Rechtsrahmen: MPP ist Teil des SiNa
Das Mess- und Prüfprotokoll «gibt die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen wieder» und ist zu erstellen für alle Kontrollarten (VNIV Art. 14): Erstprüfung, Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle, periodische Kontrolle und Stichprobenkontrolle. Das ESTI hält fest: Das MPP «bildet einen Teil des technischen Inhalts eines Sicherheitsnachweises». Die Messmethoden und Grenzwerte im Detail regelt die NIN (SN 411000) – als anerkannte Regel der Technik über Art. 3 NIV verbindlich; die Norm selbst ist kostenpflichtig (aktuelle Ausgabe: SN 411000:2025).
Die Pflichtmessungen
| Messung | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Isolationsmessung | Werte je Installation(steil) ins Protokoll; bei TN-S ab Anschlussüberstromunterbrecher inkl. Hausanschlussleitung | VNIV Art. 13; ESTI-FAQ |
| Differenzstrommessung (Alternative) | zulässig, wenn das Ausschalten einzelner Verbrauchergruppen «schwierig oder unverhältnismässig» ist | VNIV Art. 13 Abs. 1 |
| Kurzschlussstrom Ik (L-PE) | am Anfang und Ende jedes Endstromkreises – Nachweis der Abschaltbedingungen; alternativ Niederohmmessung des Schutzleiters | ESTI-FAQ |
| RCD-Funktionsprüfung | «korrekte Auslösungen sind zu protokollieren» | ESTI-FAQ |
| Schutzorgane je Stromkreis | Charakteristik und Bemessungsstrom der Überstromschutzeinrichtungen dokumentieren | ESTI-FAQ |
| Ik (L-N) / Ik (L-L) | «erwünscht» bzw. «empfohlen» | ESTI-FAQ |
Erleichterungen: Bei der periodischen Kontrolle darf auf Isolationswerte verzichtet werden, wenn die Installation dauernd durch RCD ≤ 30 mA überwacht ist (VNIV Art. 13 Abs. 3); nach Service-/Reparaturarbeiten im Sinn von Art. 15 Abs. 4 NIV ist der Verzicht auf die Isolationsmessung ebenfalls möglich (Abs. 4).
Formulare: Es gibt kein ESTI-MPP
Das ESTI stellt kein eigenes SiNa-/MPP-Formular bereit. Zulässig ist jedes Formular, das Art. 37 NIV sowie Art. 13/14 VNIV abdeckt; die Vorlagen der Fachorganisationen (VSE, VSEK, EIT.swiss, Electrosuisse) erfüllen die Vorgaben. Für Photovoltaik verlangt die ESTI-Praxis das «Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik» gemäss Weisung 220 – erhältlich über die Fachorganisationen. Einziges ESTI-Muster ist das «Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten / Protokoll der Erstprüfung» für Inhaber eingeschränkter Bewilligungen (Art. 13–15 NIV).
Praxis: Messwerte, die vor Gericht bestehen
- Pro Stromkreis protokollieren, nicht pro Gebäude: Sammelwerte («alles i. O.») erfüllen die VNIV nicht – die Beurteilung braucht Werte je Endstromkreis.
- Messgeräte kalibrieren: Für Kontrollbewilligungen sind kalibrierte Geräte ausdrücklich Voraussetzung (Art. 27 NIV) – Kalibrierintervalle dokumentieren.
- Grenzwert-Beurteilung festhalten: Nicht nur den Wert, auch die Bewertung («erfüllt NIN») notieren – das MPP dient der Beurteilung der Sicherheit, nicht nur der Datensammlung.
- Digital erfassen: Bei Kontrollen, Handänderungen und Haftungsfällen zählt das auffindbare Protokoll. Aufbewahrung: beim Eigentümer mindestens eine Kontrollperiode (Art. 5 Abs. 2 NIV).
- PV separat führen: Für netzgekoppelte Anlagen das PV-MPP verwenden und dem SiNa der Abnahmekontrolle beilegen – Pronovo stützt die Beglaubigung genau darauf.

