bei flexibler betrieblicher Arbeitszeit 40–45 Wochenstunden mit gleichmässiger Lohnzahlung, Ausgleich innert Kalenderjahr bzw. sechs Monaten. Übertrag ins Folgejahr: höchstens 100 Mehr- und 85 Minderstunden; darüber hinausgehende Mehrstunden gelten als Überstunden.
- Ferien
- im GAV nicht geregelt – es gilt das OR-Minimum (4 Wochen, 5 Wochen bis 20): 4 Wochen
- Zuschläge
- Überstunden: Ausgleich durch Freizeit gleicher Dauer innert 12 Monaten; sonst Auszahlung am Jahresende zum Normallohn – **ohne Zuschlag** Nachtarbeit: im GAV nicht geregelt – es gelten die Zuschläge nach ArG Samstag: im GAV nicht geregelt Sonntag: im GAV nicht geregelt – es gilt der gesetzliche Zuschlag nach ArG
- Spesen
- Der GAV regelt weder Verpflegungsentschädigung noch Kilometergeld – massgebend sind Vertrag bzw. Art. 327a OR.
- Krankentaggeld / Vorsorge
- Krankentaggeld ist **nicht obligatorisch**, sondern nur empfohlen (30 Tage Karenz, mindestens 720 Tage innert 900, 80 % des Lohns). Ohne KTG gilt die vertragliche Lohnfortzahlung nach Dienstjahren: 1 Monat im ersten, 2 ab dem zweiten, 3 ab dem dritten, 4 ab dem zehnten, 5 ab dem 15. und 6 Monate ab dem 20. Dienstjahr (Voraussetzung: Arbeitsverhältnis über drei Monate). 13. Monatslohn obligatorisch.
- Kündigung
- Kündigungsfristen: Im GAV nicht geregelt – es gelten die Fristen nach Art. 335c OR.
- Mindestlöhne
- Lohnuntergrenzen nach Art. 16, brutto ohne 13. Monatslohn, für ein volles Pensum; unverändert seit der Allgemeinverbindlicherklärung. Bei Leistungslohn dürfen die Untergrenzen im Jahresmittel nicht unterschritten werden. Gelernt, eine Fachrichtung (1.–3. Jahr → ab 4 Jahren): 4’150 → 4’500/Mt. Gelernt, beide Fachrichtungen (1.–3. Jahr → ab 4 Jahren): 4’350 → 4’800/Mt. Angelerntes Montagepersonal ab 4 Jahren: 4’000/Mt. (21.75/h) Ungelerntes Montagepersonal: 3’750/Mt. (20.40/h) Chefbodenleger / Bodenbelagsberater mit Fachausweis: 5’400/Mt. (29.35/h) Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten