Gesamtarbeitsvertrag · L-GAV Platten

Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Plattenlegergewerbe

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Plattenlegergewerbe ist entgegen einer verbreiteten Annahme kein regionaler, sondern ein nationaler Vertrag – er gilt in der Deutschschweiz (ohne BS/BL) und ist von der Romandie, dem Tessin und dem Wallis ausgenommen, wo eigene Verträge bestehen. Wichtig für die Planung: **Die Allgemeinverbindlichkeit läuft am 31.12.2026 aus.** Ein neuer L-GAV per 1.1.2027 ist unterzeichnet, das AVE-Gesuch beim Bundesrat hängig.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026Nächste Prüfung: Januar 2027

Steckbrief

Vertragsparteien
Schweizerischer Plattenverband (SPV) · Unia · Syna
Allgemeinverbindlich
ja
Veröffentlicht 01.01.2026 · gültig bis 31.12.2026
Kantone
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich
Branchen
plattenleger
Vollzug / Kontrolle
Zentrale Paritätische Berufskommission ZPBK Platten
gültig bis
31.12.2026

Arbeitszeit

Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit: 2140 Std. Wochenarbeitszeit: 41 Std. Wochenarbeitszeit: 36–47 h Normalarbeitszeit 41 h/Woche, Bandbreite 36–47 h; Jahresbruttosollarbeitszeit 2026: 2140,2 h bei 261 Arbeitstagen (Ø 178,35 Monatsstunden). 5-Tage-Woche Mo–Fr, Tagesarbeitszeit in der Regel 06–20 Uhr, Samstagsarbeit bleibt Ausnahme. Übertrag: max. 100 Mehr- bzw. 80 Minderstunden; darüber hinaus bis Ende Juni des Folgejahres kompensieren, sonst auszahlen.
Pausen
Znüni- und Mittagszeit gelten nicht als Arbeitszeit.
Weg- und Reisezeit
Reisezeit ist nicht zuschlagsberechtigt. Kilometerentschädigung ab Firmensitz bzw. Firmenmagazin; sie entfällt, wenn der Weg vom Wohnort zum Einsatzort kürzer ist als jener zum Firmensitz.
Ferien
bis und ab dem vollendeten 20. Altersjahr (25 Arbeitstage): 5 Wochen ab dem vollendeten 50. Altersjahr (27 Arbeitstage): 5.4 Wochen
Feiertage
9 Feiertage (1. August plus höchstens 8 kantonale bzw. ortsübliche); massgebend ist der Firmensitz, die Tage sind zu Jahresbeginn festzulegen.
Zuschläge
Überstunden: Überzeit über 47 h/Woche: 25 %; nicht kompensierte Mehrstunden aus dem Vorjahr bei Auszahlung: 25 %. Grundsätzlich wird mit Freizeit kompensiert Nachtarbeit: 100 % an einzelnen Wochentagen (20–6 Uhr) · 50 % bei zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Nächten Samstag: 50 % (Samstag 15.00–20.00 Uhr, nur wenn die 47 Wochenstunden erreicht sind; keine Kumulation mit dem 25-%-Zuschlag) Sonntag: 100 % Feiertag: 100 %
Spesen
Mittagsentschädigung: CHF 250/Monat pauschal oder CHF 18 pro Mahlzeit (Wahl gilt mindestens ein Kalenderjahr) Kilometerentschädigung: CHF 0.70/km ab Firmensitz Bei der Monatspauschale Abzug von CHF 11.50 je Absenztag (ausser Ferien und Feiertage). Bei nicht zumutbarer täglicher Heimkehr werden die gesamten Auslagen gegen Beleg sowie wöchentlich eine Hin- und Rückfahrt vergütet.
Krankentaggeld / Vorsorge
Krankentaggeld: mindestens 80 % des Suva-massgebenden Lohns, 730 Tage Genussberechtigung, Wartefrist höchstens 30 Tage; der Arbeitgeber schuldet ab dem zweiten Tag mindestens 80 %, Arztzeugnis unaufgefordert ab dem zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Prämien je zur Hälfte. 13. Monatslohn: 8,3 % des Jahresbruttolohns.
Kündigung
Probezeit: Erste zwei Monate; Kündigung täglich mit fünf Arbeitstagen. Kündigungsfristen: 1 Monat im ersten Dienstjahr, ab dem zweiten 2 Monate, ab dem zehnten 3 Monate, je schriftlich auf Monatsende. Lehrjahre zählen bei Weiterbeschäftigung als Dienstjahre; ab dem zweiten Dienstjahr Kündigungsschutz während des Bezugs von UVG-/KVG-Taggeldern.
Mindestlöhne
Unverändert seit dem Bundesratsbeschluss vom 20.3.2023 – die Beschlüsse 2024 und 2025 hoben nur die Effektivlöhne an (+CHF 70 bzw. +60 pro Monat). Für 2026 wurden die Lohnverhandlungen wegen der laufenden L-GAV-Verhandlungen ausgesetzt; Wiederaufnahme im Herbst 2026. Die Lehrabgängerlöhne D1–D3 gelten nur in Betrieben, die aktuell oder in den letzten zwei Jahren ausgebildet haben. A – Plattenleger mit EFZ oder selbständiger Ausführung: 5’270/Mt. B – übrige Plattenleger, Endreinigung: 4’770/Mt. C1/C2 – EBA bzw. Hilfsarbeit ab 18: 4’295/Mt. D1–D3 – Lehrabgänger 1./2./3. Jahr: 4’480 / 4’585 / 4’954 Vollständige Lohntabelle: siehe Quellen unten

