LexikonLohn
Spesen
Spesen sind der Ersatz effektiver Auslagen im Arbeitsverhältnis (Verpflegung, Fahrzeug, Übernachtung) nach Art. 327a OR; die Bau-GAV beziffern Mindestansätze (z. B. Mittagsentschädigung CHF 16–18, Kilometergeld CHF 0.60–0.70). Echte Spesen sind AHV-frei und kein Lohnbestandteil.
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 327a OR
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