LexikonBaustelle & Betrieb
Rundsteuerung / Sperrzeiten
Über Rundsteuerung schaltet der Netzbetreiber steuerbare Verbraucher (Boiler, Wärmepumpen, Ladestationen) zeitweise ab oder frei; die Sperrzeiten stehen in den Werkvorschriften. Grundlage sind die Flexibilitäts-Bestimmungen von Art. 17b/17c StromVG – gegen Steuergerät und garantierte Nutzung gibt es kein Opt-out.
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 17b/17c StromVG
- Auch
- Sperrzeiten
Ausführlich im Artikel
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