Änderungen

  • Keine Lohnerhöhung 2026: Die Lohnverhandlungen wurden wegen der laufenden L-GAV-Verhandlungen ausgesetzt; Wiederaufnahme im Herbst 2026 auf Basis der Teuerung ab September 2024. Mindestlöhne, Lernendenlöhne und Mittagsentschädigungen bleiben unverändert.
  • Jahresbruttosollarbeitszeit 2026: 2140,2 h (261 Arbeitstage, Ø 178,35 Monatsstunden).
  • AVE läuft am 31.12.2026 aus (verlängert durch Beschluss vom 11.11.2025). Ein neuer L-GAV ab 1.1.2027 ist unterzeichnet; das AVE-Gesuch ist beim Bundesrat hängig. Angekündigt sind Änderungen bei Arbeitszeit, Reisezeit, Löhnen und Spesen – der Vertragstext ist noch nicht öffentlich.
  • Ab 2027 gilt zudem ein neues ZPBK-Merkblatt zu den Mindestvorgaben der betrieblichen Arbeitszeiterfassung.

Häufige Fehler bei Kontrollen

  • Reisezeit als zuschlagsberechtigt behandelt: Sie ist es hier ausdrücklich nicht.
  • Samstagszuschlag falsch angewendet: Die 50 % gelten nur zwischen 15 und 20 Uhr und nur, wenn die 47 Wochenstunden erreicht sind – ohne Kumulation mit dem 25-%-Zuschlag.
  • Nachtzuschlag pauschal mit 100 % gerechnet: Bei zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Nächten sinkt er auf 50 %.
  • Spesenwahl jährlich gewechselt: Die Wahl zwischen Monatspauschale und Einzelmahlzeit gilt mindestens ein Kalenderjahr.
  • Lehrabgängerlöhne D1–D3 angewendet, ohne auszubilden: Sie stehen nur Betrieben offen, die aktuell oder in den letzten zwei Jahren Lernende ausgebildet haben – sonst gilt automatisch Kategorie A.
  • AVE-Ende 2026 übersehen: Wer 2027 kalkuliert, muss den neuen Vertrag im Blick behalten.

So bilden Sie den GAV in Baunex ab

  1. Jahressoll 2140,2 h mit Bandbreite 36–47 h hinterlegen.
  2. Mehr-/Minderstundenkonto mit den Grenzen 100/80 und Stichtag Ende Juni des Folgejahres.
  3. Zuschlagsmatrix nach Uhrzeit (Nacht 100/50 %, Samstag 15–20 Uhr 50 %, Sonn-/Feiertag 100 %) mit Kumulationssperre.
  4. Spesenmodell je Betrieb fixieren (CHF 250/Monat oder 18/Mahlzeit) inkl. Absenzabzug von CHF 11.50.
  5. Kilometergeld ab Firmensitz mit Kürzungslogik bei kürzerem Arbeitsweg.
  6. Lohnkategorien A–F pflegen und die Ausbildungsbedingung für D1–D3 prüfen.

Häufige Fragen

Ist der Plattenleger-GAV regional oder national?

National: Es handelt sich um einen Landes-Gesamtarbeitsvertrag. Ausgenommen sind allerdings FR, BS, BL, VD, VS, NE, GE, TI und JU – für das Wallis und das Tessin bestehen eigene, kantonal allgemeinverbindliche Verträge.

Was gilt ab 2027?

Die Allgemeinverbindlichkeit des geltenden L-GAV endet am 31.12.2026. Die Sozialpartner haben einen neuen L-GAV per 1.1.2027 unterzeichnet und die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt; angekündigt sind Änderungen bei Arbeitszeit, Reisezeit, Löhnen und Spesen. Der Text ist noch nicht öffentlich – wir führen die Seite nach, sobald der Beschluss vorliegt.

Wie hoch sind die Mindestlöhne?

Unverändert seit 2023: Kategorie A (EFZ oder selbständige Ausführung) CHF 5’270, B 4’770, C1/C2 4’295 pro Monat; Lehrabgänger je nach Jahr 4’480 bis 4’954. Für 2026 wurde keine Lohnrunde durchgeführt.

Ist die Reisezeit bezahlt?

Der L-GAV hält fest, dass Reisezeit nicht zuschlagsberechtigt ist. Für die Fahrt wird Kilometergeld von CHF 0.70 ab Firmensitz entrichtet – es entfällt, wenn der Weg von zu Hause zum Einsatzort kürzer ist als jener zum Firmensitz.

Quellen

  1. Bundesratsbeschluss AVE vom 24. Februar 2022 (Grundbeschluss), BBl 2022 579 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 24.08.2026)
  2. Bundesratsbeschluss Änderung vom 20. März 2023 (Mindestlöhne), BBl 2023 1097 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 24.08.2026)
  3. Bundesratsbeschluss Verlängerung vom 11. November 2025, BBl 2025 3343; in Kraft 1.1.2026, gültig bis 31.12.2026 – SECO / Bundesrat (abgerufen am 24.08.2026)
  4. ZPBK Platten – Lohntabelle 2026 und Mitteilungen zum neuen L-GAV – ZPBK Platten (abgerufen am 24.08.2026)

Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

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