Wenn der Monteur ausfällt: Engpässe im Schweizer Handwerksbetrieb meistern
Krankmeldung am Montagmorgen — und drei Baustellen warten. Mitarbeiterausfall ist im Schweizer Handwerk Alltag, aber viele Betriebe sind darauf nicht vorbereitet. Dieser Artikel zeigt, was es kostet, was das Schweizer Recht vorschreibt und wie Sie Ihren Betrieb resilienter aufstellen.

Montag, 6:45 Uhr. Eine WhatsApp-Nachricht: «Sorry Chef, bin krank, komm heute nicht.» Drei Baustellen waren mit diesem Monteur eingeplant. Zwei Kunden haben feste Termine bestätigt. Ihr Telefon klingelt bereits — es ist der erste Kunde.
Dieses Szenario kennt praktisch jeder Schweizer Handwerksbetrieb. Wie gut Sie damit umgehen, entscheidet über Kundenzufriedenheit, Mitarbeitermotivation und letztlich über den Betriebserfolg.
Key Takeaways
- Ein unerwarteter Ausfalltag kostet CHF 800–1'500 an direkten und indirekten Kosten
- Die KTG-Wartefrist beträgt je nach Police 3–30 Tage — diese Lohnkosten trägt der Arbeitgeber
- Betriebe ohne digitale Einsatzplanung benötigen 2–3 Tage Umplanungsaufwand bei einem 3-tägigen Ausfall
- Schweiz hat aktuell über 35'000 offene Stellen im Handwerk — Ausfälle sind strukturell unvermeidlich
- Mit digitaler Planung kann ein Ersatz innerhalb von 30 Minuten umgeplant und kommuniziert werden
Warum Mitarbeiterausfall im Handwerk besonders teuer ist
Im Handwerk ist der Mensch der entscheidende Produktionsfaktor. Fällt eine Maschine aus, kauft man eine Ersatzmaschine oder mietet eine. Fällt ein Monteur aus, gibt es keinen «Ersatz-Monteur» aus dem Regal.
Die versteckte Kostenkette eines Ausfalls:
Stellen Sie sich vor: Ihr bester Sanitär-Monteur fällt für eine Woche aus. Die direkten Kosten sind offensichtlich: Lohnfortzahlung trotz fehlender Leistung, eventuelle Mehrkosten für Überstunden bei anderen Mitarbeitenden. Aber die indirekten Kosten sind oft grösser:
- Kundenabsagen: Ein Kunde, dem Sie einen festen Termin absagen müssen, bucht beim nächsten Mal vielleicht den Konkurrenten. Verlust eines Stammkunden: CHF 5'000–15'000 Jahresumsatz
- Terminverzögerungen: Wenn ein Projekt eine Woche later fertig wird, fallen im schlimmsten Fall Vertragsstrafen an — oder der Generalunternehmer kürzt die Rechnung
- Überstunden-Zuschläge: Wenn Kollegen einspringen, kosten Überstunden nach GAV 25–50% Zuschlag
- Temporäre Arbeitskräfte: Kurzfristige Temporärlösungen kosten 30–50% mehr als der normale Stundensatz
- Managementaufwand: Die Umplanung durch die Betriebsleitung kostet selbst wertvolle Arbeitszeit
Rechenbeispiel: Ein Monteur mit CHF 5'500 Monatslohn fällt 5 Tage aus. Direktkosten: CHF 1'250 Lohnfortzahlung. Indirekt: CHF 800 Überstundenzuschläge für Kollegen, CHF 500 für einen Temporären an zwei Tagen, CHF 300 Managementaufwand = CHF 2'850 Gesamtkosten für einen 5-Tage-Ausfall.
Die 4 häufigsten Ausfall-Szenarien im Schweizer Handwerk
Szenario 1: Krankheit (das häufigste)
Kurzfristige Erkrankungen sind nicht planbar. Im Schweizer Recht gilt: Der Arbeitgeber muss den Lohn während einer bestimmten Periode weiterzahlen, selbst wenn keine Arbeit geleistet wird (OR Art. 324a). Die genaue Dauer hängt von der Dienstzugehörigkeit ab (Berner Skala: 3 Wochen im 1. Jahr, 1 Monat ab 2. Jahr, etc.).
Die KTG-Versicherung (Krankentaggeldversicherung) springt nach der Wartefrist ein — typischerweise nach 3, 14 oder 30 Tagen je nach Police. Die Wartefrist trägt der Arbeitgeber vollständig. Bei einer 14-tägigen Wartefrist und CHF 5'500 Monatslohn sind das CHF 2'577 Arbeitgeberkosten ohne Gegenleistung.
