Das System: 5 Klassen × 3 Zonen
Der LMV kombiniert zwei Dimensionen:
- Lohnklassen (Art. 37): V (Vorarbeiter), Q (Bau-Facharbeiter mit Berufsprüfung/EFZ und Erfahrung), A (Bau-Facharbeiter EFZ), B (Bauarbeiter mit Erfahrung), C (Bauarbeiter).
- Lohnzonen (Anhang 4): rot, blau, grün – regional abgestuftes Lohnniveau.
Die Mindestlöhne 2026 (Monatslöhne):
| Klasse | Zone rot | Zone blau | Zone grün |
|---|---|---|---|
| V | 6’702 | 6’442 | 6’179 |
| Q | 6’047 | 5’891 | 5’749 |
| A | 5’851 | 5’698 | 5’551 |
| B | 5’275 | 5’184 | 5’068 |
| C | 4’885 | 4’813 | 4’747 |
Stundenlöhne = Monatslohn ÷ 176 (Teiler-Artikel); die vollständigen Tabellen inkl. Stundenansätzen stehen in Anhang 4 bzw. der SBV-Lohntabelle.
Die Falle: Zonen sind klassenabhängig
Die Zonenzuteilung ist keine einfache Kantonskarte: Anhang 4 ordnet die Regionen pro Lohnklasse und pro Lohnform zu. Beispiel Zürich: im Stundenlohn der Klassen Q/A/B/C Zone rot, im Monatslohn Zone blau. Wer eine einzige «Kantonszone» im Lohnsystem hinterlegt, rechnet für einen Teil der Belegschaft falsch. Die Zonenangabe je Kanton (inkl. dieser Besonderheiten) finden Sie auf unseren Kanton-Seiten; verbindlich ist Anhang 4 des LMV.
Welche Zone gilt wo? Der Prüfweg
- Arbeitsort bestimmen: Massgebend ist der Ort der Arbeitsleistung – bei auswärtigen Baustellen die Baustellenregion, nicht der Firmensitz (Arbeitsortprinzip).
- Klasse der Person bestimmen (V/Q/A/B/C nach Ausbildung und Funktion).
- Anhang 4 konsultieren: Zone für diese Klasse und Lohnform am Arbeitsort ablesen.
- Zulagen separat prüfen: Zusatzvereinbarungen einzelner Sektionen können über den Zonenwerten liegen; kantonale Mindestlöhne (GE/NE) gehen tieferen Werten vor.
Praxisfolgen für Kalkulation und Lohnlauf
- Überkantonale Baustellen: Ein Betrieb aus Zone grün, der in einer roten Region baut, schuldet dort die roten Mindestlöhne – die Differenz gehört in die Kalkulation.
- Klassenaufstieg im Blick behalten: Der Wechsel B → A (EFZ oder Anerkennung) verschiebt die Person in eine andere Zeile der Zonentabelle – Stichtage dokumentieren.
- Jährliche Anpassung: Die Zonenwerte werden per 1.1. nach LIK angepasst (2026: +0,2 %); die Tabellen auf der LMV-Seite führen wir jeweils mit dem Jahreswechsel nach.
- Kontrollpraxis: Lohnbuchkontrollen der PBK prüfen Klasse und Zone pro Person – falsche Zoneneinstufung ist einer der häufigsten Nachzahlungsgründe im Bauhauptgewerbe.

