LexikonLohn

Spesen

Spesen sind der Ersatz effektiver Auslagen im Arbeitsverhältnis (Verpflegung, Fahrzeug, Übernachtung) nach Art. 327a OR; die Bau-GAV beziffern Mindestansätze (z. B. Mittagsentschädigung CHF 16–18, Kilometergeld CHF 0.60–0.70). Echte Spesen sind AHV-frei und kein Lohnbestandteil.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
Art. 327a OR

Ausführlich im Artikel

Verwandte Begriffe

← Lexikon

Lohnkosten und Verrechnungssatz im Griff

Baunex kennt Ihre Lohnkosten pro Stunde und zeigt Ihnen pro Projekt, ob die Kalkulation aufgeht – inklusive Nachkalkulation.

  • Stundensätze pro Mitarbeitenden
  • Soll-Ist-Vergleich pro Baustelle
  • Export für Treuhand und Lohnbuchhaltung
Kostenlos testen