Szenario 2: Unfall
Bei Berufsunfällen übernimmt die Suva (UVG) ab dem 3. Tag 80% des versicherten Lohnes. Die ersten 3 Tage (Wartefrist) trägt der Arbeitgeber. Bei Nicht-Berufsunfällen (Freizeitunfall) gelten dieselben UVG-Leistungen, sofern der Mitarbeitende mindestens 8 Stunden pro Woche beim Betrieb angestellt ist.
Szenario 3: Ferien-Überschneidungen und Planung
Obwohl Ferien planbar sind, führen sie in vielen Betrieben zu Engpässen — vor allem in der Hochsaison. Wenn zwei Monteure gleichzeitig Ferien nehmen und gleichzeitig ein Grossauftrag reinkommt, entsteht faktisch dasselbe Problem wie beim unerwarteten Ausfall.
Szenario 4: Kurzfristige Kündigung
Mit einer Kündigungsfrist von 1–3 Monaten (je nach Dienstzugehörigkeit und GAV) hat der Betrieb theoretisch Zeit zu reagieren. Praktisch ist es im aktuellen Arbeitsmarkt mit über 35'000 offenen Stellen im Handwerk oft schwierig, in dieser Zeit eine geeignete Fachkraft zu finden.
Versicherungen & Recht: Was gilt bei Mitarbeiterausfall in der Schweiz
Das Schweizer Recht bietet einen gut ausgebauten Rahmen — aber er ist komplex.
Lohnfortzahlungspflicht nach OR:
- Art. 324a OR: Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft)
- Dauer: Staffelung nach Dienstjahren (Berner Skala oder kantonale Skalen)
- Praxis-Tipp: Schliessen Sie eine KTG-Versicherung ab, die die Lohnfortzahlungspflicht vollständig abdeckt. Die meisten GAV im Handwerk schreiben eine KTG-Versicherung sogar vor.
UVG (Unfallversicherungsgesetz):
- Berufsunfall und Nichtberufsunfall sind Pflichtversicherungen
- Suva oder ein zugelassener Privatversicherer
- Taggeldhöhe: 80% des versicherten Lohnes ab 3. Tag
- Heilungskosten: voll übernommen
KTG-Versicherung:
- Freiwillig, aber von den meisten GAV vorgeschrieben
- Wartefrist: 3, 14 oder 30 Tage je nach Police
- Taggeldhöhe: typischerweise 80% des Lohnes
- Laufzeit: 720 Taggeldleistungen innerhalb von 900 Tagen
Praxis-Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsdeckung einmal jährlich mit Ihrem KMU-Versicherungsberater. Viele Betriebe zahlen zu viel oder haben Lücken in der Deckung.
Sofortmassnahmen wenn jemand ausfällt — Checkliste
1. Ausfall dokumentieren:
Lassen Sie sich sofort und schriftlich über den Ausfall informieren (WhatsApp reicht). Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund. Bei Krankheit: Arztzeugnis ab dem 3. Tag verlangen (oder gemäss GAV früher).
2. Kundenkommunikation sofort:
Kontaktieren Sie betroffene Kunden sofort — nicht erst, wenn Sie eine Lösung haben. Ein Anruf «Wir haben einen Personalengpass, ich melde mich bis 10 Uhr mit einem neuen Termin» ist professionell. Ein Nichterscheinen ohne Ankündigung ist es nicht.
3. Interne Umplanung:
Prüfen Sie, welche Aufgaben des ausgefallenen Mitarbeitenden von wem übernommen werden können. Priorisieren Sie: Welche Baustellen sind dringend (Wasser, Strom, Heizung)? Welche können einen Tag warten?
4. Temporäre Verstärkung prüfen:
Haben Sie Kontakt zu Temporärbüros, die Handwerker vermitteln? Im Vorabklären (Liste führen!) sparen Sie im Ernstfall Stunden.
5. Dokumentation für Lohnabrechnung:
Notieren Sie exakt, ab wann der Mitarbeitende ausgefallen ist und welche Versicherungsleistungen ab wann greifen. Diese Dokumentation ist Grundlage für die KTG/Suva-Meldung.
6. Ursachen klären:
Besonders bei wiederholten Kurzkrankheiten: Gibt es einen Zusammenhang mit der Arbeitssituation? Das Schweizer Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Fürsorge (ArG Art. 6).
Präventiv planen: So machen Sie Ihren Betrieb resilienter
Der einzige wirksame Schutz gegen Mitarbeiterausfall ist strukturelle Resilienz — die Fähigkeit des Betriebs, Ausfälle zu absorbieren ohne in Panik zu verfallen.
Cross-Training: Können mehrere Mitarbeitende dieselben Aufgaben übernehmen? In vielen Handwerksbetrieben gibt es «unersetzliche» Spezialisten — ein gefährliches Klumpenrisiko. Investieren Sie in systematisches Cross-Training.
