Wofür ein TAG nötig ist (WV-CH 2025, Ziff. 2.2)

Anlage/GerätTAG-PflichtKapitel WV-CH
Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb (PV & Co.)immer10
Elektrische Energiespeicherimmer11.2
Elektrische Wärme, Wärmepumpen, Kälteanlagenimmer (Kategorie; Netzbetreiber setzen Praxis-Schwellen)8.4
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeugeimmer12
Motorenoberhalb der Anlaufstromgrenzen (z. B. 20 A einphasig / 40 A dreiphasig bei seltenem Anlauf)8.2
Oberschwingungserzeuger (Frequenzumrichter usw.)oberhalb der Richtwerte (z. B. bei 25-A-Anschluss: 2 kVA einzeln / 6 kVA Summe)8.3
Grosse Anlagenab > 52 kVA (≈ 75 A): Beurteilung nach D-A-CH-CZ-Regeln8.3


Netzbetreiber-Beispiele für konkrete Schwellen:

  • EKZ: TAG für Wärmepumpen > 4 kW Kompressorleistung pro Zählerstromkreis oder Anlaufstrom > 30 A (dreiphasig) / > 15 A (einphasig); alle Wärmepumpen ausserhalb Bauzonen; Raumheizungen ab 10 kW. Sämtliche Ladestationen per TAG.
  • CKW: Ladeeinrichtungen > 3,7 kVA und jede Energieerzeugungsanlage TAG-pflichtig; Heimladestation max. 11 kW bei 25-A-Anschlusssicherung.
  • BKW: TAG für PV, Wärmepumpen, Ladestationen; bei PV gilt: TAG = verbindliche Vorprüfung, IA = verbindliche Anmeldung, Bau erst nach Bewilligung.

Der Ablauf von der Idee bis zur Inbetriebnahme

  1. TAG einreichen (Portal des Netzbetreibers, meist ElektroForm online) – bei Grossprojekten schon ab Projektierungsbeginn Kontakt aufnehmen.
  2. Genehmigung abwarten – erst dann bestellen und offerieren: Der Netzbetreiber kann Auflagen machen (Anlaufstrombegrenzung, Rundsteuerung/Sperrzeiten, Drehstrom statt einphasig).
  3. Installationsanzeige innert 6 Monaten nachreichen – sonst verfällt das TAG.
  4. Apparatebestellung (≥ 10 Arbeitstage Vorlauf), Bau, Erstprüfung, Schlusskontrolle.
  5. Bei PV/Speichern: Inbetriebnahme des Parallelbetriebs erst mit bewilligten Meldeformularen, betriebsbereiter Messung und vorliegendem SiNa – sonst droht die Stilllegung.

Sonderfall Photovoltaik: TAG, Pronovo, ESTI

  • Pronovo (Einspeisevergütung/EIV) verlangt kein TAG – für die Beglaubigung zählen Abnahmeprotokoll bzw. SiNa mit Mess-/Prüfprotokoll. KLEIV-Gesuche (< 100 kWp) sind erst nach Realisierung möglich, GREIV (> 100 kWp) vorher.
  • Der Netzbetreiber meldet neue Erzeugungsanlagen ab 50 kW Wirkleistung / 55 kVA innert 14 Tagen nach SiNa-Eingang dem ESTI (Art. 33 Abs. 1bis NIV).
  • Die frühere ESTI-Plangenehmigungspflicht für PV > 30 kVA ist seit 1.7.2021 aufgehoben – es gilt das Meldesystem der ESTI-Weisung 220.
  • Bearbeitungszeiten: Publiziert sind z. B. bei BKW 1 Tag bis 4 Arbeitswochen für den PV-Anschlussentscheid; bei nötiger Netzverstärkung bis zu 2 Jahre. Planen Sie das TAG deshalb ganz an den Anfang des Projekts.

Häufige Fehler

  • Offerte/Bestellung vor TAG-Entscheid: Auflagen des Netzbetreibers (Sperrzeiten-Steuerung, Leistungsbegrenzung, Wandlermessung) verändern die Kalkulation.
  • TAG verfallen lassen: Nach 6 Monaten ohne IA beginnt das Verfahren von vorn.
  • Einphasig geplant über 3,7 kVA: Die WV-CH begrenzen einphasige Anschlüsse auf 3,7 kVA – grössere Geräte gehören an Drehstrom.
  • Wallbox «einfach anschliessen»: Ladeinfrastruktur ist kategorisch TAG- und IA-pflichtig; ab > 3,7 kVA muss der Netzbetreiber steuern können (WV-CH Ziff. 12.2).