Wie ein GAV allgemeinverbindlich wird

  1. Die Vertragsparteien (Arbeitgeberverband + Gewerkschaften) beantragen die AVE gemeinsam.
  2. Das SECO prüft die Voraussetzungen des AVEG – u. a. Mehrheitsquoren der Branche und keine Verletzung des Gesamtinteresses; das Gesuch wird im Bundesblatt publiziert mit Einsprachemöglichkeit.
  3. Der Bundesrat erlässt den Beschluss (bei GAV, die über einen Kanton hinausreichen; sonst die Kantonsregierung). Publiziert wird im Bundesblatt (BBl-Referenz), die aktuelle Übersicht führt die SECO-Liste.
  4. Die AVE ist befristet und muss verlängert werden – Änderungen (z. B. neue Lohntabellen) brauchen jeweils einen eigenen Beschluss.

Was die AVE konkret auslöst

  • Zwingende Mindestbedingungen für alle Betriebe im Geltungsbereich: Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Zuschläge, 13. Monatslohn, KTG-Pflicht.
  • Vollzugskostenbeiträge für Arbeitgeber und Mitarbeitende (von CHF 10–25/Monat bis 0,6–1,0 % der Lohnsumme je nach GAV) – auch für Nichtmitglieder.
  • Kontrollen durch die paritätischen Kommissionen (Lohnbuch- und Baustellenkontrollen) mit Konventionalstrafen und Kontrollkostenüberwälzung.
  • Kautionspflichten in mehreren Branchen (z. B. Metall, Gebäudehülle, Maler/Gipser, Gebäudetechnik: bis CHF 10’000 bzw. 20’000) – vor allem für auswärtige und Entsendebetriebe relevant.
  • Arbeitsortprinzip bei Entsendung: AVE-GAV gelten auch für ausländische Betriebe mit Einsätzen in der Schweiz (EntsG) und über Kantonsgrenzen hinweg (Details).

AVE-Status der grossen Bau-GAV (Stand Okt. 2026)

GAVAVE in Kraftgültig bis
LMV Bauhauptgewerbe1.4.2026 (BBl 2026 564)31.12.2031
Gebäudetechnikverlängert 1.6.202531.12.2029
Elektro1.1.2026 (neuer GAV, ohne Lücke)31.12.2029
Maler/Gipser1.4.2026 (neue Edition)31.3.2029
Schreinerverlängert 1.1.2026, Löhne ab 1.3.202631.12.2027
Holzbauverlängert 1.1.2026, neuer Geltungsbereich 1.5.202631.12.2027
Metallbau (LGAV)verlängert 1.3.202430.6.2028
Gebäudehülle1.1.2024, Löhne 2026 ab 1.3.202631.12.2027
CCT-SORwieder in Kraft 1.2.202531.12.2028


AVE-Lücken und Stichtage: die unterschätzten Details

  • Lücken kommen vor: Der LMV 2026–2031 galt vom 1.1. bis 31.3.2026 nur für Verbandsmitglieder – die AVE folgte erst per 1.4.2026. In der Lücke gilt der GAV nur vertraglich (Mitglieder, Anschlussverträge); Nichtmitglieder sind frei, riskieren aber die Rückwirkungspraxis vieler Kommissionen bei Löhnen.
  • Lohnrunden wirken oft später: Sozialpartner vereinbaren Erhöhungen meist per 1.1., der AVE-Beschluss folgt per 1.3. – für Nichtmitglieder verbindlich erst ab AVE (Beispiele 2026: Schreiner, Gebäudehülle).
  • Nicht jeder Artikel ist AVE: Einzelne Bestimmungen bleiben ausgenommen (z. B. LMV-Reisezeit Art. 49, Maler-Reisezeitsockel Art. 8.8, Schreiner-Pensionskassenanschluss). Auf unseren GAV-Seiten ist das jeweils vermerkt.
  • Beschlüsse nachlesen: Jeder BRB ist als PDF auf der SECO-Seite verlinkt – bei Kontrollen zählt der Wortlaut des AVE-Texts, nicht die Verbandsbroschüre.

Praxis

  1. AVE-Laufzeiten überwachen (alle Daten auf den GAV-Seiten dieses Registers) – bei Verlängerungen ändern sich oft Löhne oder Geltungsbereiche mit.
  2. Lohnrunden erst ab AVE-Datum zwingend umsetzen – freiwillig früher ist erlaubt und meist anrechenbar.
  3. Vollzugsbeiträge budgetieren und in der Lohnbuchhaltung als eigene Position führen.
  4. Kautionspflicht klären, bevor Aufträge in kautionspflichtigen Branchen/Kantonen angenommen werden.