Die Ansätze im Vergleich (Stand 2026)

LMVGebäudetechnikElektroMaler/GipserCCT-SOR
Mittagsentschädigungmind. CHF 16/TagCHF 17/TagCHF 18/Tag (Arbeitsort >15 Min. vom Firmendomizil)CHF 275/Monat pauschal (−14.20 je Absenztag) oder max. CHF 23/MahlzeitCHF 18 (bei Mehrkosten)
AutoCHF 0.70/kmCHF 0.70/kmCHF 0.60/kmmind. CHF 0.70/kmCHF 0.70/km
Motorrad/weitere––CHF 50/Monat (Motorrad), CHF 20/Monat (Velo)CHF 0.45/km (Motorrad)CHF 0.30/km (Motorrad), CHF 0.15/km (Mofa)
BesonderesBaustellenzulage CHF 4/Tag (2026), 6.50 (2027), 9 (ab 2028) ab 5,5 hAnsätze Stand 1.1.2025 (Anhang 8.1)–Ansätze seit 1.4.2026 (vorher 262/20)Übernachtung: Reise, Kost, Logis vergütet


Fünf Regeln für die Praxis

  1. Spesen sind Auslagenersatz, kein Lohn (Art. 327a OR): Effektive bzw. GAV-konforme Pauschalspesen sind AHV-frei und gehören nicht auf die Lohnbasis für Zuschläge oder den 13. Monatslohn. Überhöhte Pauschalen ohne Beleglogik riskiert die AHV-Aufrechnung.
  2. Die Baustellenzulage des LMV ist dagegen Lohn: Sie wird pro geleisteten Arbeitstag (ab 5,5 h) ausbezahlt, ist AHV-pflichtig und steigt 2027 und 2028 – wer sie als «Spesen» verbucht, rechnet doppelt falsch.
  3. Anspruch hängt am Einsatzort, nicht am Goodwill: Elektro knüpft an die 15-Minuten-Distanz, die Gebäudetechnik daran, ob die Rückkehr in den Betrieb verlangt wird, der Maler-GAV zahlt die Monatspauschale flächendeckend.
  4. Kilometergeld entschädigt das Fahrzeug, nicht die Zeit – die Zeitfrage regelt die Wegzeit je GAV.
  5. In der Kalkulation mitführen: CHF 16–18 Mittag plus Baustellenzulage plus Kilometergeld ergeben schnell CHF 25–35 pro Person und Einsatztag – ein Posten, der in den Arbeitgeberkosten und im Verrechnungssatz stehen muss.