Verzugszins berechnen — 5 % nach Gesetz, auf den Tag genau

Zahlt der Kunde zu spät, schulden Sie ihm nichts — er Ihnen 5 % pro Jahr. Rechnen Sie Verzugstage, Zins und Betreibungskosten in Sekunden aus.

Ihre Forderung

Rechnungsbetrag inkl. MwSt, abzüglich Teilzahlungen.

Gesetzlich 5 % (Art. 104 OR); höher nur bei vertraglicher Abrede.

Tag nach Mahnung bzw. nach dem vereinbarten Verfalltag.

Zahlungseingang oder Stichtag für Mahnung/Betreibung.

Betreibungskosten (Zahlungsbefehl)

Gebühr nach Art. 16 GebV SchKG, gestaffelt nach Forderungshöhe. Sie schiessen sie vor, der Schuldner trägt sie (Art. 68 SchKG).

ForderungGebühr
bis CHF 100CHF 7.–
CHF 100–500CHF 20.–
CHF 500–1’000CHF 40.–
CHF 1’000–10’000CHF 60.–
CHF 10’000–100’000CHF 90.–
CHF 100’000–1 Mio.CHF 190.–
über CHF 1 Mio.CHF 400.–

Zusätzlich CHF 7 je Zustellungsversuch. Stand: geltende Fassung der GebV SchKG.

Verzugszins in der Schweiz: 5 % — aber erst ab Verzug

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR) und ist unabhängig davon geschuldet, ob im Vertrag ein tieferer Zins steht. Entscheidend ist nicht das Rechnungsdatum, sondern der Eintritt des Verzugs: Er beginnt mit einer Mahnung nach Fälligkeit — oder automatisch mit Ablauf eines vertraglich vereinbarten Verfalltags (Art. 102 OR).

Der häufigste Irrtum: Der Aufdruck «zahlbar innert 30 Tagen» auf der Rechnung allein ist keine Vereinbarung und löst noch keinen Verzug aus. Wer den Satz in Offerte oder AGB aufnimmt, spart sich die erste Mahnrunde — und beginnt die Zinsuhr am Tag 31.

Häufige Fragen zum Verzugszins

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?

5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR), auch wenn vertraglich ein tieferer Zins vereinbart wurde. Ein höherer vertraglicher Zinssatz gilt dagegen weiter; unter Kaufleuten kann ein höherer üblicher Bankdiskonto gefordert werden.

Ab wann läuft der Verzugszins?

Ab Eintritt des Verzugs: mit der Mahnung nach Fälligkeit oder — bei vertraglich vereinbartem Zahlungstermin — automatisch mit dessen Ablauf. Die Rechnungsstellung allein genügt nicht.

Darf ich zusätzlich Mahngebühren verrechnen?

Nur mit vertraglicher Grundlage (Klausel in Offerte oder AGB) oder als konkret nachgewiesenen Verzugsschaden nach Art. 106 OR. Pauschale Inkassozuschläge ohne Vereinbarung werden von Gerichten regelmässig gestrichen.

Wer zahlt die Betreibungskosten?

Der Schuldner trägt sie von Gesetzes wegen (Art. 68 SchKG); Sie müssen sie aber vorschiessen und dürfen sie von eingehenden Zahlungen vorab abziehen.

Gilt der Verzugszins auch gegenüber Privatkunden?

Ja — Art. 104 OR unterscheidet nicht zwischen Geschäfts- und Privatkunden. Voraussetzung ist einzig, dass der Kunde in Verzug ist.

Offene Posten im Griff statt im Ordner

Baunex zeigt jede offene Rechnung mit Alter, Fälligkeit und Mahnstatus — inklusive QR-Referenz für den automatischen Zahlungsabgleich.

Baunex 7 Tage kostenlos testen