Geteiltes Wissen: Alle auftrags- und kundenrelevanten Informationen müssen zugänglich sein — nicht nur im Kopf des Poliers. Digitale Auftragsverwaltung mit zentralem Datenzugang ermöglicht es, dass jeder Mitarbeitende jeden Auftrag übernehmen kann.
Flexible Kapazitätsplanung: Planen Sie nie 100% der Kapazität aus. Eine Auslastung von 85–90% gibt Ihnen Puffer für Ausfälle, ohne sofort in Engpässe zu geraten.
Netzwerk aufbauen: Kennen Sie andere Handwerksbetriebe in der Region, mit denen Sie sich bei Engpässen aushelfen können? Solche informellen Netzwerke sind im Schweizer Handwerk weit verbreitet und sehr wertvoll.
Reaktionszeit: Papier vs. Digital bei Mitarbeiterausfall
| Aufgabe | Ohne digitale Tools | Mit digitaler Auftragsverwaltung |
|---|---|---|
| Übersicht, wer wo eingeplant ist | 15–30 Min. (Anrufe, Excel) | Sofort (App/Dashboard) |
| Kunden informieren | 30–60 Min. (manuell anrufen) | 10–15 Min. (vorgefertigte Nachrichten) |
| Ersatzplanung erstellen | 1–2 Stunden | 20–30 Minuten |
| Dokumente für Nachfolger bereitstellen | Nicht möglich | Sofort (digitale Auftragsakte) |
| KTG/Suva-Meldung vorbereiten | 30–45 Min. | 15 Min. (Daten bereits erfasst) |
| Gesamtaufwand Umplanung | 3–5 Stunden | 1 Stunde |
Digitale Werkzeuge für mehr Flexibilität
Eine digitale Auftragsverwaltung löst das Kernproblem: Informationssilos. Wenn alle Auftragsinformationen — Kundendaten, Pläne, bisherige Arbeiten, Materialien, Zeiterfassung — digital und zentral verfügbar sind, kann jeder Mitarbeitende jeden Auftrag übernehmen.
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Fazit
Mitarbeiterausfall ist im Schweizer Handwerk keine Ausnahme, sondern Alltag. Die Frage ist nicht ob ein Monteur ausfällt, sondern wann — und wie gut Ihr Betrieb darauf vorbereitet ist. Betriebe mit digitaler Planung, klaren Prozessen und gepflegten Versicherungen meistern Ausfälle mit minimalem Schaden. Betriebe ohne diese Strukturen zahlen jedes Mal teuer. Beginnen Sie noch heute: Auftragsverwaltung digitalisieren
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Häufige Fragen
Wie lange muss ich den Lohn bei Krankheit weiterzahlen in der Schweiz?
Nach OR Art. 324a richtet sich die Lohnfortzahlungsdauer nach der Dienstdauer (Berner Skala): 3 Wochen im 1. Dienstjahr, 1 Monat im 2.–3. Dienstjahr, 2 Monate im 4.–9. Dienstjahr, etc. Bei einer KTG-Versicherung übernimmt diese nach der Wartefrist (3–30 Tage) die Zahlungen.
Ab wann zahlt die KTG-Versicherung bei Krankheit?
Das hängt von der vereinbarten Wartefrist ab — typisch sind 3, 14 oder 30 Tage. Während der Wartefrist trägt der Arbeitgeber die Lohnkosten vollständig. Ab der Wartefrist übernimmt die KTG 80% des versicherten Lohnes für bis zu 720 Tage innerhalb von 900 Tagen.
Darf ich einen Mitarbeitenden während der Krankheit kündigen?
Nein. Während der gesetzlichen Sperrfrist (OR Art. 336c) ist eine Kündigung nichtig. Die Sperrfrist bei Krankheit beträgt: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage im 2.–5. Dienstjahr, 180 Tage ab 6. Dienstjahr. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Kündigung möglich, aber nur mit den üblichen Kündigungsfristen.
Ab wann zahlt die Suva bei einem Arbeitsunfall?
Bei Berufsunfällen zahlt die Suva ab dem 3. Tag 80% des versicherten Lohnes (max. CHF 148'200/Jahr versicherter Lohn). Die ersten 3 Tage trägt der Arbeitgeber. Alle Heilungskosten werden von Beginn an von der Suva übernommen. Melden Sie Unfälle sofort — Verzögerungen können zu Komplikationen bei der Leistungsabwicklung führen.
Darf ich temporäre Arbeitskräfte als Ersatz einsetzen?
Ja, Temporärarbeit ist in der Schweiz über das AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz) geregelt. Das Temporärbüro muss bewilligt sein. Temporäre haben Anspruch auf denselben Lohn wie vergleichbare Festangestellte (Gleichstellungsgebot nach AVG). Kosten: 30–50% Aufschlag auf den Stundenlohn wegen Gebühren des Temporärbüros.

