Nachtrag oder nicht? Die Abgrenzung

SituationNachtrag?Warum
Kunde wünscht anderes Material / zusätzliche Steckdosen / grössere FlächeJaBestellungsänderung – neue Leistung, neuer Preis
Pläne werden nach Vertragsschluss geändertJadie Offerte basierte auf der fixierten Planversion
Verdeckter Zustand ausserhalb des Beschriebs (Asbest, morsche Balken, Fremdleitungen)Ja, mit Anzeigepflichtnicht vereinbarter Aufwand; sofort melden und Entscheid einholen
Behördliche Auflagen nach VertragsschlussJanachträgliche Änderung der Leistungspflicht
Erschwernisse innerhalb des Beschriebs (zäher Untergrund, enge Platzverhältnisse)Nein bei Pauschale; beim Einheitspreis nur, wenn als Erschwernisposition vereinbartUnternehmerrisiko
Eigene vergessene PositionNeinKalkulationsrisiko (Details)
Mengenmehrung beim EinheitspreisKein Nachtrag nötigwird übers Ausmass abgerechnet


Der Nachtrags-Workflow in fünf Schritten

  1. Erkennen und stoppen: Mehrleistung identifiziert → betroffene Arbeit wenn möglich nicht beginnen. Bei Gefahr im Verzug (Wasserschaden): Sofortmassnahmen ausführen, gleichzeitig dokumentieren und melden.
  2. Anzeigen: Schriftlich (E-Mail genügt) an den Entscheidberechtigten – Bauherr oder bevollmächtigte Bauleitung: was, warum, ungefähre Kostenfolge, Terminfolge.
  3. Offerieren: Nachtragsofferte mit Bezug auf den Hauptvertrag («Nachtrag N1 zu Offerte 2026-041»), gleiche Preisbasis (Einheitspreise/Ansätze) – oder Regie mit vereinbarten Ansätzen und Kostendach, wenn der Umfang unklar ist.
  4. Freigabe einholen: Unterschrift oder ausdrückliche schriftliche Bestätigung vor der Ausführung. Mündliche «macht mal»-Freigaben am selben Tag schriftlich bestätigen («Wie heute besprochen, führen wir aus …; ohne Gegenbericht bis … gilt dies als bestätigt»).
  5. Dokumentieren und separat abrechnen: eigene Rapporte/Fotos je Nachtrag, in der Rechnung als eigene Position – nie stillschweigend in die Schlussrechnung mischen.

Warum «zuerst arbeiten, dann reden» teuer ist

  • Beweislast: Wer Mehrleistungen ohne Auftrag ausführt, muss beweisen, dass sie bestellt oder objektiv notwendig waren – nach Monaten gegen die Erinnerung des Kunden.
  • Vertrauensschaden: Der Kunde budgetiert mit der Offerte; jede unangekündigte Position in der Schlussrechnung wirkt wie ein Vertragsbruch – selbst wenn sie berechtigt ist.
  • KV-Falle: Beim Kostenvoranschlag führt verspätete Meldung der Kostenentwicklung direkt zum Verlust der Mehrforderung.
  • Werklohnverlust: Ohne Freigabe drohen Kürzungen auf das «objektiv Notwendige» – die Marge ist weg, der Streit da.

Formulierungen, die funktionieren

  • Vorbehalt in der Offerte: «Nicht enthaltene Leistungen sowie Arbeiten infolge verdeckter Mängel der Bausubstanz werden nach Aufzeigen der Kostenfolge und Freigabe als Nachtrag ausgeführt (Ansätze gemäss Ziff. X).»
  • Anzeige: «Beim Öffnen der Wand haben wir … festgestellt. Die Behebung ist im Auftrag nicht enthalten. Kostenfolge ca. CHF …, Terminfolge … Tage. Bitte um Freigabe bis …»
  • Regie-Freigabe: «Ausführung in Regie zu den vereinbarten Ansätzen, Kostendach CHF …; Überschreitung nur nach erneuter Rücksprache.»

Baunex bildet den Ablauf digital ab: Nachtragsofferte aus dem Hauptauftrag, Kundenfreigabe per Klick, Rapporte je Nachtrag – und die Schlussrechnung trennt Haupt- und Nachtragsleistungen automatisch.