Rechtsrahmen: MPP ist Teil des SiNa

Das Mess- und Prüfprotokoll «gibt die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen wieder» und ist zu erstellen für alle Kontrollarten (VNIV Art. 14): Erstprüfung, Schlusskontrolle, Abnahmekontrolle, periodische Kontrolle und Stichprobenkontrolle. Das ESTI hält fest: Das MPP «bildet einen Teil des technischen Inhalts eines Sicherheitsnachweises». Die Messmethoden und Grenzwerte im Detail regelt die NIN (SN 411000) – als anerkannte Regel der Technik über Art. 3 NIV verbindlich; die Norm selbst ist kostenpflichtig (aktuelle Ausgabe: SN 411000:2025).

Die Pflichtmessungen

MessungRegelQuelle
IsolationsmessungWerte je Installation(steil) ins Protokoll; bei TN-S ab Anschlussüberstromunterbrecher inkl. HausanschlussleitungVNIV Art. 13; ESTI-FAQ
Differenzstrommessung (Alternative)zulässig, wenn das Ausschalten einzelner Verbrauchergruppen «schwierig oder unverhältnismässig» istVNIV Art. 13 Abs. 1
Kurzschlussstrom Ik (L-PE)am Anfang und Ende jedes Endstromkreises – Nachweis der Abschaltbedingungen; alternativ Niederohmmessung des SchutzleitersESTI-FAQ
RCD-Funktionsprüfung«korrekte Auslösungen sind zu protokollieren»ESTI-FAQ
Schutzorgane je StromkreisCharakteristik und Bemessungsstrom der Überstromschutzeinrichtungen dokumentierenESTI-FAQ
Ik (L-N) / Ik (L-L)«erwünscht» bzw. «empfohlen»ESTI-FAQ


Erleichterungen: Bei der periodischen Kontrolle darf auf Isolationswerte verzichtet werden, wenn die Installation dauernd durch RCD ≤ 30 mA überwacht ist (VNIV Art. 13 Abs. 3); nach Service-/Reparaturarbeiten im Sinn von Art. 15 Abs. 4 NIV ist der Verzicht auf die Isolationsmessung ebenfalls möglich (Abs. 4).

Formulare: Es gibt kein ESTI-MPP

Das ESTI stellt kein eigenes SiNa-/MPP-Formular bereit. Zulässig ist jedes Formular, das Art. 37 NIV sowie Art. 13/14 VNIV abdeckt; die Vorlagen der Fachorganisationen (VSE, VSEK, EIT.swiss, Electrosuisse) erfüllen die Vorgaben. Für Photovoltaik verlangt die ESTI-Praxis das «Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik» gemäss Weisung 220 – erhältlich über die Fachorganisationen. Einziges ESTI-Muster ist das «Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten / Protokoll der Erstprüfung» für Inhaber eingeschränkter Bewilligungen (Art. 13–15 NIV).

Praxis: Messwerte, die vor Gericht bestehen

  1. Pro Stromkreis protokollieren, nicht pro Gebäude: Sammelwerte («alles i. O.») erfüllen die VNIV nicht – die Beurteilung braucht Werte je Endstromkreis.
  2. Messgeräte kalibrieren: Für Kontrollbewilligungen sind kalibrierte Geräte ausdrücklich Voraussetzung (Art. 27 NIV) – Kalibrierintervalle dokumentieren.
  3. Grenzwert-Beurteilung festhalten: Nicht nur den Wert, auch die Bewertung («erfüllt NIN») notieren – das MPP dient der Beurteilung der Sicherheit, nicht nur der Datensammlung.
  4. Digital erfassen: Bei Kontrollen, Handänderungen und Haftungsfällen zählt das auffindbare Protokoll. Aufbewahrung: beim Eigentümer mindestens eine Kontrollperiode (Art. 5 Abs. 2 NIV).
  5. PV separat führen: Für netzgekoppelte Anlagen das PV-MPP verwenden und dem SiNa der Abnahmekontrolle beilegen – Pronovo stützt die Beglaubigung genau darauf.