Wofür ein TAG nötig ist (WV-CH 2025, Ziff. 2.2)
| Anlage/Gerät | TAG-Pflicht | Kapitel WV-CH |
|---|---|---|
| Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb (PV & Co.) | immer | 10 |
| Elektrische Energiespeicher | immer | 11.2 |
| Elektrische Wärme, Wärmepumpen, Kälteanlagen | immer (Kategorie; Netzbetreiber setzen Praxis-Schwellen) | 8.4 |
| Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge | immer | 12 |
| Motoren | oberhalb der Anlaufstromgrenzen (z. B. 20 A einphasig / 40 A dreiphasig bei seltenem Anlauf) | 8.2 |
| Oberschwingungserzeuger (Frequenzumrichter usw.) | oberhalb der Richtwerte (z. B. bei 25-A-Anschluss: 2 kVA einzeln / 6 kVA Summe) | 8.3 |
| Grosse Anlagen | ab > 52 kVA (≈ 75 A): Beurteilung nach D-A-CH-CZ-Regeln | 8.3 |
Netzbetreiber-Beispiele für konkrete Schwellen:
- EKZ: TAG für Wärmepumpen > 4 kW Kompressorleistung pro Zählerstromkreis oder Anlaufstrom > 30 A (dreiphasig) / > 15 A (einphasig); alle Wärmepumpen ausserhalb Bauzonen; Raumheizungen ab 10 kW. Sämtliche Ladestationen per TAG.
- CKW: Ladeeinrichtungen > 3,7 kVA und jede Energieerzeugungsanlage TAG-pflichtig; Heimladestation max. 11 kW bei 25-A-Anschlusssicherung.
- BKW: TAG für PV, Wärmepumpen, Ladestationen; bei PV gilt: TAG = verbindliche Vorprüfung, IA = verbindliche Anmeldung, Bau erst nach Bewilligung.
Der Ablauf von der Idee bis zur Inbetriebnahme
- TAG einreichen (Portal des Netzbetreibers, meist ElektroForm online) – bei Grossprojekten schon ab Projektierungsbeginn Kontakt aufnehmen.
- Genehmigung abwarten – erst dann bestellen und offerieren: Der Netzbetreiber kann Auflagen machen (Anlaufstrombegrenzung, Rundsteuerung/Sperrzeiten, Drehstrom statt einphasig).
- Installationsanzeige innert 6 Monaten nachreichen – sonst verfällt das TAG.
- Apparatebestellung (≥ 10 Arbeitstage Vorlauf), Bau, Erstprüfung, Schlusskontrolle.
- Bei PV/Speichern: Inbetriebnahme des Parallelbetriebs erst mit bewilligten Meldeformularen, betriebsbereiter Messung und vorliegendem SiNa – sonst droht die Stilllegung.
Sonderfall Photovoltaik: TAG, Pronovo, ESTI
- Pronovo (Einspeisevergütung/EIV) verlangt kein TAG – für die Beglaubigung zählen Abnahmeprotokoll bzw. SiNa mit Mess-/Prüfprotokoll. KLEIV-Gesuche (< 100 kWp) sind erst nach Realisierung möglich, GREIV (> 100 kWp) vorher.
- Der Netzbetreiber meldet neue Erzeugungsanlagen ab 50 kW Wirkleistung / 55 kVA innert 14 Tagen nach SiNa-Eingang dem ESTI (Art. 33 Abs. 1bis NIV).
- Die frühere ESTI-Plangenehmigungspflicht für PV > 30 kVA ist seit 1.7.2021 aufgehoben – es gilt das Meldesystem der ESTI-Weisung 220.
- Bearbeitungszeiten: Publiziert sind z. B. bei BKW 1 Tag bis 4 Arbeitswochen für den PV-Anschlussentscheid; bei nötiger Netzverstärkung bis zu 2 Jahre. Planen Sie das TAG deshalb ganz an den Anfang des Projekts.
Häufige Fehler
- Offerte/Bestellung vor TAG-Entscheid: Auflagen des Netzbetreibers (Sperrzeiten-Steuerung, Leistungsbegrenzung, Wandlermessung) verändern die Kalkulation.
- TAG verfallen lassen: Nach 6 Monaten ohne IA beginnt das Verfahren von vorn.
- Einphasig geplant über 3,7 kVA: Die WV-CH begrenzen einphasige Anschlüsse auf 3,7 kVA – grössere Geräte gehören an Drehstrom.
- Wallbox «einfach anschliessen»: Ladeinfrastruktur ist kategorisch TAG- und IA-pflichtig; ab > 3,7 kVA muss der Netzbetreiber steuern können (WV-CH Ziff. 12.2).

