Rundsteuerung / Sperrzeiten

Über Rundsteuerung schaltet der Netzbetreiber steuerbare Verbraucher (Boiler, Wärmepumpen, Ladestationen) zeitweise ab oder frei; die Sperrzeiten stehen in den Werkvorschriften. Grundlage sind die Flexibilitäts-Bestimmungen von Art. 17b/17c StromVG – gegen Steuergerät und garantierte Nutzung gibt es kein Opt-out.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
Art. 17b/17c StromVG
Auch
Sperrzeiten

Ausführlich im Artikel

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