Apparateanzeige / Apparatebestellung (AB)

Mit der Apparatebestellung werden Mess- und Steuerapparate (Zähler, Rundsteuerempfänger) beim Netzbetreiber bestellt – mit mindestens 10 Arbeitstagen Vorlauf ab vorbehaltlos bewilligter Installationsanzeige (WV-CH 2025, Ziff. 2.4); umgangssprachlich auch für die Meldung anschlusspflichtiger Geräte verwendet.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Auch
Apparatebestellung, AB

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