Schlusskontrolle

Die betriebsinterne Schlusskontrolle prüft die Installation vor der Übergabe an den Eigentümer und wird von einer fachkundigen oder kontrollberechtigten Person des ausführenden Betriebs durchgeführt (Art. 24 Abs. 2 NIV); ihre Ergebnisse fliessen in den Sicherheitsnachweis.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 NIV

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