LexikonBaustelle & Betrieb
NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung)
Die NIV (SR 734.27) regelt, wer elektrische Niederspannungsinstallationen erstellen und kontrollieren darf: Installations- und Kontrollbewilligungen, Meldepflichten an den Netzbetreiber, Schluss-, Abnahme- und periodische Kontrollen, Sicherheitsnachweis und Kontrollperioden (Anhang).
Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
- Rechtsgrundlage
- SR 734.27
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