LexikonLohn
Baustellenzulage
Die Baustellenzulage ist eine 2026 neu eingeführte LMV-Pauschale pro geleisteten Arbeitstag ab 5,5 Stunden: CHF 4 (2026), CHF 6.50 (2027), CHF 9 (ab 2028). Anders als Spesen ist sie AHV-pflichtiger Lohnbestandteil (Art. 55 Abs. 4 LMV).
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 55 Abs. 4 LMV 2026–2031
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