Vier Rollen, die den Betriebsalltag berühren
- Bewilligungsbehörde: Installations- und Kontrollbewilligungen samt Prüfungen und öffentlichen Verzeichnissen (verzeichnisse.esti.ch); Gesuche über das Webportal bewilligungen.esti.ch.
- Aufsicht über das Kontrollwesen: Das ESTI überwacht Kontrollorgane und Bewilligungsinhaber, entscheidet Streitfälle und übernimmt die Durchsetzung, wenn Sicherheitsnachweise trotz zweifacher Mahnung des Netzbetreibers ausbleiben – bis zu Ersatzvornahme oder Stromunterbrechung.
- Plangenehmigungsbehörde für Stark- und bestimmte Schwachstromanlagen (Art. 16 EleG) – Trafostationen, Leitungen, Schaltanlagen. Hausinstallationen nach NIV sind ausgenommen. Für PV am Niederspannungsnetz wurde die frühere Plangenehmigungspflicht (> 30 kVA) per 1.7.2021 abgeschafft: Heute melden die Netzbetreiber neue Erzeugungsanlagen ab 50 kW Wirkleistung / 55 kVA innert 14 Tagen nach SiNa-Eingang elektronisch ans ESTI (Art. 33 Abs. 1bis NIV). Seit 1.1.2026 sind zudem bestimmte Instandhaltungen/Änderungen genehmigungsfrei; über Zweifelsfälle entscheidet das ESTI innert 20 Tagen.
- Unfall- und Schadenmeldestelle (unten).
Finanziert wird das Inspektorat eigenwirtschaftlich über Gebühren (z. B. Installationsbewilligung ab CHF 460).
Unfall- und Schadenmeldepflicht
Nach Art. 16 der Starkstromverordnung müssen Betriebsinhaber jede durch Elektrizität verursachte Personenschädigung und erhebliche Sachschäden unverzüglich melden; bei schweren Unfällen gilt ein Veränderungsverbot am Unfallort. Die ESTI-Praxis (Mitteilung 2025-1001):
- Richtwert «erheblich»: Sachschaden über CHF 30’000.
- Erhebliche Personenschäden zusätzlich an die kantonale Staatsanwaltschaft.
- 24h-Notrufnummer +41 58 654 39 54 (seit 1.10.2025); Online-Meldeformular und Ereignisprotokoll auf esti.admin.ch.
Für Elektrobetriebe heisst das: Der Stromunfall eines Mitarbeitenden ist doppelt meldepflichtig – Suva/UVG-seitig und ans ESTI. Wer die ESTI-Meldung vergisst, riskiert ein Nachspiel im Strafverfahren.
Die Weisungen, die Sie kennen sollten
| Weisung | Thema |
|---|---|
| 220 (0621) | Energieerzeugungsanlagen: PV, Speicher, bidirektionale Ladestationen – inkl. PV-Mess- und Prüfprotokoll |
| 221 (0621) | Meldepflichten: welche Arbeiten eine Installationsanzeige brauchen |
| 225 (0824) | Sanierung von Installationen mit Nullung Schema III |
| 235 (0721) | Eingabe von Planvorlagen (Plangenehmigung) |
| 330 (0121) | Service-/Reparaturarbeiten nach Art. 14/15 NIV (40-Lektionen-Kurse) |
| 407 (0526) | Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen (Arbeiten unter Spannung, PSA) |
Dazu die laufenden ESTI-Mitteilungen (jährliche Übersicht auf esti.admin.ch) – etwa zu SiNa-Fragen nach Konkursen oder zu Prüfungsreglementen. Eine eigene Weisung «Sicherheitsnachweis» oder «Ladeinfrastruktur» existiert nicht: SiNa-Fragen beantwortet die ESTI-FAQ, Ladeinfrastruktur läuft über Weisung 221 (Meldung) und 220 (bidirektional).
Praxistipps
- Verzeichnis-Einträge aktuell halten: Änderungen bewilligungsrelevanter Tatsachen innert 2 Wochen melden (Art. 19 NIV) – Kunden und Netzbetreiber prüfen das öffentliche Register.
- Weisungen versionieren: Weisungen ändern (z. B. Abnahmefrist für Erzeugungsanlagen: heute 6 Monate nach Art. 35 Abs. 3 NIV, ältere Weisungstexte nennen noch 2 Monate) – im Zweifel gilt die Verordnung.
- Unfallprozess vorbereiten: Notrufnummer, Meldeformular und Veränderungsverbot gehören ins Notfallblatt jedes Servicefahrzeugs.

