LexikonBaustelle & Betrieb
Kontrollbewilligung
Die Kontrollbewilligung des ESTI berechtigt unabhängige Kontrollorgane zu Abnahme-, periodischen und Stichprobenkontrollen (Art. 26–27 NIV); Voraussetzung sind Fachkundigkeit oder die bestandenen sicherheitsrelevanten Prüfungsteile der Berufsprüfung «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit» sowie kalibrierte Messgeräte.
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 26–27 NIV
Ausführlich im Artikel
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