NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung)

Die NIV (SR 734.27) regelt, wer elektrische Niederspannungsinstallationen erstellen und kontrollieren darf: Installations- und Kontrollbewilligungen, Meldepflichten an den Netzbetreiber, Schluss-, Abnahme- und periodische Kontrollen, Sicherheitsnachweis und Kontrollperioden (Anhang).

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026
Rechtsgrundlage
SR 734.27

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