Kontrollbewilligung

Die Kontrollbewilligung des ESTI berechtigt unabhängige Kontrollorgane zu Abnahme-, periodischen und Stichprobenkontrollen (Art. 26–27 NIV); Voraussetzung sind Fachkundigkeit oder die bestandenen sicherheitsrelevanten Prüfungsteile der Berufsprüfung «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit» sowie kalibrierte Messgeräte.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
Art. 26–27 NIV

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